Berechnen Sie die Steuerminderung für Sanierungsgewinne nach § 23a KStG. Der Rechner wendet den Quotenabschlag an und ermittelt die tatsächliche Körperschaftsteuer nach dem Sanierungsgewinn.
Rechtsgrundlage
- § 23a Körperschaftsteuergesetz (KStG) ↗
Steuerminderung = (Steuer inkl. SG - Steuer exkl. SG) × (1 - Planquote/100)
Gültig ab: 1. 1. 2021
- § 23a Abs. 3 KStG (KStG) ↗
Quotenabschlag mindert die Steuerminderung anteilig
Gültig ab: 1. 1. 2021
Kurz zum Thema: KStG § 23a Sanierungsgewinne
Die Steuerminderung für Sanierungsgewinne nach § 23a KStG ist ein wichtiges Instrument im österreichischen Unternehmenssanierungsrecht. Sie ermöglicht eine steuerliche Entlastung für Unternehmen, die durch einen Sanierungsplan ihre Schulden regulieren.
Die Berechnung der Steuerminderung folgt einem zweistufigen Prozess: Zunächst wird die Steuerlast mit dem Sanierungsgewinn berechnet (unter Annahme eines fiktiven Steuersatzes von 25%), dann die Steuerlast ohne Sanierungsgewinn. Die Differenz dieser beiden Größen ergibt den zu mindernden Betrag.
Der Quotenabschlag ist ein wesentliches Element der Berechnung. Er stellt sicher, dass die Steuerminderung proportional zur Befriedigungsquote des Sanierungsplans ist. Je höher die Quote (d.h. je mehr Gläubiger befriedigt werden), desto geringer der Abschlag und desto höher die Steuerminderung.
Voraussetzung für die Anwendung des § 23a KStG ist ein genehmigter Sanierungsplan mit einer Befriedigungsquote von mindestens 30%. Weitere Voraussetzungen umfassen die Einreichung beim zuständigen Gericht und die Bestätigung durch einen Sanierungsberater.