Berechnung des Frühstarterbonus nach § 262a ASVG. Der Bonus beträgt 1,00 € pro Beitragsmonat, der vor dem Monatsersten nach Vollendung des 20. Lebensjahres erworben wurde. Gültig ab 1. Jänner 2025 — gilt für Alterspension und Invaliditätspension.
Rechtsgrundlage
- § 262a Allgemeines Sozialversicherungsgesetz (ASVG) ↗
Frühstarterbonus — 1,00 € pro Beitragsmonat vor dem 20. Lebensjahr
Gültig ab: 1. 1. 2025
Kurz zum Thema: Frühstarterbonus nach § 262a ASVG
Der Frühstarterbonus nach § 262a ASVG ist eine Maßnahme zur Förderung früher Erwerbstätigkeit in Österreich. Seit 1. Jänner 2025 erhalten Versicherte für jeden Beitragsmonat, der vor Vollendung des 20. Lebensjahres erworben wurde, einen Bonus von 1,00 € auf ihre Pension angerechnet. Dieser Bonus wird sowohl bei der Alterspension als auch bei der Invaliditätspension berücksichtigt.
Voraussetzungen für den Frühstarterbonus
Der Frühstarterbonus setzt voraus, dass Beitragsmonate aus einer Erwerbstätigkeit stammen, die vor dem maßgeblichen Stichtag liegt. Als Stichtag gilt der Monatserste nach Vollendung des 20. Lebensjahres. Das bedeutet, dass jeder volle Kalendermonat, in dem vor diesem Datum Beiträge zur Pensionsversicherung entrichtet wurden, einen Anspruch auf den Bonus begründet.
Berechnung des Bonus
Die Berechnung ist denkbar einfach: Die Anzahl der vor dem 20. Lebensjahr erworbenen Beitragsmonate wird mit dem Faktor 1,00 € multipliziert. example: Eine Person, die mit 16 Jahren eine Lehre begonnen und bis zum 20. Geburtstag 48 Beitragsmonate erworben hat, erhält einen monatlichen Frühstarterbonus von 48,00 € auf ihre Pension.
Häufige Fragen zu § 262a ASVG — Frühstarterbonus
Was ist der Frühstarterbonus nach § 262a ASVG?
Der Frühstarterbonus ist ein zusätzlicher Betrag, der für jeden Beitragsmonat aus einer Erwerbstätigkeit gewährt wird, der vor dem Monatsersten nach Vollendung des 20. Lebensjahres erworben wurde. Der Bonus beträgt 1,00 € pro Monat und wird zu den Leistungen aus der Pensionsversicherung addiert.
Wie wird der Frühstarterbonus berechnet?
Der Frühstarterbonus wird nach § 262a ASVG berechnet, indem die Anzahl der Beitragsmonate vor dem 20. Lebensjahr mit 1,00 € multipliziert wird. example: 60 Monate vor dem 20. Lebensjahr ergeben einen Frühstarterbonus von 60,00 €.
Ab wann gilt der Frühstarterbonus?
Der Frühstarterbonus gilt seit 1. Jänner 2025. Er wurde mit der ASVG-Novelle eingeführt, um jungen Versicherten einen zusätzlichen Anreiz für frühe Erwerbstätigkeit zu geben.
Wer hat Anspruch auf den Frühstarterbonus?
Anspruch auf den Frühstarterbonus haben Versicherte, die vor Vollendung des 20. Lebensjahres Beitragsmonate aus Erwerbstätigkeit erworben haben. Dies gilt sowohl für den Leistungsfall Alterspension als auch für die Invaliditätspension.
Welchen Einfluss hat der Frühstarterbonus auf die Pension?
Der Frühstarterbonus erhöht die monatliche Pension um einen固定 Betrag, der sich aus der Anzahl der vor dem 20. Lebensjahr erworbenen Beitragsmonate ergibt. example: Bei 60 Monaten erhöht sich die Pension um 60,00 € monatlich.