Gemäß § 19 MRG ist die Einhebung eines erhöhten Hauptmietzinses nur auf Grund einer Entscheidung des Gerichtes oder der Gemeinde zulässig. Der Rechner hilft bei der Vorbereitung des Antrags.
Rechtsgrundlage
- § 19 Mietrechtsgesetz (MRG) ↗
Antrag und Entscheidung — MRG BGBl. 520/1981
Gültig ab: 1. 1. 1982
Kurz zum Thema: Erhöhter Hauptmietzins nach § 19 MRG
Das Mietrechtsgesetz (MRG) regelt in § 19 das Verfahren zur Einhebung eines erhöhten Hauptmietzinses. Die Vorschrift stellt sicher, dass Mietzinserhöhungen nur auf Basis einer formellen Entscheidung durchgesetzt werden können.
Antragsberechtigte
Zur Antragstellung sind der Vermieter, die Gemeinde (im eigenen Wirkungsbereich) und bestimmte Rechtsträger gemäß § 6 Abs. 2b berechtigt. Der Antrag ist beim zuständigen Gericht oder der Gemeinde einzubringen.
Verfahrensablauf
Nach Einbringung des Antrags prüft das Gericht oder die Gemeinde die Voraussetzungen für die Mietzinserhöhung. Bei positivem Bescheid ist die Einhebung des erhöhten Mietzinses zulässig.
Rechtsbehelfe
Gegen die Entscheidung kann typically innerhalb von 4 Wochen Rekurs eingebracht werden. Das Rechtsmittelverfahren bietet die Möglichkeit, die Rechtmäßigkeit der Entscheidung überprüfen zu lassen.
Häufige Fragen zu § 19 MRG — Erhöhter Hauptmietzins
Wann ist ein Antrag auf erhöhten Hauptmietzins erforderlich?
Die Einhebung eines erhöhten Hauptmietzinses ist nur auf Grund einer Entscheidung des Gerichtes oder der Gemeinde zulässig. Der Antrag ist beim zuständigen Gericht oder der Gemeinde einzubringen.
Wer kann den Antrag stellen?
Zur Antragstellung sind der Vermieter, die Gemeinde (im eigenen Wirkungsbereich) oder der nach § 6 Abs. 2b zuständige Rechtsträger berechtigt.
Welche Unterlagen sind dem Antrag beizufügen?
Dem Antrag sind Nachweise über dieaktuellen Mietzinshöhe und die beantragte Erhöhung beizufügen. Das Gericht oder die Gemeinde prüft die Voraussetzungen.
Wie lange dauert das Verfahren?
Das Verfahren zur Bewilligung eines erhöhten Hauptmietzinses ist typically innerhalb von 4 bis 8 Wochen ab Antragstellung abzuschließen.
Kann gegen die Entscheidung rekurriert werden?
Ja. Gegen die Entscheidung des Gerichtes oder der Gemeinde kann typically innerhalb von 4 Wochen Rekurs eingebracht werden.