§ 130 GewO 1994

Berechnen Sie die Strafgebühren für Berufsdetektive und Bewacher nach § 130 GewO 1994. Leichte Vergehen: max. 500 €, schwere: max. 1.090 € — mit Erhöhung bei Wiederholungen.

Letzte Aktualisierung: 1. 1. 2026 · Gültig für: 2026 · Version: 1.0.0

Rechtsgrundlage

Kurz zum Thema: Strafgebühren für Bewacher nach § 130 GewO 1994

Die Gewerbe der Berufsdetektive und Bewacher unterliegen besonderen gesetzlichen Vorgaben, deren Verletzung mit empfindlichen Strafen geahndet werden kann. § 130 GewO 1994 legt die Strafrahmen für entsprechende Verstöße fest.

Strafrahmen

Bei leichten Vergehen kann eine Strafe von bis zu 500 € verhängt werden, während schwere Vergehen mit bis zu 1.090 € bestraft werden können. Die tatsächliche Strafe innerhalb dieses Rahmens richtet sich nach der konkreten Schwere des Verstoßes.

Wiederholung und Erhöhung

Bei wiederholten Verstößen erhöht sich die Strafe um 50% pro zusätzlicher Iteration. Diese Regelung soll sicherstellen, dass wiederholte Verstöße angemessen geahndet werden und dient der Abschreckung.

Häufige Fragen zu GewO § 130 Bewachungsgebühren

Was regelt § 130 GewO?

§ 130 GewO regelt die Rechte und Pflichten von Berufsdetektiven und Bewachern und legt die Strafrahmen für Verstöße gegen diese Vorschriften fest.

Wie hoch sind die Strafen für leichte Vergehen?

Bei leichten Vergehen im Sinne des § 130 GewO beträgt die maximale Strafe 500 €. Die tatsächliche Strafe richtet sich nach der Schwere des Verstoßes und eventuellen Wiederholungen.

Was gilt als schweres Vergehen?

Schwere Vergehen gemäß § 130 GewO können mit bis zu 1.090 € bestraft werden. Dies betrifft insbesondere schwerwiegende Verstöße gegen die Berufspflichten.

Wie wirken sich Wiederholungen auf die Strafe aus?

Bei mehrfachen Verstößen erhöht sich die Strafe um 50% pro zusätzlicher Iteration. Beispiel: 2 Iterationen = Basisstrafe × 1,5.

Welche Tätigkeiten sind von § 130 erfasst?

§ 130 erfasst die Gewerbe der Berufsdetektive und Bewacher. Dazu gehören der Schutz von Personen und beweglichen Sachen sowie Detektivarbeiten.

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