§ 10 KBGG — Einkommensgrenze für Beihilfe

Berechnen Sie die Einkommensgrenze für die KBGG Beihilfe nach§ 10 KBGG. Der Rechner zeigt den maximalen Anspruch bei 6,06 € pro Tag und 365 Tagen Jahresmaximum.

Letzte Aktualisierung: 1. 1. 2026 · Gültig für: 2026 · Version: 1.0.0

Rechtsgrundlage

Kurz zum Thema: KBGG Beihilfe und Einkommensgrenze

Grundprinzip der KBGG Beihilfe

Das Familienlastenausgleichsgesetz (KBGG) sieht in § 10 eine Beihilfe für Familien vor, deren Einkommen unter der gesetzlichen Einkommensgrenze liegt. Diese Beihilfe dient als ergänzende Unterstützung zur Familienbeihilfe und soll sicherstellen, dass Familien mit geringem Einkommen eine angemessene Grundversorgung für ihre Kinder erhalten. Der Tagessatz von 6,06 € bildet die Basis für die Berechnung des jährlichen Höchstanspruchs.

Berechnung der Einkommensgrenze

Die Einkommensgrenze wird auf Basis des Familieneinkommens berechnet. Maßgeblich sind die steuerpflichtigen Einkünfte beider Elternteile (oder des Alleinerziehenden) im letzten Kalenderjahr. Der Tagessatz von 6,06 € wird mit 365 multipliziert, woraus sich ein Jahreshöchstbetrag von 2.211,90 € ergibt. Überschreitet das Familieneinkommen diesen Betrag, entfällt der Anspruch grundsätzlich.

Antellige Berechnung bei kurzer Anspruchsdauer

Wenn der Anspruch auf KBGG Beihilfe nicht für das ganze Jahr besteht, etwa bei Geburt eines Kindes unterjährig oder bei Wegfall der Anspruchsvoraussetzungen, wird die Einkommensgrenze antellig berechnet. Der Tagessatz von 6,06 € gilt dann nur für die tatsächlichen Anspruchstage. Dies stellt sicher, dass Familien auch bei kurzen Anspruchszeiträumen eine faire Unterstützung erhalten.

Härtefall und Bagatellgrenze

§ 14 KBGG sieht eine Härtefallregelung vor, die eine Beihilfe auch dann ermöglicht, wenn die Einkommensgrenze geringfügig überschritten wird. Dies betrifft insbesondere Familien mit besonderem Betreuungsbedarf, etwa wenn ein Kind eine Behinderung hat oder besondere schulische Herausforderungen bestehen. Die genaue Anwendung der Härtefallklausel erfordert eine Einzelfallprüfung durch den zuständigen Familienlastenausgleichsfonds.

Häufige Fragen zu § 10 KBGG Einkommensgrenze

Wie hoch ist die Einkommensgrenze für die KBGG Beihilfe?

Die Einkommensgrenze für die KBGG Beihilfe beträgt 6,06 € pro Tag, was einem jährlichen Betrag von 2.211,90 € entspricht (6,06 × 365 Tage). Überschreitet das Familieneinkommen diese Grenze, besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Beihilfe.

Was passiert bei Überschreitung der Einkommensgrenze?

Bei Überschreitung der Einkommensgrenze besteht grundsätzlich kein Anspruch auf KBGG Beihilfe. Jedoch sieht § 14 KBGG eine Härtefallregelung vor, wenn die Überschreitung nur geringfügig ist oder besondere Umstände vorliegen, etwa bei hohem Kinderbetreuungsbedarf.

Wie wird die Einkommensgrenze bei Teilzeitbeschäftigung berechnet?

Bei Teilzeitbeschäftigung oder geringerem Beschäftigungsausmaß wird die Einkommensgrenze anteilig berechnet. Der Tagessatz von 6,06 € wird mit den tatsächlichen Kalendertagen des Anspruchszeitraums multipliziert, nicht mit 365 Tagen.

Welches Einkommen wird bei der Berechnung berücksichtigt?

Bei der Einkommensberechnung werden steuerpflichtige Einkünfte herangezogen,主要包括工资薪金、自雇收入和养老金。儿童抚养费、住房补贴和其他社会福利通常不计入。

Gibt es eine Gleitregelung bei knapper Überschreitung?

Ja, bei einer geringfügigen Überschreitung der Einkommensgrenze kann eine anteilige Beihilfe gewährt werden. Die genaue Berechnung hängt von der Höhe der Überschreitung und den persönlichen Umständen ab. Im Zweifelsfall empfiehlt sich eine Anfrage beim zuständigen Familienlastenausgleichsfonds.

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