ASVG § 772a

Berechnen Sie Ihre außerordentliche Einmalzahlung nach § 772a ASVG für August 2022. Geben Sie Ihr monatliches Gesamtpensionseinkommen ein — der Rechner ermittelt die richtige Einkommensstufe und den entsprechenden Auszahlungsbetrag. Die Einmalzahlung wurde automatisch mit der August-Pension 2022 ausgezahlt.

Letzte Aktualisierung: 1. 8. 2022 · Gültig für: 2022 · Version: 1.0.0

Rechtsgrundlage

Kurz zum Thema: ASVG § 772a Einmalzahlung in Österreich

Die außerordentliche Einmalzahlung nach § 772a ASVG war eine im Jahr 2022 beschlossene Sozialleistung zur Abfederung der stark angestiegenen Inflation in Österreich. Pensionistinnen und Pensionisten, die im August 2022 Anspruch auf eine oder mehrere Pensionen aus der gesetzlichen Pensionsversicherung hatten und ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Inland innehatten, erhielten diese einmalige Zahlung automatisch — ohne gesonderte Antragstellung. Die Auszahlung erfolgte mit der regulären August-Pension 2022.

Die fünf Einkommensstufen des § 772a Abs. 1

Das Gesetz definierte ein gestaffeltes System, das niedrige Pensionen prozentual stärker entlastete als höhere. In Stufe 1 (Gesamtpensionseinkommen bis 960 €) erhielten Betroffene 14,2% ihres monatlichen Einkommens als Einmalzahlung. Bei einer Pension von 800 € bedeutete dies 113,60 €; bei 960 € genau 136,32 €. Stufe 2 (960,01–1199,99 €) sah einen linearen Anstieg des Prozentsatzes von 14,2% auf 41,67% vor. Dieser progressive Anstieg führte dazu, dass bei einem Gesamtpensionseinkommen von rund 1.080 € bereits etwa 28% als Einmalzahlung anfielen — also rund 302 €. Das Maximum von 41,67% wurde bei genau 1.200 € erreicht.

Stufe 3 (1200–1799,99 €) brach mit der prozentualen Logik und sah eine Pauschale von 500 € vor — unabhängig vom genauen Einkommen innerhalb dieser Stufe. Diese Gestaltung bevorzugte Personen an der Obergrenze der Stufe (1799,99 €), die damit rund 27,8% erhielten, während jemand bei 1200 € mehr als 41% seines Einkommens bekam. Stufe 4 (1800–2250 €) kehrte zur prozentualen Berechnung zurück, allerdings mit einem abfallenden Satz: von 27,77% bei 1800 € (500 €) bis auf 0% bei genau 2250 €. Stufe 5 (über 2250 €) sah keinen Anspruch auf die Einmalzahlung vor.

Berechnung des Gesamtpensionseinkommens

Nach § 772a Abs. 2 ASVG ist das Gesamtpensionseinkommen die Summe aller Pensionen aus der gesetzlichen Pensionsversicherung. Dazu zählen alle Pensionsarten — Alterspension, Invaliditätspension, Witwenpension, Waisenpension und ähnliche Leistungen. Nicht in die Berechnung einbezogen werden hingegen Sonderzahlungen wie das pensionistische Urlaubs- und Weihnachtsgeld, da diese als separate Zahlungen gelten. Entscheidend ist, dass die jeweilige Leistung aus der gesetzlichen Pensionsversicherung (nicht aus der Unfall- oder Betriebspension) stammt.

Politischer Kontext und Inflationsabfederung

Die außerordentliche Einmalzahlung war Teil eines breiteren Maßnahmenpakets der österreichischen Bundesregierung zur Abfederung der Inflation, die im Jahr 2022 besonders stark ausfiel. Während die reguläre Pension per 1. Jänner 2022 um 1,8% valorisiert wurde, sollten die Einmalzahlungen nach § 772a gezielt jenen Pensionistinnen und Pensionisten helfen, deren Einkommen knapp über den Valorisierungsgrenzen lag. Die gestaffelte Struktur stellte sicher, dass die Hilfe bei niedrigen Einkommen prozentual höher ausfiel als bei mittleren Einkommen. Der Rechner auf dieser Seite berechnet für jede erdenkliche Einkommenshöhe den korrekten Auszahlungsbetrag nach dem geltenden Recht.

Praxisrelevanz heute

Obwohl die Einmalzahlung selbst nur einmalig im August 2022 erfolgte, hat § 772a ASVG Bedeutung als Referenz für künftige sozialpolitische Maßnahmen dieser Art. Die logarithmisch anmutende Stufenstruktur — aufsteigend bis 1200 €, dann flach, dann absteigend — reflektiert den politischen Willen, besonders niedrige Pensionen proportional stärker zu entlasten, ohne jedoch höchste Pensionen ganz auszuschließen. Wer im August 2022 eine ASVG-Pension bezogen hat, findet mit diesem Rechner den damals für ihn geltenden Betrag nach.

Häufige Fragen zu ASVG § 772a Einmalzahlung

Was ist die außerordentliche Einmalzahlung nach § 772a ASVG?

Die außerordentliche Einmalzahlung nach § 772a ASVG war eine von der österreichischen Bundesregierung beschlossene Maßnahme zur Abfederung der hohen Inflation im Jahr 2022. Pensionistinnen und Pensionisten mit einem monatlichen Gesamtpensionseinkommen von bis zu 2.250 € erhielten im August 2022 eine einmalige Zahlung. Die Höhe richtete sich nach der Einkommensstufe und lag zwischen 14,2% und maximal 41,67% des monatlichen Gesamtpensionseinkommens.

Welche Einkommensstufen gelten nach § 772a Abs. 1?

Das Gesetz unterscheidet fünf Einkommensstufen: Stufe 1 (bis 960 €) — 14,2% des Gesamtpensionseinkommens; Stufe 2 (960,01–1199,99 €) — linear ansteigend von 14,2% auf 41,67%; Stufe 3 (1200–1799,99 €) — Pauschale von 500 €; Stufe 4 (1800–2250 €) — linear abfallend von 27,77% auf 0%; Stufe 5 (über 2250 €) — kein Anspruch auf die Einmalzahlung.

Was zählt zum Gesamtpensionseinkommen nach § 772a Abs. 2?

Das Gesamtpensionseinkommen ist die Summe aller Pensionen aus der gesetzlichen Pensionsversicherung. Dazu zählen die Alterspension, die Invaliditätspension, die Witwen- und Waisenpension sowie alle weiteren Leistungen, die von der gesetzlichen Pensionsversicherung ausbezahlt werden. Nicht enthalten sind pensionistische Sonderzahlungen (Urlaubs- und Weihnachtsgeld), da diese separat behandelt werden.

Wann wurde die Einmalzahlung ausgezahlt?

Die außerordentliche Einmalzahlung wurde im August 2022 gemeinsam mit der regulären Monatspension ausgezahlt. Anspruchsberechtigte Personen mussten im August 2022 Anspruch auf mindestens eine Pension haben und ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich innehaben — eine gesonderte Antragstellung war nicht erforderlich, die Auszahlung erfolgte automatisch.

Warum gibt es in Stufe 2 eine lineare Interpolation?

Die lineare Interpolation in Stufe 2 (960,01–1199,99 €) sorgt für einen gleitenden Übergang zwischen dem niedrigen Satz von 14,2% und dem Spitzenwert von 41,67%. Dies bedeutet, dass bereits geringfügig höhere Einkommen innerhalb dieser Stufe zu einem proportional höheren Einmalzahlungsbetrag führen. Der Rechner auf dieser Seite berechnet den exakten Betrag für jedes Einkommen in jeder Stufe.

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