Berechnen Sie die Grundstücksgewinnsteuer nach dem Stufentarif des § 7 GrEStG. 0,5% bis 40.000 €, 2% bis 200.000 €, 3,5% darüber — progressive Staffelung.
Rechtsgrundlage
- § 7 Grundstücksgewinnsteuergesetz (GrEStG) ↗
Steuertarif — 0,5 % bis 40.000 €, 2 % bis 200.000 €, 3,5 % darüber
Gültig ab: 1. 1. 2016
Kurz zum Thema: Steuertarif nach § 7 GrEStG
Der Steuertarif der Grundstücksgewinnsteuer folgt einem progressiven Stufensystem, das sicherstellt, dass die Steuerbelastung proportional zur Höhe des Gewinns ausfällt. DieStaffelung nach § 7 GrEStG sieht drei Stufen vor.
Die drei Steuersätze
Die erste Stufe mit 0,5% gilt für die Bemessungsgrundlage bis 40.000 €. Die zweite Stufe mit 2% wird für den Teil der Bemessungsgrundlage zwischen 40.000 € und 200.000 € angewendet. Für den übersteigenden Teil gilt der Satz von 3,5%.
Berechnungsbeispiel
Bei einer Bemessungsgrundlage von 300.000 € ergibt sich: 40.000 × 0,5% = 200 € für die erste Stufe, 160.000 × 2% = 3.200 € für die zweite Stufe, und 100.000 × 3,5% = 3.500 € für die dritte Stufe. Die Gesamsteuer beträgt somit 6.900 €.
Häufige Fragen zu GrEStG § 7 Steuertarif
Wie funktioniert der Steuertarif nach § 7 GrEStG?
Der Steuertarif ist progressiv gestaffelt: 0,5% für die ersten 40.000 €, 2% für den Teil zwischen 40.000 € und 200.000 €, und 3,5% für den Teil über 200.000 €.
Welche Steuersätze gelten für die einzelnen Stufen?
Stufe 1 (0–40.000 €): 0,5%; Stufe 2 (40.000–200.000 €): 2%; Stufe 3 (über 200.000 €): 3,5%.
Wie wird ein Grundstück mit 100.000 € bemessung besteuert?
Die ersten 40.000 € werden mit 0,5% besteuert (= 200 €), die restlichen 60.000 € mit 2% (= 1.200 €). Gesamte Steuer: 1.400 €.
Gibt es ermäßigte Tarife für Familien?
Ja, für Familien mit Kindern gibt es einen reduzierten Tarif: 0% bis 40.000 €, 1% bis 200.000 €, 2% darüber. Nähere Infos im Familien-Tarif-Rechner.
Wann entsteht die Steuerschuld?
Die Steuerschuld entsteht mit dem Rechtserwerb (Kaufdatum). Die Fälligkeit tritt 3 Monate nach Entstehung ein (§ 8 GrEStG).