§ 37a KBGG — Verlängerung der Beihilfe

Berechnen Sie die Verlängerung der KBGG Beihilfe nach§ 37a KBGG. Der Rechner berücksichtigt ÖGK-Datenverarbeitung und die verschiedenen Verlängerungsgründe.

Letzte Aktualisierung: 1. 1. 2026 · Gültig für: 2026 · Version: 1.0.0

Rechtsgrundlage

Kurz zum Thema: KBGG Beihilfe-Verlängerung nach § 37a

Systematik der Verlängerung

§ 37a KBGG normiert die Möglichkeit der Verlängerung des Beihilfeanspruchs über die reguläre Anspruchsdauer hinaus. Diese Verlängerung ist an bestimmte, im Gesetz abschließend genannte Voraussetzungen gebunden und stellt keine generelle Fortführung des Anspruchs dar. Die Verlängerung dient dazu, Härten zu vermeiden, die entstehen würden, wenn der Anspruch just in dem Moment endet, in dem besondere Lebensumstände eine weitere Unterstützung rechtfertigen.

Die Verlängerungsgründe im Einzelnen

Das Gesetz nennt vier Kategorien von Verlängerungsgründen: Erstens die Kinderbetreuung, also der Bezug von Kinderbetreuungsgeld oder vergleichbaren Leistungen. Zweitens den Präsenzdienst, sowohl Zivildienst als auch Präsenzdienst. Drittens die Berufsausbildung des Kindes, etwa durch Schulbesuch oder Studium bis maximal zum 25. Lebensjahr. Viertens besondere Härtefälle, die vom zuständigen Familienlastenausgleichsfonds im Einzelfall zu beurteilen sind.

Die Rolle der ÖGK

Die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) spielt eine zentrale Rolle bei der Abwicklung der Verlängerung. Sie verarbeitet die für den Beihilfeanspruch relevanten Daten und übermittelt diese automatisch an den zuständigen Familienlastenausgleichsfonds. Diese automatisierte Datenverarbeitung stellt sicher, dass Verlängerungsgründe zeitnah erkannt werden und keine Anträge durch manuelle Nachfrage verloren gehen.

Verlängerungsverfahren in der Praxis

In der Praxis erfolgt die Verlängerung in den meisten Fällen automatisch, ohne dass ein gesonderter Antrag erforderlich ist. Die ÖGK erkennt den Verlängerungsgrund anhand ihrer Daten und leitet die Information an den Familienlastenausgleichsfonds weiter. Dieser verfügt dann die Verlängerung. Bei Unklarheiten oder besonderen Umständen kann jedoch ein Antrag erforderlich sein, der dann vom zuständigen Amt zu prüfen ist.

Häufige Fragen zu § 37a KBGG Verlängerung

Wann kann die KBGG Beihilfe nach § 37a verlängert werden?

Die KBGG Beihilfe kann nach § 37a KBGG verlängert werden, wenn besondere Verlängerungsgründe vorliegen. Diese sind im Gesetz abschließend aufgezählt und umfassen insbesondere Zeiten der Kinderbetreuung, des Präsenzdienstes oder der Berufsausbildung des Kindes.

Welche Rolle spielt die ÖGK bei der Verlängerung?

Die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) verarbeitet die Daten für die KBGG Beihilfe im Auftrag des zuständigen Familienlastenausgleichsfonds. Die Datenverarbeitung erfolgt automatisch auf Basis der Versicherungsdaten, sodass kein gesonderter Antrag für die Verlängerung erforderlich ist.

Wie lange kann die KBGG Beihilfe verlängert werden?

Die Verlängerung nach § 37a KBGG ist grundsätzlich für den Zeitraum vorgesehen, in dem die Verlängerungsgründe vorliegen. Bei Kinderbetreuung etwa für die Dauer des Bezugs von Kinderbetreuungsgeld, bei Präsenzdienst für die Dauer des Dienstes.

Welche Verlängerungsgründe sind in § 37a KBGG genannt?

§ 37a KBGG nennt folgende Verlängerungsgründe: Kinderbetreuung (Bezug von Kinderbetreuungsgeld), Präsenzdienst (Zivil- oder Präsenzdienst), Berufsausbildung des Kindes (Schulausbildung, Studium bis max. 25. Lebensjahr) sowie besondere Härtefälle.

Ist ein eigenständiger Antrag für die Verlängerung erforderlich?

In den meisten Fällen ist kein eigenständiger Antrag erforderlich, da die Verlängerung automatisch auf Basis der bei der ÖGK vorliegenden Daten erfolgt. Die ÖGK übermittelt die relevanten Informationen an den Familienlastenausgleichsfonds, der dann die Verlängerung verfügt.

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