Prüfen Sie, ob Sie ein erweitertes Exekutionspaket beantragen können. Der Rechner ermittelt die Voraussetzungen — Forderung über €2.000 und mehrere Exekutionsarten — sowie die zusätzlichen Kosten.
Rechtsgrundlage
- § 20 Exekutionsordnung (EO) (EO) ↗
Erweitertes Exekutionspaket — Voraussetzungen und Kosten
Gültig ab: 1. 1. 2026
- § 1 Abs 2 Exekutionsordnung (EO) (EO) ↗
Exekutionsarten — persönliche und sachliche Exekution
Gültig ab: 1. 1. 2026
Kurz zum Thema: Erweitertes Exekutionspaket nach EO § 20
Das erweiterte Exekutionspaket nach EO § 20 stellt eine besondere Form der Vollstreckung dar, bei der der Gläubiger mehrere Exekutionsarten gleichzeitig beantragen kann. Diese Möglichkeit wurde geschaffen, um Gläubigern eine effektivere Durchsetzung ihrer Forderungen zu ermöglichen, insbesondere wenn eine einzelne Exekutionsart nicht ausreicht, um die Forderung vollständig zu befriedigen. Die Regelung berücksichtigt dabei sowohl die Interessen des Gläubigers an einer raschen und umfassenden Vollstreckung als auch die tatsächlichen Kosten, die mit der Kombination verschiedener Exekutionsarten verbunden sind.
Voraussetzungen für das erweiterte Paket
DieEO § 20 normiert zwei kumulative Voraussetzungen für die Anwendung des erweiterten Exekutionspakets. Einerseits muss die zu vollstreckende Forderung den Betrag von €2.000 übersteigen — dieser Schwellenwert stellt sicher, dass die erweiterte Vollstreckung nur bei wirtschaftlich bedeutenderen Forderungen zur Anwendung kommt. Andererseits müssen mindestens zwei verschiedene Exekutionsarten gleichzeitig beantragt werden, wobei die maximale Anzahl auf fünf beschränkt ist. Diese Kombination ermöglicht es, verschiedene Vermögenswerte und Einkommensquellen des Schuldners gleichzeitig zu adressieren und thereby die Erfolgsaussichten der Vollstreckung deutlich zu erhöhen.
Kosten des erweiterten Exekutionspakets
Die Kombination mehrerer Exekutionsarten verursacht zusätzliche Kosten, die über die normalen Exekutionsgebühren hinausgehen. Gemäß § 20 Abs 2 EO fallen für jede weitere Exekutionsart nach der ersten zusätzliche Kosten in Höhe von €25 an. Bei drei Exekutionsarten betragen die Zusatzkosten daher €50, bei vier €75 und bei fünf €100. Diese Kosten sind vom betreibenden Gläubiger vorzuschiessen und werden dem Schuldner im Rahmen der Exekution angelastet. Es ist daher ratsam, vor Antragstellung eine sorgfältige Kosten-Nutzen-Analyse durchzuführen, um sicherzustellen, dass die zusätzlichen Kosten in einem angemessenen Verhältnis zur erwarteten Befriedigung stehen.
Strategische Überlegungen
Die Wahl der Exekutionsarten sollte sich an der Vermögenssituation des Schuldners orientieren. Bei einem Schuldner mit regelmäßigem Arbeitseinkommen ist die Pfändung von Arbeitseinkommen die primär sinnvolle Maßnahme, die durch eine Kontopfändung ergänzt werden kann. Bei Vermögenswerten wie Immobilien oder Fahrzeugen kommt die sachliche Exekution in Betracht. Die Kombination mehrerer Exekutionsarten erhöht zwar die Vollstreckungschancen, bringt aber auch höhere Kosten mit sich — dieser Rechner hilft Ihnen, die konkreten Auswirkungen im Voraus zu kalkulieren.
Häufige Fragen zum erweiterten Exekutionspaket nach EO § 20
Was ist ein erweitertes Exekutionspaket nach EO § 20?
Ein erweitertes Exekutionspaket liegt vor, wenn der Gläubiger mehrere Exekutionsarten gleichzeitig beantragt und die Forderung €2.000 übersteigt. In diesem Fall können zusätzliche Kosten anfallen, die über die normalen Exekutionskosten hinausgehen. Das erweiterte Paket ermöglicht eine umfassendere Durchsetzung der Forderung.
Welche Voraussetzungen müssen für ein erweitertes Paket erfüllt sein?
Zwei Bedingungen müssen kumulativ erfüllt sein: Erstens muss die Forderung den Betrag von €2.000 übersteigen. Zweitens müssen mindestens zwei verschiedene Exekutionsarten gleichzeitig beantragt werden — etwa die Pfändung von Arbeitseinkommen kombiniert mit der Pfändung von Bankkonten. Nur dann gilt das Paket als erweitert.
Wie hoch sind die zusätzlichen Kosten beim erweiterten Paket?
Die zusätzlichen Kosten pro weiterer Exekutionsart betragen €25 pro Art. Wenn beispielsweise drei Exekutionsarten beantragt werden, fallen €50 Zusatzkosten an ((3-1) × €25). Diese Kosten sind vom betreibenden Gläubiger zu tragen und werden dem Schuldner angelastet.
Welche Exekutionsarten können kombiniert werden?
Im österreichischen Exekutionsrecht stehen verschiedene Exekutionsarten zur Verfügung: die Pfändung von Arbeitseinkommen, die Pfändung von Sachen (Fahrnisexekution), die Exekution in Liegenschaften, die Pfändung von Forderungen und die Versteigerung. Der Gläubiger kann diese je nach Art der Forderung und der Vermögenssituation des Schuldners kombinieren.
Was passiert wenn die Forderung genau €2.000 beträgt?
Die Schwelle von €2.000 muss überschritten werden — eine Forderung von genau €2.000 reicht nicht aus. In diesem Fall können zwar mehrere Exekutionsarten beantragt werden, jedoch gelten diese nicht als erweitertes Paket im Sinne des § 20 EO. Es fallen daher keine zusätzlichen Kosten an.
Kann ich auch nur eine Exekutionsart beantragen?
Ja, der Antrag auf nur eine Exekutionsart ist jederzeit möglich und stellt das Standardverfahren dar. Ein erweitertes Paket ist nur relevant, wenn der Gläubiger mehrere Exekutionsarten gleichzeitig durchsetzen möchte, um die Erfolgsaussichten der Vollstreckung zu erhöhen.