§ 1502 ABGB — Verlängerungsverbot

Prüfung nach ABGB § 1502, ob eine Verlängerung oder Entsagung der Verjährungsfrist zulässig ist.

Letzte Aktualisierung: 1. 1. 2026 · Gültig für: 2026 · Version: 1.0.0

Rechtsgrundlage

Verlängerungsverbot nach ABGB § 1502

§ 1502 ABGB enthält ein zwingendes Verbot: Weder kann die Verjährung im Voraus erlassen werden (Entsagung), noch darf eine längere Verjährungsfrist als gesetzlich vorgesehen vertraglich vereinbart werden.

Entsagungsverbot

Die vorweggenommene Aufgabe des Rechts, sich auf die Verjährung zu berufen (Entsagung), ist unzulässig. Dieses Verbot schützt die Position despotentiellen Anspruchstellers, der sich andernfalls unter Druck setzen lassen könnte, im Voraus auf seine Rechte zu verzichten.

Verlängerungsverbot

Eine vertragliche Verlängerung der Verjährungsfrist über die gesetzlich bestimmte Frist hinaus ist nichtig. Wenn also ein Vertrag eine 5-jährige Verjährung vorsieht, wo das Gesetz 3 Jahre bestimmt, gilt die gesetzliche kürzere Frist.

Praktische Bedeutung

In der Praxis ist § 1502 vor allem bei der Gestaltung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) relevant. AGB, die die gesetzliche Verjährungsfrist unzulässig verlängern, sind unwirksam. Die gesetzliche Verjährungsfrist bleibt maßgeblich.

Häufige Fragen zu § 1502 ABGB

Kann man sich im Voraus auf die Verjährung berufen?

Nein. § 1502 ABGB verbietet die Entsagung der Verjährung im Voraus — also die vorweggenommene Aufgabe des Rechts, sich auf die Verjährung zu berufen. Dieses Verbot schützt die Rechtsposition des潜在ellen Anspruchstellers.

Kann die Verjährungsfrist verlängert werden?

Nein. § 1502 verbietet auch die vertragliche Verlängerung der Verjährungsfrist über die gesetzlich bestimmte Frist hinaus. Eine Vereinbarung, die z.B. die 3-jährige Verjährung auf 5 Jahre verlängert, ist nichtig.

Gilt das Verlängerungsverbot auch für kürzere Fristen?

Das Gesetz verbietet nur die Verlängerung über die gesetzliche Frist hinaus. Eine Verkürzung der Verjährungsfrist ist grundsätzlich möglich — etwa durch vertragliche Vereinbarung einer kürzeren Frist oder durch schlüssiges Verhalten.

Was passiert bei einer unzulässigen Verlängerungsabrede?

Eine gegen § 1502 verstoßende Vereinbarung ist nichtig — sie hat keine rechtliche Wirkung. Der Anspruch verjährt nach der gesetzlichen Frist, nicht nach der vertraglich vereinbarten (ungültigen) verlängerten Frist.

Kann ein Schuldner sich einredeweise auf die Verjährung berufen?

Ja. Die Verjährungseinrede ist ein Recht des Schädigers — er kann sich auf die Verjährung berufen, um die Zahlung zu verweigern. Der Richter darf die Verjährung nicht von Amts wegen berücksichtigen; der Schuldner muss die Einrede erheben.

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