§ 75 StGB — Mord

Berechnen Sie den Strafrahmen für Mord nach § 75 StGB. Der Rechner zeigt die mögliche Strafe zwischen 10–20 Jahren und lebenslanger Freiheitsstrafe je nach Vorliegen mildernder Umstände.

Letzte Aktualisierung: 1. 1. 2026 · Gültig für: 2026 · Version: 1.0.0

Rechtsgrundlage

Kurz zum Thema: Mord nach § 75 StGB

Gesetzliche Grundlage

Der Mordparagraf (§ 75 StGB) ist die schwerste Strafnorm des österreichischen Strafgesetzbuchs. Er bedroht die vorsätzliche Tötung eines Menschen unter bestimmten, besonders verwerflichen Umständen mit lebenslanger Freiheitsstrafe. Der Gesetzgeber hat damit zum Ausdruck gebracht, dass bestimmte Tötungsarten aufgrund ihrer besonderen Verwerflichkeit eine absolute Sonderstellung im Strafrecht einnehmen.

Die Mordmerkmale im Detail

Das Gesetz nennt in § 75 Abs. 1 StGB vier Mordmerkmale: erstens die Begehung beim Hang zu wiederholten Taten, zweitens aus niedrigen Beweggründen, drittens heimtückisch und viertens grausam oder unter Anwendung von gemeingefährlichen Mitteln. Diese Merkmale müssen im Zeitpunkt der Tat vorhanden sein und vom Vorsatz des Täters umfasst sein. Ein Irrtum über das Vorliegen eines Merkmals kann zur Strafmilderung führen.

Lebenslange Strafe oder 10–20 Jahre

Die Unterscheidung zwischen lebenslanger Freiheitsstrafe und einem Strafrahmen von 10 bis 20 Jahren hängt davon ab, ob mildernde Umstände vorliegen, die so schwer wiegen, dass sie die Annahme rechtfertigen, die Tat sei nicht besonders verwerflich. Das Gesetz stellt damit zwei Strafschärfen bereit, die dem Gericht eine differenzierte Beurteilung des Einzelfalls ermöglichen.

Mildernde Umstände in der Praxis

In der Praxis können mildernde Umstände bei Mord etwa in einer erheblichen Verminderung der Schuldfähigkeit, einem konkreten, nachvollziehbaren Anlass oder einer notwehrähnlichen Situation liegen. Das Gericht wägt diese Umstände gegen die Schwere der Tat und die Mordmerkmale ab. Für die Angeklagten ist die sorgfältige Darlegung mildernder Umstände oft entscheidend für das Strafmaß.

Häufige Fragen zu § 75 StGB Mord

Welche Strafe droht bei Mord nach § 75 StGB?

Nach § 75 StGB ist Mord mit lebenslanger Freiheitsstrafe bedroht. Wenn jedoch mildernde Umstände vorliegen, die besonders schwer wiegen, kann die Strafe auf 10 bis 20 Jahre herabgesetzt werden.

Was sind Mordmerkmale nach § 75 StGB?

Die Mordmerkmale des § 75 Abs. 1 StGB umfassen: Mord beim Hang zu wiederholten Taten, aus niedrigen Beweggründen, heimtückisch, grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln. Diese Merkmale müssen vom Vorsatz umfasst sein.

Wann liegen mildernde Umstände bei Mord vor?

Mildernde Umstände müssen so schwer wiegen, dass sie die Annahme rechtfertigen, die Tat sei nicht besonders verwerflich. Dies kann bei einer erheblichen Verminderung der Schuldfähigkeit, einem konkreten Anlass oder anderen persönlichen Umständen der Fall sein.

Unterscheidet das Gesetz zwischen 10–20 Jahren und lebenslanger Strafe?

Ja, das Gesetz siehtbeide Optionen vor: Bei Vorliegen eines oder mehrerer Mordmerkmale ohne mildernde Umstände droht lebenslange Freiheitsstrafe. Liegen jedoch mildernde Umstände von solchem Gewicht vor, dass die Tat nicht besonders verwerflich erscheint, beträgt der Strafrahmen 10 bis 20 Jahre.

Kann bei Mord auch eine andere Strafe als Freiheitsstrafe verhängt werden?

Nein, bei Mord kommt nur die Freiheitsstrafe in Betracht. Eine Geldstrafe ist bei diesem Delikt ausgeschlossen. Auch eine bedingte Strafnachsicht ist bei Mord grundsätzlich nicht möglich, da die Schwere der Tat dies nicht zulässt.

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