Berechnen Sie die Kosten für Ihren Gewerbeschein nach § 19 GewO 1994. Neu: 75 €, Verlängerung: 45 € + 10 € pro zusätzlicher Person — gültig 5 Jahre.
Rechtsgrundlage
- § 19 Gewerbeordnung 1994 (GewO 1994) ↗
Gewerbeschein — Kosten und Gültigkeit
Gültig ab: 22. 7. 2020
Kurz zum Thema: Gewerbeschein nach § 19 GewO 1994
Der Gewerbeschein ist das zentrale Dokument für die Ausübung einer selbstständigen Erwerbstätigkeit in Österreich. Er bestätigt, dass der Inhaber alle gesetzlichen Voraussetzungen für die Ausübung seines Gewerbes erfüllt.
Kosten und Gültigkeit
Die Kosten für einen neuen Gewerbeschein belaufen sich auf 75 €, während eine Verlängerung 45 € kostet. Bei mehreren Personen im Unternehmen fällt jeweils ein Zuschlag von 10 € pro zusätzlicher Person an. Der Gewerbeschein ist jeweils für einen Zeitraum von 5 Jahren gültig.
Verlängerung
Die Verlängerung des Gewerbescheins muss rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeit beantragt werden. Die zuständige Behörde prüft dabei, ob die Voraussetzungen für die Gewerbeausübung weiterhin erfüllt sind.
Häufige Fragen zu GewO § 19 Gewerbeschein Kosten
Was ist ein Gewerbeschein?
Der Gewerbeschein ist ein Dokument, das die Berechtigung zur Ausübung eines bestimmten Gewerbes bestätigt. Er wird nach Erfüllung der Voraussetzungen (z.B. Befähigungsnachweis) ausgestellt.
Wie viel kostet ein neuer Gewerbeschein?
Ein neuer Gewerbeschein kostet 75 € zuzüglich 10 € pro zusätzlicher Person über die erste hinaus. Beispiel: 3 Personen = 75 + 2×10 = 95 €.
Was kostet die Verlängerung eines Gewerbescheins?
Die Verlängerung eines Gewerbescheins kostet 45 € zuzüglich 10 € pro zusätzlicher Person über die erste hinaus.
Wie lange ist ein Gewerbeschein gültig?
Der Gewerbeschein ist grundsätzlich 5 Jahre gültig. Danach ist eine Verlängerung erforderlich.
Gibt es Ermäßigungen für bestimmte Gruppen?
Für bestimmte Gewerbe und Personengruppen (z.B. Jugendliche, ältere Arbeitnehmer) können Ermäßigungen gelten. Die genauen Regelungen sind bei der zuständigen Behörde zu erfragen.