AngG Art. 1 § 15

Berechnen Sie die gesetzlichen Zahltage für Gehalt nach AngG Art. 1 § 15. Das Gehalt ist am 15. und am Letzten jedes Monats zu zahlen.

Letzte Aktualisierung: 1. 1. 2026 · Gültig für: 2026 · Version: 1.0.0

Rechtsgrundlage

Kurz zum Thema: Zahlungsfrist nach AngG Art. 1 § 15

Gesetzliche Regelung

Das Angestelltengesetz (AngG) regelt in Art. 1 § 15 die Fälligkeit und Zahlung des Gehalts. Danach ist das Gehalt spätestens am 15. Tag und am letzten Tag jedes Monats zu zahlen. Der Arbeitgeber hat dabei ein Wahlrecht: Er kann am 15. oder am letzten Tag des Monats zahlen.

Zahltage und Monatsende

Die gesetzlichen Zahltage sind der 15. jedes Monats und der letzte Tag des Monats. Fällt einer dieser Tage auf einen Samstag, Sonntag oder gesetzlichen Feiertag, so verschiebt sich die Zahlung auf den nächstfolgenden Werktag. Der Rechner berechnet für jeden Monat automatisch, auf welchen Tag der Zahltag fällt.

Abweichende Vereinbarungen

Von der gesetzlichen Regelung kann nur durch Kollektivvertrag oder Betriebsvereinbarung abgewichen werden. Im Einzelvertrag ist eine Abweichung zu Ungunsten des Arbeitnehmers nicht zulässig. In der Praxis sehen viele Kollektivverträge eigene Zahlungszeitpunkte vor.

Häufige Fragen zur Zahlungsfrist nach AngG Art. 1 § 15

Wann muss das Gehalt gezahlt werden?

Nach AngG Art. 1 § 15 ist das Gehalt spätestens am 15. Tag und am letzten Tag jedes Monats zu zahlen. Der Arbeitgeber kann wählen, ob er am 15. oder am letzten Tag zahlt — der Rechner zeigt beide Möglichkeiten.

Gilt die Zahlungsfrist für alle Angestellten?

Ja, die Regelung gilt für alle in § 1 AngG genannten Angestellten (kaufmännische und technische Angestellte,auch leitende Angestellte). Die Zahltage sind gesetzlich festgelegt.

Was passiert, wenn der Zahltag auf ein Wochenende fällt?

Fällt der Zahltag auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, so verschiebt sich die Zahlung auf den nächsten Werktag. Dies ist in der Rechtsprechung anerkannt.

Kann der Arbeitgeber einen anderen Zahltag vereinbaren?

Abweichende Vereinbarungen sind nur im Rahmen von Kollektivverträgen oder Betriebsvereinbarungen möglich. Einzelvertraglich kann von § 15 nicht zu Ungunsten des AN abgewichen werden.

Wie wird der Monat im Rechner ausgewählt?

Der Rechner verwendet das Format JJJJ-MM. Beispiel: Für Jänner 2026 wird 2026-01 eingegeben. Der Rechner berechnet dann die Zahltage für diesen spezifischen Monat.

Verwandte Rechner

AngG Art. 1 § 15 Zahlungsfrist Rechner 2026 (AT) | RuleCalc | RuleCalc