§ 17 EStG 1988

Berechnen Sie die abzugsfähigen Werbungskosten und ermitteln Sie Ihr zu versteuerndes Einkommen.

Letzte Aktualisierung: 1. 1. 2026 · Gültig für: 2026 · Version: 1.0.0

Rechtsgrundlage

Kurz zum Thema: Werbungskosten nach § 17 EStG 1988

Werbungskosten sind ein zentraler Begriff des österreichischen Einkommensteuerrechts. Sie mindern als Betriebsausgaben oder Werbungskosten die Bemessungsgrundlage für die Einkommensteuer und reduzieren so die Steuerlast. Die Abgrenzung zwischen Werbungskosten und privaten Ausgaben ist dabei von großer praktischer Bedeutung.

Gesetzliche Definition

§ 17 EStG definiert Werbungskosten als Aufwendungen oder Ausgaben, die zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einkünfte verwendet werden. Es kommt nicht auf die wirtschaftliche Zweckmäßigkeit an, sondern darauf, ob ein objektiver Zusammenhang mit der Einkünfteerzielung besteht.

Werbungskosten-Pauschale

Für Arbeitnehmer sieht das Gesetz eine Werbungskosten-Pauschale von €132 pro Jahr vor. Dieser Betrag wird automatisch im Wege des Lohnsteuer-Jahresausgleichs berücksichtigt, ohne dass der Arbeitnehmer Belege vorlegen muss. Wer höhere Werbungskosten nachweisen kann, kann diese individuell geltend machen.

Verlustvortrag

Anders als bei selbständiger Tätigkeit, wo Verluste sofort mit anderen Einkünften ausgeglichen werden können, gelten für Arbeitnehmer besondere Verlustverrechnungsregeln. Werbungskostenverluste bis €2.000 werden im Rahmen des Progressionsvorbehalts berücksichtigt und können in späteren Jahren steuermindernd eingesetzt werden.

Häufige Fragen zu Werbungskosten

Was sind Werbungskosten?

Werbungskosten sind Aufwendungen, die zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einkünfte dienen. Sie werden von den Einnahmen abgezogen, um das zu versteuernde Einkommen zu ermitteln.

Gibt es ein Werbungskosten-Pauschale?

Ja, für Arbeitnehmer gilt eine Werbungskosten-Pauschale von €132 pro Jahr. Diese wird automatisch im Rahmen des Jahresausgleichs berücksichtigt.

Können Werbungskosten auch Verluste erzeugen?

Ja, bei Arbeitnehmern können Werbungskostenverluste bis zu €2.000 entstehen. Der Verlust wird vorgetragen und kann mit künftigen positiven Einkünften verrechnet werden.

Welche typischen Werbungskosten gibt es?

Typische Werbungskosten sind Fahrtkosten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte, Arbeitskleidung, Fortbildungskosten, Fachliteratur und Arbeitszimmerkosten.

Muss ich Werbungskosten nachweisen?

Ja, für Ausgaben über €132 pro Jahr sollten Belege aufbewahrt werden. Bei einer Beschwerde oder Prüfung durch das Finanzamt müssen die Werbungskosten nachgewiesen werden.

Weitere Rechner

§ 17 EStG Werbungskosten Rechner 2026 (AT) | RuleCalc | RuleCalc