Berechnung der Verjährungsfristen für die Vollstreckbarkeit von Strafen nach StGB § 59 — lebenslange Freiheitsstrafe (25 Jahre), Freiheitsstrafe und Geldstrafe mit Frühwerten.
Rechtsgrundlage
- § 59 Strafgesetzbuch (StGB) ↗
Verjährung der Vollstreckbarkeit nach StGB § 59 — Fristen: lebenslang 25 Jahre, Freiheitsstrafe >10J 20 Jahre, bis 10J 10 Jahre, Geldstrafe 5 Jahre. Frühwerte (Abs. 3) verkürzen die Frist. Ersatzfreiheitsstrafe verlängert um 1/3.
Gültig ab: 1. 1. 2015
Kurz zum Thema: Verjährung der Vollstreckbarkeit
Die Verjährung der Vollstreckbarkeit nach § 59 StGB regelt, nach welcher Zeit eine rechtskräftig verhängte Strafe nicht mehr vollstreckt werden darf. Dies dient der Rechtssicherheit und dem Interesse an einem friedlichen Neuanfang nach Verbüßung einer Strafe.
Verjährungsfristen im Überblick
Bei lebenslanger Freiheitsstrafe beträgt die Verjährungsfrist 25 Jahre. Freiheitsstrafe von mehr als 10 Jahren verjährt nach 20 Jahren, bis 10 Jahre nach 10 Jahren. Geldstrafe und sonstige Strafen verjähren nach 5 Jahren. Die Frühwerte (Abs. 3) können die Fristen verkürzen, wenn die Vollstreckung frühzeitig beginnt.
Ersatzfreiheitsstrafe
Wenn eine Geldstrafe nicht bezahlt wird und stattdessen eine Ersatzfreiheitsstrafe verhängt wird, verlängert sich die Verjährungsfrist um ein Drittel. Dies berücksichtigt die besondere Schwere der Vollstreckung.
Praktische Bedeutung
Dieser Rechner hilft Strafverteidigern und Betroffenen, die Verjährungsfrist für eine bestimmte Strafe zu berechnen. Nach Ablauf der Frist kann die Strafe nicht mehr vollstreckt werden, bleibt aber im Strafregister eingetragen.
Häufige Fragen zu § 59 Verjährung
Was bedeutet Verjährung der Vollstreckbarkeit?
Die Verjährung der Vollstreckbarkeit bedeutet, dass nach Ablauf der Verjährungsfrist eine rechtskräftig verhängte Strafe nicht mehr vollstreckt werden darf. Die Strafe bleibt im Strafregister, wird aber nicht mehr vollstreckt.
Wie lange beträgt die Verjährungsfrist für eine Freiheitsstrafe?
Freiheitsstrafe von mehr als 10 Jahren verjährt nach 20 Jahren (bzw. 15 Jahre als Frühwert), bei bis zu 10 Jahren nach 10 Jahren (bzw. 10 Jahre Frühwert).
Was ist ein Frühwert?
Der Frühwert (§ 59 Abs. 3) ist eine verkürzte Verjährungsfrist, die gilt, wenn die Strafe innerhalb von 3 Jahren nach Rechtskraft vollstreckt wird. Der reguläre Frühwert für Freiheitsstrafe bis 10 Jahre beträgt 10 Jahre.
Wie wirkt sich die Ersatzfreiheitsstrafe auf die Verjährung aus?
Wird anstelle einer Geldstrafe eine Ersatzfreiheitsstrafe verhängt, verlängert sich die Verjährungsfrist um ein Drittel (§ 59 Abs. 4).
Was ist der Unterschied zwischen § 57 und § 59 StGB?
§ 57 regelt die Verjährung der Strafbarkeit (Verfolgbarkeit der Straftat), während § 59 die Verjährung der Vollstreckbarkeit (Vollstreckung der Strafe) regelt.