Berechnen Sie Ihre jährliche Pendlerpauschale — gestaffelt nach Entfernung und Verkehrsmittel.
Rechtsgrundlage
- § 16 Einkommensteuergesetz 1988 (EStG 1988) ↗
Pendlerpauschale — Fahrtkostenpauschale für Pendler zwischen Wohnung und Arbeitsstätte
Gültig ab: 1. 1. 2026
Kurz zum Thema: Pendlerpauschale nach § 16 EStG 1988
Die Pendlerpauschale ist eine der wichtigsten steuerlichen Entlastungen für Arbeitnehmer in Österreich. Sie gleicht die Fahrtkosten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte teilweise aus und wird — wenn vom Arbeitgeber gewährt — steuerfrei ausbezahlt.
Staffelung nach Entfernung
Die Pauschale unterscheidet zwei Kategorien: Bis 20 km Entfernung gilt Kategorie A (geringere Sätze), über 20 km gilt Kategorie B (höhere Sätze). Maßgeblich ist die einfache Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte.
Verkehrsmittelkategorien
Die Höhe der Pauschale hängt auch vom genutzten Verkehrsmittel ab. Für Öffi-Nutzer fällt die Pauschale am niedrigsten aus — der Gesetzgeber will so die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel fördern. Autofahrer erhalten die höchste Pauschale.
Kombination mit anderen Abzügen
Die Pendlerpauschale kann mit anderen Werbungskosten-Abzügen kombiniert werden, sofern die Gesamthöhe der abzugsfähigen Fahrtkosten nicht die tatsächlichen Kosten übersteigt. Bei Nutzung eines Firmenwagens gelten besondere Regelungen.
Häufige Fragen zur Pendlerpauschale
Was ist die Pendlerpauschale?
Die Pendlerpauschale ist ein Fahrtkostenzuschuss des Arbeitgebers, der steuerfrei ausbezahlt werden kann. Sie staffelt sich nach Entfernung und Verkehrsmittel.
Welche Verkehrsmittel werden unterschieden?
Es gibt drei Kategorien: Öffentliche Verkehrsmittel (Öffi), Nicht-Öffi (Auto, Motorrad) und Gemischt ( Kombination). Die Pauschale fällt bei Öffi am niedrigsten, bei Nicht-Öffi am höchsten aus.
Ab welcher Entfernung gilt welches Pendlerpauschale?
Bis 20 km (Kategorie A) gelten niedrigere Sätze: €689/Jahr (Öffi), €1.134 (Nicht-Öffi), €761 (gemischt). Über 20 km (Kategorie B) gelten höhere Sätze: €2.056 (Öffi), €3.216 (Nicht-Öffi), €2.136 (gemischt).
Muss ich die Pauschale beim Finanzamt beantragen?
Die Pendlerpauschale wird vom Arbeitgeber im Rahmen der Lohnverrechnung berücksichtigt. Ein Antrag beim Finanzamt ist nur erforderlich, wenn der Arbeitgeber die Pauschale nicht korrekt berücksichtigt hat.
Kann ich die Pendlerpauschale auch für Homeoffice nutzen?
Für Homeoffice-Tage gibt es keine eigene Pendlerpauschale. Allerdings können Aufwendungen für ein Arbeitszimmer als Werbungskosten geltend gemacht werden.