IO §§ 186-188 — Eigenverwaltung im Insolvenzverfahren

Prüfen Sie mit dem Eigenverwaltung-Rechner, ob Ihnen Eigenverwaltung nach IO §§ 186-188 zusteht. Der Rechner berechnet den Deckungsgrad und zeigt, ob die Voraussetzungen erfüllt sind.

Letzte Aktualisierung: 1. 1. 2026 · Gültig für: 2026 · Version: 1.0.0

Rechtsgrundlage

Kurz zum Thema: Eigenverwaltung nach IO §§ 186-188

Die Eigenverwaltung ist ein Sonderverfahren im österreichischen Insolvenzrecht, das es Schuldnern ermöglicht, ihre Insolvenzmasse unter gerichtlicher Aufsicht selbst zu verwalten. Im Gegensatz zum regulären Insolvenzverfahren, bei dem ein externer Verwalter bestellt wird, behält der Schuldner bei der Eigenverwaltung die Kontrolle über sein Vermögen. Dies kann erhebliche Vorteile bringen — sowohl in Bezug auf die Kosten als auch auf die Flexibilität bei der Schuldenregulierung.

Voraussetzungen für die Eigenverwaltung

Um Eigenverwaltung beantragen zu können, muss der Schuldner mehrere Voraussetzungen erfüllen. Die wichtigste davon ist der sogenannte Deckungsgrad: Die verfügbare Insolvenzmasse muss mindestens 20% der Gesamtschulden betragen. Dies stellt sicher, dass genügend Mittel vorhanden sind, um die Verfahrenskosten zu decken und die Gläubiger angemessen zu befriedigen. Weitere Voraussetzungen betreffen die Person des Schuldners — es darf kein Insolvenzdelikt vorliegen, und der Schuldner muss als vertrauenswürdig erscheinen.

Der Deckungsgrad im Detail

Der Deckungsgrad ist das zentrale Kriterium für die Zulassung zur Eigenverwaltung. Er wird berechnet, indem die verfügbare Insolvenzmasse ins Verhältnis zu den Gesamtschulden gesetzt wird. Bei einem Deckungsgrad von 20% oder höher sind die Voraussetzungen für die Eigenverwaltung grundsätzlich erfüllt. Der Rechner auf dieser Seite ermöglicht eine schnelle Berechnung des Deckungsgrads und gibt eine Empfehlung, ob die Eigenverwaltung beantragt werden kann.

Ablauf und Überwachung

Bei der Eigenverwaltung wird ein sogenannter Eigenverwalter bestellt — dies ist in der Regel ein Rechtsanwalt oder Wirtschaftstreuhänder, der die Verwaltung durch den Schuldner überwacht. Der Eigenverwalter hat Einsicht in alle Finanzunterlagen und muss regelmäßig Bericht erstatten. Trotz der größeren Freiheit für den Schuldner bleibt das Verfahren unter gerichtlicher Aufsicht, und das Gericht kann jederzeit eingreifen, wenn dies erforderlich erscheint.

Häufige Fragen zur Eigenverwaltung nach IO §§ 186-188

Was bedeutet Eigenverwaltung im Insolvenzverfahren?

Die Eigenverwaltung ist ein besonderes Verfahren im österreichischen Insolvenzrecht, bei dem der Schuldner seine Insolvenzmasse selbst verwaltet — anstatt einen externen Insolvenzverwalter zu bestellen. Dies gibt dem Schuldner mehr Kontrolle über das Verfahren und kann kostengünstiger sein, da keine Verwalterkosten anfallen.

Welche Voraussetzungen müssen für die Eigenverwaltung erfüllt sein?

Die wichtigste Voraussetzung ist der Deckungsgrad von mindestens 20%. Das bedeutet, dass die verfügbare Insolvenzmasse mindestens 20% der Gesamtschulden betragen muss. Weitere Voraussetzungen sind ein nicht insolventer Schuldner, kein grobes Fehlverhalten in der Vergangenheit und die Bestellung eines Eigenverwalters, der die Verwaltung überwacht.

Was ist der Deckungsgrad?

Der Deckungsgrad ist das Verhältnis der verfügbaren Insolvenzmasse zu den Gesamtschulden. Er zeigt, wie viel Prozent der Schulden durch das vorhandene Vermögen und Einkommen gedeckt werden können. Ein Deckungsgrad von mindestens 20% ist erforderlich, damit die Eigenverwaltung beantragt werden kann.

Kann ich die Eigenverwaltung vorzeitig beenden?

Ja, die Eigenverwaltung kann vom Gericht vorzeitig beendet werden, wenn der Schuldner seine Pflichten verletzt — etwa bei mangelnder Mitwirkung, verborgenem Vermögen oder grobem Fehlverhalten. In diesem Fall wird ein regulärer Insolvenzverwalter bestellt, und die Eigenverwaltung endet.

Welche Vorteile bietet die Eigenverwaltung?

Die Eigenverwaltung bietet mehrere Vorteile: Der Schuldner behält die Kontrolle über seine Vermögensverwaltung, es fallen keine Kosten für einen externen Insolvenzverwalter an, und das Verfahren kann schneller und effizienter abgeschlossen werden. Die Eigenverwaltung signalisiert auch eine gute Kooperation und erhöht die Chance auf eine Restschuldbefreiung.

Verwandte Rechner

Insolvenz-Eigenverwaltung-Rechner 2026 (AT) | RuleCalc | RuleCalc