Berechnung des Strafrahmens für fahrlässige Körperverletzung nach StGB §88 — von einfacher Fahrlässigkeit bis zu Verkehrsunfällen.
Rechtsgrundlage
- § 88 Strafgesetzbuch (StGB) ↗
Berechnung des Strafrahmens für fahrlässige Körperverletzung nach StGB §88.
Gültig ab: 1. 1. 2016
Kurz zum Thema: Fahrlässige Körperverletzung
Die fahrlässige Körperverletzung nach § 88 StGB unterscheidet sich von der vorsätzlichen Körperverletzung nach § 83 durch den Verschuldensgrad: Der Täter handelt hier ohne Vorsatz — er sieht die Körperverletzung nicht ein und will sie nicht. Der Strafrahmen ist daher deutlich niedriger.
Grundtatbestand und Strafrahmen
Nach § 88 Abs. 1 StGB wird die fahrlässige Körperverletzung mit Freiheitsstrafe bis zu drei Monaten oder mit Geldstrafe bestraft. Voraussetzung ist, dass der Täter die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt. Im Straßenverkehr erhöht sich der Strafrahmen nach § 88 Abs. 2 auf bis zu sechs Monate.
Verkehrsunfälle als häufigster Anwendungsfall
Der Großteil der fahrlässigen Körperverletzungen nach § 88 betrifft Verkehrsunfälle. Wenn jemand bei einem Unfall fahrlässig handelt — etwa durch Überschreiten der Geschwindigkeit oder Ignorieren von Vorfahrtsregeln — und dabei eine Körperverletzung verursacht, greift § 88 Abs. 2.
Zivilrechtliche Folgen und Opfermitverschulden
Neben der strafrechtlichen Verantwortung kann der Täter auch zivilrechtlich haftbar sein — nach § 1324 ABGB hat er den Schaden wiedergutzumachen. Ein Mitverschulden des Opfers kann die Schadenersatzpflicht reduzieren.
Häufige Fragen zur fahrlässigen Körperverletzung nach § 88 StGB
Wann liegt fahrlässige Körperverletzung nach § 88 StGB vor?
Die fahrlässige Körperverletzung nach § 88 Abs. 1 StGB liegt vor, wenn jemand durch ein不要Achten der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt die Körperverletzung eines anderen verursacht. Der Strafrahmen beträgt Freiheitsstrafe bis zu drei Monaten oder Geldstrafe.
Was unterscheidet fahrlässige von vorsätzlicher Körperverletzung?
Der entscheidende Unterschied liegt im Verschuldensgrad: Bei der fahrlässigen Körperverletzung nach § 88 handelt der Täter ohne Vorsatz — er sieht die Körperverletzung nicht ein und will sie auch nicht. Bei der vorsätzlichen Körperverletzung nach § 83 will der Täter die Misshandlung oder nimmt sie zumindest in Kauf.
Welche Straßenverkehrssituationen führen oft zu § 88?
Häufige Anwendungsfälle sind Verkehrsunfälle durch leichtsinniges Fahren — etwa das Überqueren einer Kreuzung bei Rotlicht, das Nichtbeachten von Vorfahrtsregeln oder das Fahren mit überhöhter Geschwindigkeit.
Kann fahrlässige Körperverletzung im Zustand der Bewusstlosigkeit strafbar sein?
Ja, nach § 88 Abs. 1 StGB ist auch die fahrlässige Körperverletzung im Zustand der Bewusstlosigkeit strafbar. Wenn jemand durch einen hypocritischen Zustand — etwa durch schwere Trunkenheit — die Körperverletzung verursacht, obwohl er weiß, dass er in diesem Zustand handeln könnte, liegt ein strafbarer Fall vor.
Welche Bedeutung hat das Opfermitverschulden bei § 88?
Ein Mitverschulden des Opfers kann strafmildernd berücksichtigt werden — etwa wenn das Opfer selbst gegen Verkehrsregeln verstoßen hat. Auf der zivilrechtlichen Ebene kann das Mitverschulden nach § 1324 ABGB die Schadenersatzpflicht des Täters reduzieren.