4 % p.a. bei Zahlungsverzug — für Verbraucher und Unternehmen
Rechtsgrundlage
- § 1000 Abs. 1 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (JGS Nr. 946/1811) ↗
Gesetzliche Verzugszinsen: 4 % p.a. bei Zinsvereinbarung ohne Höhenbestimmung
Gültig ab: 11. 6. 2010
- § 1333 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (JGS Nr. 946/1811) ↗
Schadenersatz bei Zahlungsverzug — gesetzliche Zinsen nach § 1000
Gültig ab: 1. 1. 2007
Kurz zum Thema: ABGB § 1000 Verzugszinsen Rechner 2026
Häufige Fragen zu ABGB § 1000 Verzugszinsen
Wie werden Verzugszinsen nach § 1000 ABGB berechnet?
Die Verzugszinsen werden nach der Formel: Forderungsbetrag × (4 % / 365) × Verzugstage berechnet. Der Tageszinssatz beträgt 4 % dividiert durch 365 Tage. Es werden die tatsächlichen Verzugstage zugrunde gelegt, nicht Kalendermonate.
Gilt der 4%-Zinssatz für alle Verbrauchergeschäfte?
Ja, § 1000 Abs. 1 ABGB sieht 4 % p.a. vor, sofern keine andere Zinshöhe vereinbart wurde. Dieser Satz gilt sowohl für Verbrauchergeschäfte (B2C) als auch für Geschäfte zwischen Unternehmen (B2B). Für Verbraucher darf bei Vertragsschluss kein höherer Zinssatz vereinbart werden.
Können auch Zinseszinsen geltend gemacht werden?
Nach § 1000 Abs. 2 ABGB können Zinseszinsen nur dann verlangt werden, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde oder wenn fällige Zinsen eingeklagt werden — dann ab dem Tag der Streitanhängigkeit. In beiden Fällen gilt der 4%-Satz, wenn keine andere Vereinbarung getroffen wurde.
Was regelt § 1333 ABGB zusätzlich zu § 1000?
§ 1333 regelt den Schadenersatz bei Zahlungsverzug. Der Gläubiger erhält neben den gesetzlichen Zinsen nach § 1000 auch Ersatz für weitere vom Schuldner verschuldete Schäden, insbesondere notwendige außergerichtliche Betreibungs- oder Einbringungskosten, soweit diese in angemessenem Verhältnis zur Forderung stehen.
Ab wann beginnt der Verzug bei einer Geldforderung?
Der Verzug beginnt grundsätzlich nach Setzung einer angemessenen Nachfrist. Bei Verbrauchergeschäften beträgt die gesetzliche Wartefrist 14 Tage ab Rechnungsstellung oder Zahlungsaufforderung. Ohne konkrete Frist tritt Verzug automatisch 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung ein.
Welcher Zinssatz gilt bei Unternehmergeschäften (B2B)?
Für B2B-Geschäfte gelten die gleichen 4 % nach § 1000 ABGB. Allerdings können Unternehmen in ihren AGB höhere Verzugszinsen vereinbaren. Seit 2010 sind 4 % die gesetzliche Untergrenze — für Unternehmen darf bei Verzug ein höherer Satz gelten, der aber immer verhältnismäßig sein muss.