§ 367 GewO 1994

Berechnen Sie die Strafrahmen für reglementierte Gewerbe nach § 367 GewO 1994. Basisstrafe 1.090 € — wiederholt +75 % = 1.907,50 € — Maximum: 2.180 €.

Letzte Aktualisierung: 1. 1. 2026 · Gültig für: 2026 · Version: 1.0.0

Rechtsgrundlage

Kurz zum Thema: Strafrahmen für reglementierte Gewerbe nach § 367 GewO 1994

Reglementierte Gewerbe erfordern besondere fachliche Qualifikationen und unterliegen daher strengeren Vorschriften. Verstöße gegen diese Vorschriften werden gemäß § 367 GewO 1994 mit empfindlichen Strafen geahndet.

Strafrahmen

Die maximale Strafe für Verstöße bei reglementierten Gewerben beträgt 2.180 €. Bei einem Erstverstoß ohne besondere Erschwerungsgründe wird typischerweise die Basisstrafe von 1.090 € verhängt.

Wiederholung

Bei wiederholten Verstößen erhöht sich die Strafe um 75% auf 1.907,50 €. Diese Erhöhung soll als Abschreckung dienen und die Einhaltung der Vorschriften sicherstellen.

Häufige Fragen zu GewO § 367 Reglementierte Gewerbe Strafrahmen

Was sind reglementierte Gewerbe?

Reglementierte Gewerbe sind Gewerbe, deren Ausübung besondere fachliche Qualifikationen (Befähigungsnachweis) erfordert. Beispiele sind das Elektrotechniker- oder das Installateurgewerbe.

Wie hoch ist die maximale Strafe nach § 367?

Die maximale Strafe für Verstöße bei reglementierten Gewerben beträgt 2.180 €.

Was passiert bei wiederholten Verstößen?

Bei wiederholten Verstößen erhöht sich die Strafe um 75%, von 1.090 € auf 1.907,50 €.

Welche Arten von Verstößen sind erfasst?

§ 367 erfasst Verstöße wie die Ausübung eines Gewerbes ohne die erforderliche Genehmigung, ohne Bestellung eines Geschäftsführers oder mit einem nicht qualifizierten Geschäftsführer.

Gibt es auch leichtere Verstöße mit niedrigeren Strafen?

Ja, bei geringfügigen oder erstmaligen Verstößen kann die Behörde die Strafe nach unten anpassen, solange sie innerhalb des gesetzlichen Rahmens von maximal 2.180 € bleibt.

Weitere Rechner

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