§ 33 EStG 1988

Berechnen Sie die österreichische Einkommensteuer nach dem Stufentarif des § 33 EStG 1988. Sechs Stufen von 0 % bis 50 % (55 % ab 1 Mio. €) — gültig für das Kalenderjahr 2026.

Letzte Aktualisierung: 1. 1. 2026 · Gültig für: 2026 · Version: 1.0.0

Rechtsgrundlage

Kurz zum Thema: Österreichischer Einkommensteuertarif § 33 EStG 1988

Der Einkommensteuertarif in Österreich nach § 33 EStG 1988 folgt einem progressiven Stufensystem, das die Steuerbelastung an die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Steuerpflichtigen anpasst. Anders als in Deutschland mit seinen Formelzonen arbeitet der österreichische Tarif mit festen Progressionsstufen, wobei jede Stufe einen festen Grenzsteuersatz und — außer in der Eingangsstufe — einen Sockelbetrag hat.

Die sechs Tarifstufen im Detail

Die erste Stufe (0 %) reicht bis zu einem Jahreseinkommen von 13.539 € — damit bleibt ein erheblicher Teil der Steuerzahler steuerfrei oder zahlt nur niedrige Sätze. Ab 13.539 € greift die zweite Stufe mit 20 %, die bis 21.992 € gilt. Darüber folgen 30 % bis 36.458 €, 40 % bis 70.365 €, 48 % bis 104.859 € und schließlich 50 % für Einkünfte darüber. Der Höchstsatz von 55 % ab einer Million Euro wurde 2016 als Solidarbeitrag eingeführt und gilt befristet bis 2029.

Berechnungsmethode und Progressionswirkung

Die Berechnung erfolgt kumulativ: Jeder Teil des Einkommens wird mit dem Satz besteuert, der für die jeweilige Stufe gilt, wobei die niedrigeren Stufen zunächst ausgeschöpft werden. Die Formel lautet: Fixbetrag der vorherigen Stufe plus (verbleibender Einkommensteil × aktueller Stufensatz). Diese Methode stellt sicher, dass nur der Einkommensteil, der in eine höhere Stufe fällt, mit dem höheren Satz belastet wird — ein Grundprinzip der Leistungsfähigkeitsbesteuerung.

Kalte Progression und Tarifanpassung

Der Gesetzgeber passt die Tarifstufen regelmäßig an, um die „kalte Progression" auszugleichen — also die Tatsache, dass bei inflationbedingt steigenden Nominallöhnen ohne Anpassung automatisch höhere Steuersätze greifen würden, obwohl die reale Kaufkraft gleich bleibt. Diese Anpassungen sind für die Tarifjahre 2024 bis 2026 bereits gesetzlich verankert und sichern die steuerliche Kaufkraft der Arbeitnehmer.

Häufige Fragen zum EStG § 33 Steuertarif

Wie funktioniert der Steuertarif nach § 33 EStG 1988?

Der österreichische Einkommensteuertarif nach § 33 EStG 1988 ist ein progressiver Stufentarif mit sechs Stufen. Die erste Stufe (0 %) gilt bis zu einem Jahreseinkommen von 13.539 €. Darüber steigt der Grenzsteuersatz auf 20 % bis 21.992 €, dann 30 % bis 36.458 €, 40 % bis 70.365 €, 48 % bis 104.859 € und schließlich 50 % darüber. Ab einem Einkommen von einer Million Euro beträgt der Steuersatz 55 % (gilt befristet für die Jahre 2016 bis 2029).

Was ist der Unterschied zwischen Grenzsteuersatz und effektivem Steuersatz?

Der Grenzsteuersatz gibt an, wie viel Prozent jeder zusätzlich verdiente Euro an Steuern kostet — er entspricht der aktuellen Tarifstufe. Der effektive Steuersatz ist das Verhältnis der gesamten Steuer zum Gesamteinkommen und fällt daher niedriger aus als der Grenzsteuersatz, da die ersten Einkommensschichten niedriger besteuert werden. Beispiel: Bei 50.000 € beträgt der Grenzsteuersatz 40 %, der effektive Steuersatz jedoch nur rund 15,9 %.

Gibt es einen Grundfreibetrag in Österreich?

Ja, der „Grundfreibetrag" entspricht der ersten Stufe: Einkommen bis 13.539 € werden mit 0 % besteuert. Darüber beginnt die Besteuerung mit 20 %. Dieser Betrag wurde seit 2016 schrittweise angehoben, um die kalte Progression auszugleichen.

Wann gilt der 55 %-Spitzensatz ab 1.000.000 €?

Der erhöhte Steuersatz von 55 % gilt für Einkünfte, die den Betrag von einer Million Euro übersteigen. Diese Maßnahme wurde 2016 eingeführt und gilt befristet für die Kalenderjahre 2016 bis 2029. Sie betrifft nur eine sehr kleine Anzahl von Steuerpflichtigen.

Wie wirkt sich der Steuertarif auf die分支机构berechnung aus?

Für die Einkommensteuer-Berechnung (Lohnsteuer, Vorauszahlungen) wird das zu versteuernde Einkommen direkt in den Tarif eingesetzt. Die Berechnung erfolgt nach dem Progressionsprinzip: Höhere Einkommensteile werden mit den höheren Sätzen der jeweiligen Stufe besteuert, niedrigere bleiben in niedrigeren Stufen. Ein Arbeitgeber berechnet die Lohnsteuer nach dem Lohnsteuertarif automatisch im Lohnzahlungszeitraum.

Weitere Rechner

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