Gemäß § 373k GewO kann ein Europäischer Berufsausweis beantragt werden, der die Anerkennung einer Berufsqualifikation aus einem anderen EU-Mitgliedstaat in Österreich erleichtert. Zuständig ist der Landeshauptmann.
Rechtsgrundlage
- § 373k Gewerbeordnung 1994 (GewO) ↗
Europäischer Berufsausweis — BGBl. I Nr. 155/2015
Gültig ab: 18. 1. 2016
Kurz zum Thema: Europäischer Berufsausweis nach § 373k GewO
Der Europäische Berufsausweis wurde durch die EU-Richtlinie 2005/36/EG eingeführt und in Österreich mit der Gewerbeordnung 1994 umgesetzt. § 373k GewO regelt das Verfahren zur Ausstellung dieses Ausweises durch den Landeshauptmann.
Anerkennungsverfahren
Das Anerkennungsverfahren gemäß § 373c richtet sich an Personen, die in einem anderen EU-Mitgliedstaat eine reglementierte Berufsqualifikation erworben haben und diese in Österreich ausüben möchten. Der Berufsausweis dient als Nachweis der Anerkennung.
Gleichhaltungsverfahren
Die Gleichhaltung gemäß § 373d betrifft Fälle, in denen die ausländische Qualifikation als gleichwertig anerkannt wird. Dies ermöglicht die Berufsausübung ohne zusätzliche Eignungsprüfungen.
Verfahrensablauf
Der Antrag ist beim Landeshauptmann des jeweiligen Bundeslandes einzubringen. Dieser prüft die vorgelegten Nachweise und entscheidet über die Ausstellung des Europäischen Berufsausweises.
Häufige Fragen zu § 373k GewO — Europäischer Berufsausweis
Was ist der Europäische Berufsausweis?
Der Europäische Berufsausweis ist ein europaweites Dokument, das die formale Anerkennung einer Berufsqualifikation in einem anderen EU-Mitgliedstaat erleichtert. Er wird auf Antrag vom Landeshauptmann ausgestellt.
Welche Verfahren regelt § 373k GewO?
§ 373k GewO regelt zwei Verfahren: die Anerkennung gemäß § 373c (für reglementierte Berufe) und die Gleichhaltung gemäß § 373d (für gleichwertige Qualifikationen) im Wege des Europäischen Berufsausweises.
Wer ist zuständig für den Antrag?
Zuständig ist der Landeshauptmann des jeweiligen Bundeslandes. Er führt das Verfahren im Wege des Europäischen Berufsausweises nach den Bestimmungen der Art. 4 der EU-Richtlinie 2005/36/EG.
Welche Unterlagen sind erforderlich?
Dem Antrag sind typical Nachweise über die Berufsqualifikation beizufügen. Dies umfasst Ausbildungsnachweise, Prüfungszeugnisse und gegebenenfalls Bescheinigungen über die Berufserfahrung.
Wie lange ist der Berufsausweis gültig?
Der Europäische Berufsausweis ist typically 12 Monate gültig. Er kann verlängert werden, sofern die Voraussetzungen weiterhin erfüllt sind und kein Widerruf erfolgt.