§ 5 + § 14 GewO 1994

Berechnen Sie die Konzessionsgebühren für reglementierte Gewerbe nach § 5 + § 14 GewO 1994. Basisgebühren für Rundfunk (500 €), Gasthaus (350 €), Sonstige (200 €) — multipliziert mit Standortfaktor (Wien ×1,4, Graz ×1,2, Salzburg ×1,15).

Letzte Aktualisierung: 1. 1. 2026 · Gültig für: 2026 · Version: 1.0.0

Rechtsgrundlage

Kurz zum Thema: Konzessionsgebühren nach § 5 + § 14 GewO 1994

Die Ausübung bestimmter Gewerbe in Österreich erfordert eine behördliche Konzession. Diese Konzession ist mit Gebühren verbunden, deren Höhe von der Gewerbeart und dem Standort des Unternehmens abhängt.

Gebührenstruktur

Die Konzessionsgebühren bestehen aus einer einmaligen Konzessionsgebühr und einer jährlichen Gebühr. Die Basisgebühren unterscheiden sich nach Gewerbeart: Rundfunk 500 €, Gasthaus 350 €, Sonstige 200 €. Der Standortfaktor erhöht diese Beträge je nach Gemeindegröße.

Standortfaktoren

Der Standortfaktor berücksichtigt die unterschiedlichen Kosten in verschiedenen Regionen Österreichs. Wien hat den höchsten Faktor (×1,4), gefolgt von Graz (×1,2), Salzburg (×1,15) und sonstigen Gemeinden (×1,0).

Häufige Fragen zu GewO § 5 Konzessionsgebühren

Was ist eine Konzession im Gewerberecht?

Eine Konzession ist eine behördliche Genehmigung zur Ausübung eines reglementierten Gewerbes. Sie wird nach Prüfung der Voraussetzungen erteilt und ist mit Gebühren verbunden.

Welche Gebühren fallen für eine Konzession an?

Die Konzessionsgebühren variieren nach Gewerbeart und Standort. Basisgebühren: Rundfunk 500 €, Gasthaus 350 €, Sonstige 200 € — multipliziert mit dem Standortfaktor (Wien ×1,4, Graz ×1,2, etc.).

Wie wirkt sich der Standort auf die Gebühr aus?

Größere Städte haben aufgrund der höheren Kosten einen höheren Standortfaktor: Wien ×1,4, Graz ×1,2, Salzburg ×1,15, Sonstige ×1,0.

Muss die Konzessionsgebühr jährlich bezahlt werden?

Neben der einmaligen Konzessionsgebühr ist auch eine jährliche Gebühr zu entrichten. Diese bemisst sich ebenfalls nach Gewerbeart und Standortfaktor.

Welche Gewerbearten sind als konzessionspflichtig eingestuft?

Konzessionspflichtig sind unter anderem Rundfunkunternehmen, Gastgewerbe, und bestimmte handwerkliche Gewerbe. Die genaue Liste ergibt sich aus der GewO 1994.

Weitere Rechner

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