Art. 2 § 41 ALVG — Krankengeld für Arbeitslose

Berechnen Sie das Krankengeld für Arbeitslose nach Art. 2 § 41 ALVG. Der Rechner zeigt den Tagesatz basierend auf der zuletzt bezogenen ALG-Leistung und das erhöhte Wochengeld.

Letzte Aktualisierung: 1. 1. 2026 · Gültig für: 2026 · Version: 1.0.0

Rechtsgrundlage

Kurz zum Thema: ALVG § 41 Krankengeld für Arbeitslose

Das Krankengeld für Arbeitslose nach Art. 2 § 41 ALVG stellt sicher, dass Personen, die während des Bezugs von Arbeitslosengeld (ALG) erkranken, weiterhin finanziell abgesichert sind. Diese Leistung ist besonders wichtig für Personen, die zwischen zwei Arbeitsverhältnissen oder nach einem Jobverlust erkranken.

Die Berechnung folgt einem einfachen Prinzip: Das Krankengeld entspricht dem zuletzt bezogenen ALG-Tagesatz. Dadurch bleibt die Höhe der Leistung nahtlos an das ALG-Niveau angebunden, sodass Versicherte keine Einbußen bei der finanziellen Absicherung haben.

Für besonders schwere Fälle sieht das ALVG eine Erhöhung vor: Das Wochengeld beträgt 180% des ALG-Tagesatzes und wird ab dem vierten Tag der Arbeitsunfähigkeit gewährt. Diese Erhöhung soll den erhöhten finanziellen Bedarf bei längerer Krankheit decken.

Voraussetzung für den Krankengeldanspruch ist, dass die Arbeitsunfähigkeit ärztlich bestätigt wird und die versicherte Person vor Antritt des ALG arbeitsfähig war. Der Anspruch besteht für die gesamte Dauer der Arbeitsunfähigkeit, längstens jedoch bis zum Ende des ALG-Anspruchs.

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