Berechnen Sie die KBGG Beihilfe-Dauer und Härtefall-Regelung nach§ 14 KBGG. Der Rechner berücksichtigt 365 Tage maximum, die 61-Tage-Block-Regelung und Unterbrechungen.
Rechtsgrundlage
- § 14 Familienlastenausgleichsgesetz (FLAG) (KBGG) ↗
Härtefallregelung und Beihilfe-Dauer — 365 Tage max, 61-Tage-Block-Regel
Gültig ab: 1. 1. 2026
- § 10 Familienlastenausgleichsgesetz (FLAG) (KBGG) ↗
Einkommensgrenze — 6,06 €/Tag
Gültig ab: 1. 1. 2026
Kurz zum Thema: KBGG Beihilfe-Dauer und Härtefall-Regelung
Das Prinzip der zeitlichen Begrenzung
Die KBGG Beihilfe ist grundsätzlich auf 365 Tage pro Kind begrenzt. Diese zeitliche Begrenzung trägt dem Umstand Rechnung, dass die Beihilfe als ergänzende Unterstützung in besonderen Lebenssituationen gedacht ist und nicht als dauerhafte Einkommensquelle dienen soll. Der Gesetzgeber hat damit eine Balance zwischen der Unterstützung bedürftiger Familien und der Begrenzung der öffentlichen Ausgaben angestrebt.
Die 61-Tage-Block-Regelung im Detail
Die 61-Tage-Block-Regelung ist ein wichtiges Instrument zur Berechnung der anspruchsberechtigten Zeiträume. Danach werden mehrere kürzere Anspruchszeiträume zu einem Block zusammengelegt, wenn der Abstand zwischen ihnen weniger als 61 Tage beträgt. Beträgt der Abstand hingegen mindestens 61 Tage, gelten sie als getrennte Blöcke mit jeweils separater 365-Tage-Grenze.
Unterbrechungen und ihre Anrechnung
Bestimmte Unterbrechungen des Anspruchs, etwa durch Krankenhausaufenthalte des Kindes, können auf den Gesamtanspruchszeitraum angerechnet werden. Dies bedeutet, dass solche Zeiträume die 365-Tage-Grenze nicht reduzieren, wenn sie als anspruchsunterbrechende Ereignisse anerkannt werden. Die genaue Handhabung hängt von der Art der Unterbrechung und den jeweiligen Umständen des Einzelfalls ab.
Der Härtefall nach § 14 KBGG
Die Härtefallregelung des § 14 KBGG bietet einen Auffangtatbestand für Familien, deren Einkommen geringfügig über der Grenze des § 10 liegt, aber besondere Umstände vorliegen. Dies können etwa eine Behinderung des Kindes, der Status als Alleinerziehender oder außergewöhnlich hohe Kinderbetreuungskosten sein. In diesen Fällen kann der zuständige Familienlastenausgleichsfonds eine anteilige oder vollständige Beihilfe gewähren.
Häufige Fragen zu § 14 KBGG Beihilfe-Dauer und Härtefall
Wie lange kann die KBGG Beihilfe bezogen werden?
Die KBGG Beihilfe kann grundsätzlich für maximal 365 Tage pro Kind bezogen werden. Dieser Zeitraum kann jedoch durch Unterbrechungen und besondere Umstände verlängert werden. Die genaue Berechnung hängt von den individuellen Anspruchsvoraussetzungen ab.
Was ist die 61-Tage-Block-Regelung?
Die 61-Tage-Block-Regelung besagt, dass ein Anspruchsblock mindestens 61 Tage umfassen muss, um als durchgehender Anspruchszeitraum zu gelten. Kürzere Zeiträume werden zusammengelegt, sofern sie nicht durch mindestens 61 Tage zwischen ihnen getrennt sind.
Was gilt bei Unterbrechungen des Anspruchs?
Unterbrechungen des Anspruchs, etwa durch Krankenhausaufenthalte des Kindes oder Änderungen im Familienstand, können auf den Gesamtanspruchszeitraum angerechnet oder von ihm ausgenommen werden. Die genaue Behandlung hängt von der Ursache der Unterbrechung ab.
Wann liegt ein Härtefall nach § 14 KBGG vor?
Ein Härtefall liegt vor, wenn die Einkommensgrenze des § 10 KBGG geringfügig überschritten wird, aber besondere Umstände wie Behinderung des Kindes, Alleinerziehendenstatus oder hohe Kinderbetreuungskosten vorliegen. In diesen Fällen kann eine anteilige oder vollständige Beihilfe gewährt werden.
Kann die Beihilfe nach Ablauf der 365 Tage verlängert werden?
Eine Verlängerung über 365 Tage hinaus ist grundsätzlich nur in Härtefällen nach § 14 KBGG möglich. Dies erfordert einen Antrag und den Nachweis besonderer Umstände, die eine Verlängerung rechtfertigen. Die Entscheidung erfolgt durch den zuständigen Familienlastenausgleichsfonds.