StGB § 305

StGB § 305 Vorteilsannahme: Berechnung der Strafrahmen fuer Korruption im Amt. Amtstraeger und Schiedsrichter, die fuer die pflichtgemaesse Vornahme oder Unterlassung eines Amtsgeschaeftes einen Vorteil fordern, annehmen oder sich versprechen lassen, sind strafbar — BGBl. I Nr. 100/2023, in Kraft seit 01.09.2023.

Letzte Aktualisierung: 1. 9. 2023 · Gültig für: 2026 · Version: 1.0.0

Rechtsgrundlage

Kurz zum Thema: Vorteilsannahme (§ 305 StGB)

Die Vorteilsannahme nach § 305 StGB ist ein Amtsdelikt, das die Integritaet des oeffentlichen Dienstes schuetzen soll. Im Unterschied zur Bestechlichkeit (§ 304 StGB) bezieht sich § 305 auf pflichtgemaesse — also rechtmaessige — Amtshandlungen. Der Amtstraeger soll nicht durch den Vorteil zu einer Rechtsverletzung bewegt werden, sondern die normale Amtsgeschaeftsfuehrung wird durch die Zuwendung beeinflusst.

Gesetzliche Grundlage

Das Strafgesetzbuch (StGB) BGBl. Nr. 60/1974 definiert in § 305 die Vorteilsannahme. Die aktuelle Fassung stammt aus BGBl. I Nr. 100/2023, in Kraft getreten am 01.09.2023. Das Gesetz unterscheidet zwischen dem Grundtatbestand (Abs. 1), der Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren vorsieht, und qualifizierten Faellen (Abs. 3) bei hoeheren Vorteilswerten.

Tatbestandsmerkmale

Tatraeger kann ein Amtstraeger oder Schiedsrichter sein. Das Amtsgeschaeft muss pflichtgemaess sein — die pflichtwidrige Variante ist in § 304 (Bestechlichkeit) geregelt. Der Vorteil kann fuer den Täter selbst oder fuer einen Dritten bestimmt sein. Drei Handlungsformen sind strafbar: fordern, annehmen und sich-versprechen-lassen.

Strafrahmen und Qualifikation

Der Grundtatbestand (§ 305 Abs. 1) sieht Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren vor. Bei Vorteilen ueber 3.000 EUR tritt die schwerere Variante (bis zu 3 Jahre) ein. Vorteile ueber 50.000 EUR fuehren zu 6 Monaten bis 5 Jahren, ueber 300.000 EUR zu 1 bis 10 Jahren Freiheitsstrafe. Die Gewerbsmaessigkeit oder das挥舞 von gewerbsmaessig begangenen Handlungen schliesst die Bagatellgrenzen des Abs. 4 aus.

Ausnahmen (§ 305 Abs. 4)

Keine ungebuehrlichen Vorteile liegen vor, wenn die Annahme gesetzlich erlaubt ist oder die Vorteile im Rahmen von Veranstaltungen gewaehrt werden, an denen ein amtlich oder sachlich gerechtfertigtes Interesse besteht. Ebenfalls ausgenommen sind Vorteile fuer gemeinnuetzige Zwecke (§ 35 BAO), sofern der Amtstraeger keinen bestimmenden Einfluss auf die Verwendung ausuebt, sowie orts- oder landesuebliche Aufmerksamkeiten geringen Werts — ausser bei gewerbsmaessiger Begehung.

Dieser Rechner dient der Orientierung und Berechnung der Strafrahmen nach den geltenden Bestimmungen. Die Ergebnisse sind unverbindlich. Fuer eine verbindliche rechtliche Beurteilung wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt oder die zustaendige Strafgerichtsbehoerde.

Haeufige Fragen zu Vorteilsannahme

Was ist Vorteilsannahme nach § 305 StGB?

Vorteilsannahme liegt vor, wenn ein Amtstraeger oder Schiedsrichter fuer die pflichtgemaesse Vornahme oder Unterlassung eines Amtsgeschaeftes einen Vorteil fordert, annimmt oder sich versprechen laesst. Es handelt sich um ein Korruptionsdelikt im Amtsrecht.

Welche Handlungsarten sind strafbar?

Strafbar sind drei Handlungsarten: (1) das Fordern eines Vorteils, (2) das Annehmen eines ungebuehrlichen Vorteils und (3) das Sich-versprechen-lassen eines Vorteils. Alle drei erfuellen den Tatbestand des § 305 Abs. 1.

Wann liegt ein ungebuehrlicher Vorteil vor?

Ein Vorteil ist ungebuehrlich, wenn er nicht unter die Ausnahmen des Abs. 4 faellt: gesetzlich erlaubte Annehmungen, Vorteile fuer gemeinnuetzige Zwecke (§ 35 BAO) oder ortsuebliche Aufmerksamkeiten geringen Werts. Gewerbsmaessige Begehung schliesst die Bagatellgrenze aus.

Wie hoch sind die Strafrahmen?

Der Grundtatbestand (§ 305 Abs. 1) sieht Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren vor. Bei Vorteilen ueber 3.000 EUR: bis zu 3 Jahre. Bei ueber 50.000 EUR: 6 Monate bis 5 Jahre. Bei ueber 300.000 EUR: 1 bis 10 Jahre.

Gilt § 305 auch fuer Schiedsrichter?

Ja. § 305 StGB giltaußer fuer Amtstraeger auch fuer Schiedsrichter (arbiter). Auch Sachverstaendige, die fuer ein bestimmtes Verfahren bestellt wurden, koennen taeter sein, wenn sie fuer die Erstellung eines unrichtigen Befundes einen Vorteil fordern oder annehmen.

Was bedeutet "pflichtgemaesse Vornahme"?

Im Unterschied zu § 304 (Bestechlichkeit) geht es bei Vorteilsannahme um die pflichtgemaesse — also rechtmaessige — Amtsfuehrung. Der Amtstraeger soll durch den Vorteil nicht zu einer pflichtwidrigen Handlung bewegt werden, sondern dieuenormale Amtsgeschaeft soll stattfinden.

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