§ 5 GewO 1994

Berechnen Sie die Gebühren für Ihre Gewerbeanmeldung in Österreich nach § 5 GewO 1994. Basisgebühr 55 € (Neu/Gründung), 30 € (Änderung) — zuzüglich 15 € pro zusätzlicher Person.

Letzte Aktualisierung: 1. 1. 2026 · Gültig für: 2026 · Version: 1.0.0

Rechtsgrundlage

Kurz zum Thema: Gewerbeanmeldung Gebühren nach § 5 GewO 1994

Die Gewerbeanmeldung ist der erste Schritt zur legalen Ausübung einer selbstständigen Erwerbstätigkeit in Österreich. Gemäß § 5 GewO 1994 ist für die Anmeldung eines Gewerbes eine Gebühr zu entrichten, deren Höhe von der Art der Anmeldung und der Anzahl der eigenberechtigten Personen abhängt.

Gebührenstruktur im Detail

Für Neugründungen und Gründungen beträgt die Gebühr 55 €, während Änderungen an einer bestehenden Gewerbeberechtigung mit 30 € zu Buche schlagen. Bei mehreren eigenberechtigten Personen innerhalb eines Unternehmens erhöht sich die Gebühr um jeweils 15 € pro zusätzlicher Person über die erste hinaus. Diese Regelung stellt sicher, dass die Verwaltungsgebühren proportional zur Unternehmensgröße ausfallen.

Verfahren und Zahlung

Die Gebühr ist im Zuge des Anmeldeverfahrens bei der zuständigen Gewerbebehörde zu entrichten. Für die Anmeldung sind neben der Gebührenzahlung auch die Erfüllung der allgemeinen und besonderen Voraussetzungen nachzuweisen, die je nach Gewerbeart variieren können.

Häufige Fragen zu GewO § 5 Gewerbeanmeldung Gebühren

Was kostet eine Gewerbeanmeldung in Österreich?

Die Gebühr für eine Gewerbeanmeldung beträgt grundsätzlich 55 € für Neugründungen und Gründungen, bzw. 30 € für Änderungen. Bei mehr als einer eigenberechtigten Person fallen zusätzlich 15 € pro zusätzlicher Person an.

Wie wird die Gebühr bei mehreren Personen berechnet?

Ab der zweiten eigenberechtigten Person wird ein Zuschlag von 15 € pro zusätzlicher Person erhoben. Beispiel: 3 Personen = 55 € + 2 × 15 € = 85 €.

Gilt die Gebühr auch für Änderungen der Gewerbeberechtigung?

Ja, bei Änderungen (z.B. Erweiterung des Tätigkeitsbereichs) beträgt die Gebühr 30 € (zzgl. Zuschlag für weitere Personen).

Muss die Gebühr sofort bei Anmeldung bezahlt werden?

Die Gebühr ist im Rahmen der Gewerbeanmeldung bei der zuständigen Behörde zu entrichten. Die Zahlung erfolgt typically im Zuge des Anmeldeverfahrens.

Gibt es Befreiungen für bestimmte Gewerbe?

Bestimmte Gewerbe können von der Gebührenpflicht befreit sein. Dies ist insbesondere bei handwerklichen Kleinunternehmen der Fall, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen.

Weitere Rechner

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