Berechnung der Beendigungsmöglichkeit eines Gesamtvertrages nach § 348b ASVG. Die Kündigung ist mit einer dreimonatigen Frist zum Ende jedes Kalendervierteljahres möglich. Gültig ab 1. Jänner 2020.
Rechtsgrundlage
- § 348b Allgemeines Sozialversicherungsgesetz (ASVG) ↗
Auflösung des Gesamtvertrages — 3-Monats-Kündigungsfrist zum Quartalsende
Gültig ab: 1. 1. 2020
Kurz zum Thema: Auflösung des Gesamtvertrages nach § 348b ASVG
Die Auflösung eines Gesamtvertrages nach § 348b ASVG betrifft das Vertragsrecht zwischen den Sozialversicherungsträgern und der Österreichischen Apothekerkammer. Der Gesamtvertrag regelt die Bedingungen für die Abgabe von Arzneimitteln und die Honorierung der Apotheken.
Kündigungsmodalitäten
Die Kündigung eines Gesamtvertrages kann entweder durch den Dachverband der Sozialversicherungsträger (mit Zustimmung der Krankenversicherungsträger) oder durch die Österreichische Apothekerkammer namens der Apotheker erfolgen. Die Kündigungsfrist beträgt drei Monate zum Ende jedes Kalendervierteljahres.
Bedeutung für die Praxis
Die Regelung stellt sicher, dass beide Seiten ausreichend Zeit haben, sich auf eine Beendigung des Vertragsverhältnisses vorzubereiten. Die квартальliche Kündigungsmöglichkeit verhindert gleichzeitig, dass Verträge zu ungünstigen Zeitpunkten aufgelöst werden können.
Häufige Fragen zu § 348b ASVG — Gesamtvertrag
Was ist ein Gesamtvertrag nach § 348b ASVG?
Ein Gesamtvertrag ist ein Vertrag zwischen dem Dachverband der Sozialversicherungsträger und der Österreichischen Apothekerkammer, der die Bedingungen für die Abgabe von Arzneimitteln an Versicherte regelt. Er bestimmt unter anderem die Honorierung der Apotheken.
Wie kann ein Gesamtvertrag gekündigt werden?
Der Gesamtvertrag kann vom Dachverband mit Zustimmung der Krankenversicherungsträger oder von der Österreichischen Apothekerkammer namens der Apotheker unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist zum Ende jedes Kalendervierteljahres schriftlich gekündigt werden.
Was bedeutet die Quartalsfrist?
Die Kündigung kann nur zum Ende eines Quartals (31. März, 30. Juni, 30. September, 31. Dezember) wirksam werden. Die dreimonatige Kündigungsfrist bedeutet, dass die Kündigung mindestens drei Monate vor dem jeweiligen Quartalsende eingereicht werden muss.
Gilt die Regelung auch für die Pharmazeutische Gehaltskasse?
Ja. Wenn der Gesamtvertrag auch die Beziehungen zur Pharmazeutischen Gehaltskasse regelt, kann er sowohl vom Dachverband als auch von der Österreichischen Apothekerkammer namens der Pharmazeutischen Gehaltskasse mit deren Zustimmung gesondert gekündigt werden.
Seit wann gilt § 348b ASVG?
§ 348b ASVG gilt seit 1. Jänner 2020. Die Bestimmung wurde im Zuge der ASVG-Novelle eingeführt, um die Kündigungsmodalitäten für Gesamtverträge klar zu regeln.