Berechnen Sie die Gewährleistungsfrist nach § 933 ABGB. Der Rechner bestimmt das Ablaufdatum der Gewährleistung — 2 Jahre für bewegliche Sachen und 3 Jahre für unbewegliche Sachen.
Rechtsgrundlage
- § 933 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) ↗
Gewährleistungsfrist bei beweglichen und unbeweglichen Sachen
Gültig ab: 1. 1. 1812
Kurz zum Thema: Gewährleistungsfrist nach § 933 ABGB
Gesetzliche Grundlage
§ 933 ABGB legt die Gewährleistungsfrist für Kaufverträge im österreichischen Privatrecht fest. Diese Frist bestimmt, wie lange der Käufer Mängel an der gekauften Sache geltend machen kann. Die Frist unterscheidet zwischen beweglichen und unbeweglichen Sachen.
Bewegliche Sachen — 2 Jahre
Bei beweglichen Sachen (Konsumgüter, Fahrzeuge, Elektronik etc.) beträgt die Gewährleistungsfrist 2 Jahre ab Lieferung. Innerhalb dieser Zeit muss der Verkäufer für Mängel einstehen, die bereits bei Lieferung vorhanden waren. Der Käufer muss den Mangel unverzüglich nach Entdeckung rügen.
Unbewegliche Sachen — 3 Jahre
Bei unbeweglichen Sachen (Grundstücke, Gebäude, Eigentumswohnungen) gilt eine verlängerte Gewährleistungsfrist von 3 Jahren. Dies berücksichtigt, dass Immobilien typischerweise höheren Wert haben und Mängel oft erst nach längerer Nutzung erkennbar werden (z. B. Bauwerksmängel).
Mängelrüge und Verjährung
Neben der Gewährleistungsfrist gelten auch Regeln zur Mängelrüge: Offene Mängel sollten innerhalb von 2 Monaten nach Entdeckung gerügt werden. Bei versteckten Mängeln gilt eine angemessene Rügefrist. Nach Ablauf der Gewährleistungsfrist sind sämtliche Mängelansprüche ausgeschlossen.
Häufige Fragen zu § 933 ABGB Gewährleistung
Wie lang ist die Gewährleistungsfrist bei beweglichen Sachen?
Bei beweglichen Sachen (z. B. Auto, Elektrogeräte, Kleidung) beträgt die Gewährleistungsfrist nach § 933 ABGB 2 Jahre ab Lieferung. Innerhalb dieser Frist muss der Käufer Mängel rügen.
Wie lang ist die Gewährleistungsfrist bei unbeweglichen Sachen?
Bei unbeweglichen Sachen (Grundstücke, Gebäude, Wohnungen) beträgt die Gewährleistungsfrist nach § 933 ABGB 3 Jahre ab Lieferung. Dies gilt auch für wesentliche Bestandteile eines Gebäudes.
Wann beginnt die Gewährleistungsfrist zu laufen?
Die Gewährleistungsfrist beginnt mit der Lieferung der Sache an den Käufer zu laufen. Bei unbeweglichen Sachen gilt dies ab der Übergabe des Grundstücks oder der Wohnung.
Muss der Käufer Mängel sofort melden?
Ja, der Käufer muss Mängel innerhalb einer angemessenen Frist rügen, sobald sie entdeckt werden. Bei offenen Mängeln gilt eine Rügefrist von 2 Monaten nach Entdeckung. Versteckte Mängel müssen ebenfalls unverzüglich nach Entdeckung gerügt werden.
Was passiert nach Ablauf der Gewährleistungsfrist?
Nach Ablauf der Gewährleistungsfrist erlöschen die gesetzlichen Mängelansprüche des Käufers. Der Verkäufer haftet dann nicht mehr für Mängel, die zum Zeitpunkt der Lieferung bereits vorhanden waren.