Gesetzliche Verzugszinsen nach ABGB § 1000 — 4 % p. a., berechnet pro Verzugstag.
Rechtsgrundlage
- § 1000 Abs. 1 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) ↗
Gesetzliche Verzugszinsen: 4 % p.a. bei Verbrauchergeschäften und B2B
Gültig ab: 1. 1. 2026
- § 1333 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) ↗
Schadenersatz bei Zahlungsverzug — gesetzliche Zinsen nach § 1000
Gültig ab: 1. 1. 2026
Kurz zum Thema: Verzugszinsen nach ABGB § 1000
Verzugszinsen sind die gesetzlich vorgesehenen Zinsen, die bei Zahlungsverzug zu leisten sind. Das Allgemeine bürgerliche Gesetzbuch (ABGB) regelt in § 1000 den gesetzlichen Zinssatz und in § 1333 den Schadenersatz bei Zahlungsverzug.
Gesetzlicher Zinssatz
Nach § 1000 Abs. 1 ABGB beträgt der gesetzliche Zinssatz 4 % pro Jahr. Dieser Zinssatz gilt sowohl für Verbrauchergeschäfte als auch für Geschäfte zwischen Unternehmern. Die Berechnung erfolgt taggenau: 4 % / 365 Tage = Tageszinssatz.
Häufige Fragen zu Verzugszinsen
Wie hoch sind die gesetzlichen Verzugszinsen?
Die gesetzlichen Verzugszinsen betragen nach ABGB § 1000 Abs. 1 4 % pro Jahr. Dies gilt sowohl für Verbrauchergeschäfte als auch für B2B-Geschäfte. Der Zinssatz wird taggenau berechnet (4 % / 365).
Was gilt bei B2B-Geschäften?
Bei Geschäften zwischen Unternehmern gelten die gleichen 4 % Verzugszinsen. Zusätzlich können nach ABGB § 1333 weitere Schadenersatzansprüche wie Mahnkosten oder Inkassokosten geltend gemacht werden, soweit sie nachgewiesen und angemessen sind.
Ab wann läuft der Verzug?
Der Verzug beginnt mit der Fälligkeit der Forderung. Wenn keine Fälligkeit vereinbart ist, gilt die gesetzliche Regelung: 30 Tage nach Rechnungsstellung oder nach Annahme der Leistung. Bei Verbrauchergeschäften beginnt der Verzug 30 Tage nach Rechnungszugang.