Berechnen Sie die Strafen bei Alkoholverstößen nach StVO §§ 5, 5b. Der Rechner zeigt die voraussichtliche Geldstrafe, Vormerkpunkte und mögliche Führerscheinmaßnahmen auf.
Rechtsgrundlage
- § 5 Straßenverkehrsordnung (StVO) (StVO) ↗
Alkoholgrenzen im Straßenverkehr
Gültig ab: 1. 1. 2026
- § 5b Straßenverkehrsordnung (StVO) (StVO) ↗
Strafen und Verwaltungsmaßnahmen bei Alkoholverstößen
Gültig ab: 1. 1. 2026
Kurz zum Thema: Strafen bei Alkoholverstößen nach StVO §§ 5, 5b
Alkoholverstöße im Straßenverkehr gehören zu den schwerwiegendsten Delikten im österreichischen Verkehrsrecht und werden entsprechend hart bestraft. Die StVO §§ 5 und 5b legen ein detailliertes System von Verwaltungsstrafen und administrativen Maßnahmen fest, das von der einfachen Geldstrafe bis zum vollständigen Entzug der Lenkerberechtigung reicht. Die Höhe der Strafe orientiert sich dabei primär an der gemessenen Blutalkoholkonzentration (BAK) und berücksichtigt auch das Vorleben des Betroffenen.
Staffelung der Strafen nach BAK
Die Strafen sind in drei Stufen gegliedert, die sich an der BAK orientieren. Die unterste Stufe (0,5 bis 0,8 Promille) wird als einfachere Verwaltungsübertretung behandelt und führt zu einer Geldstrafe sowie 2 Vormerkpunkten. Die mittlere Stufe (0,8 bis 1,2 Promille) wird als schwerere Übertretung eingestuft und hat deutlich höhere Strafen, ein Fahrverbot und 4 Vormerkpunkte zur Folge. Die oberste Stufe (ab 1,2 Promille) gilt als Straftatbestand der schweren Trunkenheit und zieht zwingend den Führerscheinentzug nach sich.
Vormerksystem und Punktekonto
Das österreichische Vormerksystem erfasst Verkehrsverstöße zentral und führt bei Ansammlung von 12 Punkten zum Entzug der Lenkerberechtigung. Alkoholverstöße sind hier besonders schwerwiegend und tragen zwischen 2 und 6 Punkten bei — je nach BAK und Gefährlichkeit des Verstoßes. Die Punkte bleiben 12 Monate aktiv und verfallen dann, wenn in dieser Zeit kein weiterer Verstoß begangen wird. Bei schweren Verstößen kann eine Nachschulung angeordnet werden, deren Absolvierung zu einer Punkte-Reduktion führt.
Führerscheinmaßnahmen im Detail
Der Entzug der Lenkerberechtigung ist die schwerwiegendste Folge eines Alkoholverstoßes und wird ab einer BAK von 1,2 Promille zwingend verhängt. Die Dauer beträgt mindestens 6 Monate, bei höheren Werten oder besonderen Erschwernissen auch länger. Vor Wiedererteilung muss der Betroffene eine ärztliche oder psychologische Untersuchung bestehen, die seine Eignung zum Führen von Fahrzeugen bestätigt. Bei Wiederholungstätern kann das Gericht auch eine absolute Unwürdigkeit zum Lenken von Kraftfahrzeugen feststellen.
Häufige Fragen zu Alkoholverstoß-Strafen nach StVO §§ 5, 5b
Welche Strafen drohen bei einem Alkoholverstoß nach StVO § 5b?
Die Strafen sind gestaffelt nach der Blutalkoholkonzentration. Bei 0,5 bis 0,8 Promille droht eine Geldstrafe von € 300 bis € 3.000 sowie 2 Vormerkpunkte. Bei 0,8 bis 1,2 Promille steigt die Strafe auf € 800 bis € 3.700 und umfasst 4 Vormerkpunkte sowie ein Fahrverbot.
Wann wird der Führerschein entzogen?
Ab 1,2 Promille spricht man von schwerer Trunkenheit und es kommt zwingend zum Führerscheinentzug. Die Dauer beträgt mindestens 6 Monate, bei höheren Werten oder Wiederholungstätern bis zu 5 Jahren. Zusätzlich ist eine ärztliche oder psychologische Untersuchung erforderlich.
Was sind Vormerkpunkte und wie wirken sie sich aus?
Vormerkpunkte werden im zentralen Vormerksystem erfasst und führen bei Erreichen von 12 Punkten zum Entzug der Lenkerberechtigung. Alkoholverstöße tragen zwischen 2 und 6 Punkte bei, je nach Schwere des Verstoßes. Die Punkte verfallen erst nach 12 Monaten ohne weiteren Verstoß.
Kann ich die Strafe durch Teilnahme an einem Kurs reduzieren?
Ja, in bestimmten Fällen kann die Teilnahme an einem alkoholspezifischen Kurs oder einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) zu einer Reduktion der Strafe oder Verkürzung des Fahrverbots führen. Dies ist besonders relevant bei erstmaligen Verstößen mit mittlerer BAK.
Was passiert bei einer Wiederholung?
Bei wiederholten Alkoholverstößen innerhalb von 24 Monaten verdoppeln sich die Strafen in der Regel. Bei drei Verstößen innerhalb von 5 Jahren kann eine lebenslange Entziehung der Lenkerberechtigung verhängt werden — eine sogenannte absolute Unwürdigkeit zum Lenken von Fahrzeugen.