§ 933 ABGB — Gewährleistungsfrist

Berechnen Sie die Gewährleistungsfrist nach § 933 ABGB. Der Rechner bestimmt das Ablaufdatum der Gewährleistung — 2 Jahre für bewegliche Sachen und 3 Jahre für unbewegliche Sachen.

Letzte Aktualisierung: 1. 1. 2026 · Gültig für: 2026 · Version: 1.0.0

Rechtsgrundlage

Kurz zum Thema: Gewährleistungsfrist nach § 933 ABGB

Gesetzliche Grundlage

§ 933 ABGB legt die Gewährleistungsfrist für Kaufverträge im österreichischen Privatrecht fest. Diese Frist bestimmt, wie lange der Käufer Mängel an der gekauften Sache geltend machen kann. Die Frist unterscheidet zwischen beweglichen und unbeweglichen Sachen.

Bewegliche Sachen — 2 Jahre

Bei beweglichen Sachen (Konsumgüter, Fahrzeuge, Elektronik etc.) beträgt die Gewährleistungsfrist 2 Jahre ab Lieferung. Innerhalb dieser Zeit muss der Verkäufer für Mängel einstehen, die bereits bei Lieferung vorhanden waren. Der Käufer muss den Mangel unverzüglich nach Entdeckung rügen.

Unbewegliche Sachen — 3 Jahre

Bei unbeweglichen Sachen (Grundstücke, Gebäude, Eigentumswohnungen) gilt eine verlängerte Gewährleistungsfrist von 3 Jahren. Dies berücksichtigt, dass Immobilien typischerweise höheren Wert haben und Mängel oft erst nach längerer Nutzung erkennbar werden (z. B. Bauwerksmängel).

Mängelrüge und Verjährung

Neben der Gewährleistungsfrist gelten auch Regeln zur Mängelrüge: Offene Mängel sollten innerhalb von 2 Monaten nach Entdeckung gerügt werden. Bei versteckten Mängeln gilt eine angemessene Rügefrist. Nach Ablauf der Gewährleistungsfrist sind sämtliche Mängelansprüche ausgeschlossen.

Häufige Fragen zu § 933 ABGB Gewährleistung

Wie lang ist die Gewährleistungsfrist bei beweglichen Sachen?

Bei beweglichen Sachen (z. B. Auto, Elektrogeräte, Kleidung) beträgt die Gewährleistungsfrist nach § 933 ABGB 2 Jahre ab Lieferung. Innerhalb dieser Frist muss der Käufer Mängel rügen.

Wie lang ist die Gewährleistungsfrist bei unbeweglichen Sachen?

Bei unbeweglichen Sachen (Grundstücke, Gebäude, Wohnungen) beträgt die Gewährleistungsfrist nach § 933 ABGB 3 Jahre ab Lieferung. Dies gilt auch für wesentliche Bestandteile eines Gebäudes.

Wann beginnt die Gewährleistungsfrist zu laufen?

Die Gewährleistungsfrist beginnt mit der Lieferung der Sache an den Käufer zu laufen. Bei unbeweglichen Sachen gilt dies ab der Übergabe des Grundstücks oder der Wohnung.

Muss der Käufer Mängel sofort melden?

Ja, der Käufer muss Mängel innerhalb einer angemessenen Frist rügen, sobald sie entdeckt werden. Bei offenen Mängeln gilt eine Rügefrist von 2 Monaten nach Entdeckung. Versteckte Mängel müssen ebenfalls unverzüglich nach Entdeckung gerügt werden.

Was passiert nach Ablauf der Gewährleistungsfrist?

Nach Ablauf der Gewährleistungsfrist erlöschen die gesetzlichen Mängelansprüche des Käufers. Der Verkäufer haftet dann nicht mehr für Mängel, die zum Zeitpunkt der Lieferung bereits vorhanden waren.

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