FSG § 26 — Vormerksystem

Berechnen Sie Ihre Vormerkpunkte und prüfen Sie, wie nah Sie dem 12-Punkte-Limit sind. Der Rechner zeigt das Vormerksystem nach FSG § 26 und die Konsequenzen einer Überschreitung.

Letzte Aktualisierung: 1. 1. 2026 · Gültig für: 2026 · Version: 1.0.0

Rechtsgrundlage

Kurz zum Thema: Vormerksystem und 12-Punkte-Limit nach FSG § 26

Das Vormerksystem ist ein zentrales Instrument zur Überwachung von Verkehrsverstößen in Österreich und wurde eingeführt, um die Verkehrssicherheit nachhaltig zu verbessern. Es erfasst systematisch alle relevanten Verkehrsdelikte und bestraft wiederholte Verstöße durch ein Punktesystem, das bei Erreichen eines bestimmten Schwellenwerts zum Entzug der Lenkerberechtigung führt. Die rechtliche Grundlage findet sich in FSG § 26 und der dazu erlassenen Vormerkungsverordnung, die sowohl die Delikte als auch die zu vergebenen Punkte festlegt.

Das 12-Punkte-Limit im Detail

Das Herzstück des Vormerksystems ist das 12-Punkte-Limit: Wer insgesamt 12 oder mehr Vormerkpunkte ansammelt, verliert seine Lenkerberechtigung. Diese Regelung soll sicherstellen, dass wiederholte Verstöße — auch wenn sie für sich genommen nicht schwerwiegend genug für einen Entzug wären — accumulate zu einer schwerwiegenden Konsequenz führen. Die Punkte werden nach dem Prinzip der zeitlichen Staffelung vergeben: Verkehrsstrafen (1-3 Punkte), Alkoholverstöße (2-6 Punkte) und besonders gefährliche Delikte (bis zu 6 Punkte) füllen das Konto unterschiedlich schnell.

Punkteverfall und Abbau

Ein wesentlicher Aspekt des Vormerksystems ist der automatische Punkteverfall: Vormerkpunkte verfallen nach 12 Monaten, wenn in dieser Zeit kein weiterer Verkehrsverstoß begangen wird. Dies bedeutet, dass ein einzelner Verstoß — etwa eine moderate Geschwindigkeitsüberschreitung — nach einem Jahr automatisch aus dem Register verschwindet. Wer allerdings innerhalb von 12 Monaten erneut auffällig wird, riskiert nicht nur neue Punkte, sondern auch eine Verdoppelung der Strafen. Zusätzlich können Punkte durch die Teilnahme an anerkannten Verkehrssicherheitskursen aktiv abgebaut werden.

Probezeit und besondere Regelungen

Für Fahranfänger in der Probezeit gelten besondere Regelungen: Die Probezeit beträgt standardmäßig 3 Jahre und kann bei Verstößen verlängert werden. Während dieser Zeit gilt für Lenker unter 21 Jahren die strenge 0,1-Promille-Grenze — also faktisch ein Alkoholverbot. Bei Verstößen während der Probezeit kann die Behörde eine Nachschulung anordnen, deren Absolvierung Voraussetzung für die weitere Lenkerberechtigung ist. Diese Maßnahme soll jungen Fahrern die Gefahren des Straßenverkehrs bewusster machen und sie zu einem vorsichtigeren Fahrverhalten anhalten.

Häufige Fragen zum Vormerksystem nach FSG § 26

Was ist das Vormerksystem in Österreich?

Das Vormerksystem ist ein zentrales Register, das Verkehrsverstöße erfasst und bei einer Ansammlung von 12 Punkten zum Entzug der Lenkerberechtigung führt. Es soll die Verkehrssicherheit erhöhen, indem wiederholte Verstöße konsequent geahndet werden.

Wie funktioniert das 12-Punkte-Limit?

Jeder Verkehrsverstoß wird mit einer bestimmten Anzahl von Vormerkpunkten geahndet. Diese Punkte werden im zentralen Register erfasst und verfallen erst nach 12 Monaten ohne weiteren Verstoß. Wer 12 oder mehr Punkte erreicht, verliert seine Lenkerberechtigung — unabhängig davon, ob die Verstöße auf einmal oder über einen längeren Zeitraum begangen wurden.

Welche Verstöße führen zu Vormerkpunkten?

Die wichtigsten Verstöße sind: Geschwindigkeitsüberschreitungen (1-3 Punkte je nach Schwere), Alkoholverstöße (2-6 Punkte je nach BAK), Handy am Steuer (3 Punkte), Rotlichtfahren (2 Punkte) sowie gefährliches Überholen (2-4 Punkte). Eine vollständige Liste findet sich in der VormerkV.

Was ist die Probezeit?

Die Probezeit beträgt 3 Jahre ab Erhalt des Führerscheins. In dieser Zeit gelten strengere Regeln — etwa die 0,1-Promille-Grenze statt 0,5 Promille. Verstöße während der Probezeit führen zu einer Verlängerung der Probezeit oder zu einem behördlichen Auftrag zur Nachschulung.

Kann ich Vormerkpunkte abbauen?

Ja, durch die Teilnahme an anerkannten Verkehrssicherheitskursen können bis zu 2 Punkte pro Jahr abgebaut werden. Allerdings gilt ein Maximum: Nach einem Kurs werden höchstens 10 Punkte erreicht, auch wenn die ursprüngliche Summe höher war. Der Kurs ist nur einmal pro Jahr möglich und muss von einem anerkannten Anbieter durchgeführt werden.

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