Berechnen Sie die Verfahrenskosten beim Privatkonkurs nach IO § 184. Der Rechner zeigt die Gesamtkosten, das Massedefizit und die geschätzte Rundenanzahl auf.
Rechtsgrundlage
- § 184 Insolvenzordnung (IO) (IO) ↗
Kosten des Schuldenregulierungsverfahrens
Gültig ab: 1. 1. 2026
- § 185 Insolvenzordnung (IO) (IO) ↗
Massekosten und Masseschulden
Gültig ab: 1. 1. 2026
Kurz zum Thema: Verfahrenskosten im österreichischen Privatkonkurs
Die Verfahrenskosten sind ein wesentlicher Aspekt bei der Planung eines Privatkonkursverfahrens in Österreich. Bevor ein überschuldeter Schuldner ein Insolvenzverfahren einleiten kann, sollte er sich einen Überblick über die zu erwartenden Kosten verschaffen. Diese setzen sich aus mehreren Komponenten zusammen und richten sich nach der gewählten Verfahrensart sowie der Verfahrensdauer. Die genaue Berechnung ergibt sich aus der Insolvenzordnung und den entsprechenden Verordnungen.
Zusammensetzung der Verfahrenskosten
Die Kosten eines Privatkonkursverfahrens setzen sich aus mehreren Elementen zusammen. Zunächst fallen Grundgebühren an, die bei der Verfahrenseröffnung zu entrichten sind. Diese richten sich nach der Art des Verfahrens — beim Zahlungsplan sind sie niedriger als beim Abschöpfungsverfahren. Darüber hinaus fallen für jede Verfahrensrunde zusätzliche Kosten an, die den Fortgang des Verfahrens sicherstellen sollen. Wenn ein Treuhänder bestellt wird, kommen auch dessen Honorare hinzu.
Das Massedefizit und seine Bedeutung
Ein zentrales Konzept im österreichischen Insolvenzrecht ist das Massedefizit. Dieses entsteht, wenn die Masseerlöse — also das verfügbare Vermögen und Einkommen des Schuldners — nicht ausreichen, um die Verfahrenskosten vollständig zu decken. In diesem Fall spricht man von einem Defizit, das aus Amtsgeldern vorzustrecken ist. Der Schuldner wird durch das Massedefizit nicht zusätzlich belastet — das Verfahren kann trotzdem durchgeführt werden. Der Rechner auf dieser Seite hilft Ihnen, frühzeitig zu erkennen, ob mit einem Massedefizit zu rechnen ist.
Verfahrensdauer und Kostenentwicklung
Die Dauer des Privatkonkursverfahrens beeinflusstdirekt die Gesamtkosten. Je länger das Verfahren dauert, desto mehr Runden fallen an und desto höher sind die Gesamtkosten. Der Zahlungsplan kann bis zu 7 Jahre dauern, das Abschöpfungsverfahren in der Regel 5 Jahre. Bei erfolgreicher Kooperation kann die Treuhandphase beim Abschöpfungsverfahren auf 3 Jahre verkürzt werden, was die Kosten entsprechend reduziert.
Häufige Fragen zu Verfahrenskosten nach IO § 184
Welche Kosten fallen im Privatkonkursverfahren an?
Im Privatkonkursverfahren fallen verschiedene Kosten an — darunter die Grundgebühren für die Verfahrenseröffnung, die Kosten für die Verfahrensrunden und gegebenenfalls das Honorar für den Treuhänder. Diese Kosten richten sich nach der Art des Verfahrens und der Verfahrensdauer.
Was ist das Massedefizit?
Das Massedefizit entsteht, wenn die Masseerlöse nicht ausreichen, um die Verfahrenskosten zu decken. In diesem Fall wird das Defizit aus Amtsgeldern vorzustrecken, damit das Verfahren trotzdem durchgeführt werden kann. Der Schuldner wird dadurch nicht belastet.
Wie wird die Anzahl der Verfahrensrunden geschätzt?
Die Anzahl der Verfahrensrunden ergibt sich aus dem Verhältnis der Masseerlöse zu den Kosten pro Runde. Je mehr Mittel zur Verfügung stehen, desto schneller kann das Verfahren abgeschlossen werden. Die maximale Rundenanzahl ist durch die Verfahrensart begrenzt.
Was passiert, wenn die Masse die Kosten nicht deckt?
Wenn die Masseerlöse nicht ausreichen, um die Kosten zu decken, spricht man von einem Massedefizit. Der Insolvenzgericht spricht dann eine sogenannte Fortführungsbewilligung aus, bei der das Defizit aus öffentlichen Mitteln vorfinanziert wird. Der Schuldner muss dieses Defizit nicht zurückzahlen.
Welche Verfahrensarten gibt es beim Privatkonkurs?
Beim Privatkonkurs in Österreich gibt es drei Verfahrensarten: den Zahlungsplan, das Abschöpfungsverfahren und den Konkurs. Der Zahlungsplan ermöglicht eine Ratenzahlung über bis zu 7 Jahre. Beim Abschöpfungsverfahren wird das Vermögen über einen Treuhänder verwertet. Der Konkurs ist die dritte Option für den Fall, dass die anderen Verfahren nicht in Frage kommen.