Berechnen Sie den Anspruchsbeginn und die Auszahlung derKBGG Beihilfe nach § 33 KBGG. Der Rechner zeigt den 10. des Folgemonats als Auszahlungstermin und berücksichtigt das vorläufige KBGG.
Rechtsgrundlage
- § 33 Familienlastenausgleichsgesetz (FLAG) (KBGG) ↗
Auszahlung der Beihilfe — 10. des Folgemonats, vorläufiges KBGG
Gültig ab: 1. 1. 2026
Kurz zum Thema: KBGG Anspruchsbeginn und Auszahlung
Der Anspruchsbeginn im Überblick
Der Anspruch auf KBGG Beihilfe entsteht mit dem Monat, in dem die gesetzlichen Voraussetzungen erstmals erfüllt sind. Dies kann etwa bei der Geburt eines Kindes, dem Unterschreiten der Einkommensgrenze oder dem Wegfall eines Ausschlussgrundes der Fall sein. Der Anspruch besteht rückwirkend ab diesem Zeitpunkt, sofern er rechtzeitig geltend gemacht wird.
Die Auszahlungsmodalitäten
Die KBGG Beihilfe wird am 10. des auf den Anspruchsmonat folgenden Monats ausgezahlt. Diese Regelung gilt einheitlich für alle Beihilfebezieher und gewährleistet eine planbare, regelmäßige Auszahlung. Bei Feiertagen oder Wochenenden verschiebt sich die Überweisung auf den nächsten Werktag.
Das vorläufige KBGG-Verfahren
In Fällen, in denen die endgültige Feststellung des Anspruchs nicht sofort möglich ist, sieht das Gesetz das vorläufige KBGG-Verfahren vor. Dies ermöglicht eine rasche Auszahlung auf Basis der vorhandenen Unterlagen, während die endgültige Prüfung noch läuft. Wenn sich herausstellt, dass ein höherer oder niedrigerer Betrag zustand, wird dies bei der nächsten Auszahlung korrigiert.
Rückwirkende Geltendmachung
Die KBGG Beihilfe kann bis zu 5 Jahre rückwirkend beantragt werden. Diese Verfallsfrist beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist. Es empfiehlt sich daher, den Antrag möglichst frühzeitig zu stellen, um keine Ansprüche zu verlieren. Rückwirkende Beträge werden in der Regel in einer Summe nachgezahlt.
Häufige Fragen zu § 33 KBGG Anspruchsbeginn und Auszahlung
Wann beginnt der Anspruch auf KBGG Beihilfe?
Der Anspruch auf KBGG Beihilfe beginnt mit dem Monat, in dem die Anspruchsvoraussetzungen erstmals erfüllt sind. Dies ist etwa der Fall, wenn das Kind geboren wird oder die Einkommensgrenze unterschritten wird. Der Anspruch ist rückwirkend ab diesem Zeitpunkt gültig.
Wann erfolgt die Auszahlung der KBGG Beihilfe?
Die KBGG Beihilfe wird am 10. des auf den Anspruchsmonat folgenden Monats ausgezahlt. Beispiel: Ansprüche für Jänner werden am 10. Februar überwiesen. Dies gilt für alle regelmäßigen Beihilfebezüge.
Was ist das vorläufige KBGG?
Das vorläufige KBGG ist eine Regelung, die es ermöglicht, die Beihilfe vorläufig zu gewähren, wenn der endgültige Anspruch noch nicht festgestellt werden kann. Dies betrifft insbesondere Fälle, in denen Einkommensnachweise noch ausstehen oder Sachverhaltsabklärungen erforderlich sind.
Wie hoch ist der Tagessatz für die KBGG Beihilfe?
Der Tagessatz für die KBGG Beihilfe beträgt 33 € pro Tag. Bei einem vollen Monat mit 30 Tagen ergibt dies einen monatlichen Betrag von 990 €. Der genaue monatliche Betrag hängt von der Anzahl der Anspruchstage ab.
Kann die Beihilfe auch rückwirkend beantragt werden?
Ja, die KBGG Beihilfe kann bis zu 5 Jahre rückwirkend beantragt werden. Die Rückwirkung ist jedoch begrenzt auf den Zeitraum, in dem die Anspruchsvoraussetzungen bereits erfüllt waren und der Antrag noch nicht gestellt wurde. Es empfiehlt sich, den Antrag so früh wie möglich zu stellen.