§ 8 GrEStG

Berechnen Sie, wann Ihre GrEStG-Steuerschuld entsteht und fällig wird nach § 8 GrEStG. Entstehung: Kaufdatum — Fälligkeit: +3 Monate. Selbstberechnungspflicht des Käufers.

Letzte Aktualisierung: 1. 1. 2026 · Gültig für: 2026 · Version: 1.0.0

Rechtsgrundlage

Kurz zum Thema: Steuerschuld nach § 8 GrEStG

Die Grundstücksgewinnsteuer entsteht автоматически mit dem Rechtserwerb, also dem Kauf des Grundstücks. Der Käufer ist dann zur Selbstberechnung und fristgerechten Meldung verpflichtet.

Entstehung der Steuerschuld

Maßgeblich für die Entstehung der Steuerschuld ist der Tag des Rechtserwerbs. Dieser richtet sich nach dem jeweiligen Rechtsgeschäft — bei einem Kauf ist dies das Datum des Kaufvertrags. Zu diesem Zeitpunkt entsteht die Steuerschuld automatisch.

Frist und Selbstberechnung

Die Steuer ist innerhalb von 3 Monaten nach Entstehung der Schuld zu entrichten. Der Käufer hat die Pflicht zur Selbstberechnung: Er muss die Steuer selbst berechnen, melden und fristgerecht bezahlen. Verspätungszinsen können bei Nichteinhaltung der Frist anfallen.

Häufige Fragen zu GrEStG § 8 Steuerschuld Entstehung

Wann entsteht die GrEStG-Steuerschuld?

Die Steuerschuld entsteht mit dem Tag des Rechtserwerbs, also dem Kaufdatum des Grundstücks. Dieser Zeitpunkt ist für die Berechnung der Steuer maßgeblich.

Wann ist die GrEStG fällig?

Die Steuer ist 3 Monate nach Entstehung der Steuerschuld fällig. Beispiel: Kauf am 15. Jänner → Fälligkeit am 15. April.

Muss ich als Käufer die GrEStG selbst berechnen?

Ja, nach § 14 GrEStG ist der Käufer zur Selbstberechnung verpflichtet. Er hat die Steuer innerhalb der 3-Monats-Frist selbst zu berechnen und zu melden.

Was passiert, wenn die Frist versäumt wird?

Bei Versäumung der Frist können Verspätungszinsen und gegebenenfalls Strafen anfallen. Es empfiehlt sich daher, die Berechnung frühzeitig vorzunehmen.

Gibt es Ermäßigungen für Eigenheime?

Ja, für den Kauf eines Eigenheims für den eigenen Hauptwohnsitz gelten ermäßigte Tarife nach § 7 GrEStG (0% / 1% / 2% für Familien).

Weitere Rechner

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