Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge mit Aufteilung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer nach ASVG §49.
Rechtsgrundlage
- § 49 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz (ASVG) ↗
Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge mit Aufteilung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer nach ASVG §49.
Gültig ab: 1. 1. 2025
Kurz zum Thema: AG-AN Aufteilung
Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge mit Aufteilung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer nach ASVG §49.
Rechtliche Grundlage
Die Berechnung erfolgt nach Allgemeines Sozialversicherungsgesetz (ASVG) § 49. Diese gesetzliche Regelung ist die Grundlage fuer die Sozialversicherungs-Leistungen in Oesterreich.
Anwendung
Dieser Rechner dient zur Orientierung und Berechnung der Sozialversicherungs-Ansprueche nach den geltenden Bestimmungen. Die Ergebnisse sind unverbindlich.
Haeufige Fragen zu AG-AN Aufteilung
Wie wird die Berechnung durchgefuehrt?
Sozialversicherungsbeiträge AG-AN Aufteilung nach ASVG §49.
Welche Werte werden fuer die Berechnung herangezogen?
Die Berechnung erfolgt auf Basis der eingegebenen Werte und der geltenden gesetzlichen Regelungen fuer Allgemeines Sozialversicherungsgesetz § 49.
Ist das Ergebnis bindend?
Dieser Rechner dient der Orientierung. Fuer eine verbindliche Berechnung wenden Sie sich an die zustaendige Behoerde oder einen Sachbearbeiter.
Wie aktuell sind die Werte?
Die Berechnung basiert auf den gesetzlichen Regelungen fuer das Jahr 2026. Bitte pruefen Sie aktuelle Aenderungen.
Wer hilft bei weiteren Fragen?
Bei Fragen wenden Sie sich an das zustaendige Sozialversicherungsbuero oder die Arbeiterkammer.