Berechnen Sie die Anrechnung von Einkommen aus vorübergehender Erwerbstätigkeit auf Ihr Arbeitslosengeld nach Art. 2 § 21a AlVG. Der Rechner wendet die sogenannte 90%-Regel an und berücksichtigt die aktuelle Geringfügigkeitsgrenze gemäß § 5 Abs. 2 ASVG.
Rechtsgrundlage
- Art. 2 § 21a Arbeitslosenversicherungsgesetz (AlVG) ↗
Anrechnung von Einkommen aus vorübergehender Erwerbstätigkeit auf ALG — 90%-Regel (§ 21a Abs. 3)
Gültig ab: 1. 8. 2004
- § 5 Abs. 2 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz (ASVG) ↗
Geringfügigkeitsgrenze 2025: 551,10 €/Monat (BGBl. II 417/2024); 2026 BGBl. II pending
Gültig ab: 1. 1. 2025
Kurz zum Thema: Einkommensanrechnung bei ALG-Bezug
Das österreichische Arbeitslosenversicherungsgesetz (AlVG) regelt in Art. 2 § 21a die Anrechnung von Einkommen aus vorübergehender Erwerbstätigkeit auf das Arbeitslosengeld. Diese Bestimmung wurde eingeführt, um ALG-Beziehern die Aufnahme kurzfristiger Tätigkeiten zu ermöglichen, ohne dass der gesamte Verdienst auf die Leistung angerechnet wird.
Die 90%-Regel im Detail
Nach § 21a Abs. 3 AlVG wird der tägliche Anrechnungsbetrag nach folgender Formel berechnet: Zunächst wird das Nettoeinkommen um die Geringfügigkeitsgrenze (2025: 551,10 €/Monat) vermindert. Von diesem Überschuss werden 90 % auf das ALG angerechnet. Daraus ergibt sich der tägliche Anrechnungsbetrag, indem die 90 % durch die Anzahl der Tage im Kalendermonat geteilt werden.
Vorübergehende Erwerbstätigkeit
Als vorübergehende Erwerbstätigkeit gelten Beschäftigungsverhältnisse, die für weniger als vier Wochen vereinbart wurden, sowie selbständige Tätigkeiten unter vier Wochen Dauer. Diese Definition stellt sicher, dass die Regelung nur für tatsächlich kurzfristige Nebentätigkeiten gilt und keine Umgehung des ALG-Systems ermöglicht.
Berechnung des Nettoeinkommens
Das anrechenbare Nettoeinkommen ergibt sich aus dem auf der Lohnbestätigung oder Honorarnote ausgewiesenen Bruttoeinkommen abzüglich der abgeführten Steuern und Sozialversicherungsbeiträge (§ 21a Abs. 2 AlVG). Das bedeutet, dass Arbeitnehmeranteile und allfällige Absetzbeträge das anrechenbare Nettoeinkommen reduzieren.
Praxisbedeutung
Für ALG-Bezieher ist die 90%-Regel günstiger als eine vollständige Anrechnung des Einkommens. Sie schafft einen Anreiz, auch kurzfristige und niedrig entlohnte Tätigkeiten anzunehmen, ohne dass dies zu einer vollständigen Einstellung des ALG führt. Die Geringfügigkeitsgrenze schützt dabei niedrige Einkommen vollständig vor Anrechnung.
Meldepflicht
ALG-Bezieher sind verpflichtet, jede vorübergehende Erwerbstätigkeit unverzüglich dem AMS zu melden. Unterlassung der Meldung kann zu Rückforderungen, Sperren und in schweren Fällen zu Strafen führen. Die Meldung erfolgt idealerweise vor Aufnahme der Tätigkeit über das AMS-Konto oder das zuständige regionale AMS-Service.
Häufige Fragen zu § 21a Einkommensanrechnung
Was gilt als vorübergehende Erwerbstätigkeit nach § 21a?
Als vorübergehend gelten Beschäftigungsverhältnisse, die für weniger als vier Wochen vereinbart wurden, sowie selbständige Erwerbstätigkeiten, die weniger als vier Wochen ausgeübt werden. Auch wiederholte kurzfristige Beschäftigungen bei demselben Arbeitgeber können als vorübergehend gelten.
Wie wirkt sich das Einkommen auf mein ALG aus?
Einkommen bis zur Geringfügigkeitsgrenze (2025: 551,10 €/Monat) wird nicht angerechnet. Darüber hinausgehendes Nettoeinkommen wird zu 90 % auf das ALG angerechnet. Der tägliche Anrechnungsbetrag ergibt sich aus: (Netto − Geringfügigkeitsgrenze) × 0,90 ÷ Tage im Monat.
Was ist die Geringfügigkeitsgrenze?
Die Geringfügigkeitsgrenze ist der Betrag, bis zu dem eine geringfügige Beschäftigung keine Auswirkung auf das ALG hat. Für 2025 beträgt sie 551,10 €/Monat gemäß § 5 Abs. 2 ASVG. Der Wert wird jährlich per BGBl. II angepasst — der 2026er Wert ist noch ausständig.
Muss ich Einkommen aus einer kurzfristigen Beschäftigung melden?
Ja. Jede vorübergehende Erwerbstätigkeit während des ALG-Bezugs muss dem AMS gemeldet werden. Bei unangemeldetem Einkommen drohen Rückforderungen und Strafen. Melden Sie Nebentätigkeiten rechtzeitig über Ihr AMS-Konto oder persönlich.
Wie wird das Nettoeinkommen berechnet?
Das Nettoeinkommen ergibt sich aus dem Bruttoeinkommen abzüglich der abgeführten Steuern und Sozialversicherungsbeiträge. Grundlage ist die Lohnbestätigung des Arbeitgebers oder die Honorarnote bei selbständiger Tätigkeit (§ 21a Abs. 2 AlVG).
Was passiert, wenn das ALG durch die Anrechnung auf null sinkt?
Sinkt der verbleibende ALG-Tagesatz durch die Anrechnung auf null, ruht der Anspruch für diesen Tag. Das ALG wird entsprechend der Anrechnung gekürzt — bei ausreichend hohem Einkommen kann der Anspruch sogar ganz entfallen. Der Anspruch selbst bleibt jedoch erhalten und lebt nach Ende der Nebentätigkeit wieder auf.