§ 138 ASVG — Krankengeld

Berechnen Sie Ihr Krankengeld nach § 138 ASVG für 2026. Geben Sie Ihre monatliche Beitragsgrundlage ein — der Rechner ermittelt sofort den täglichen Krankengeldsatz (60 % bzw. 75 % ab dem 43. Tag) sowie den monatlichen Krankengeldanspruch.

Letzte Aktualisierung: 1. 1. 2026 · Gültig für: 2026 · Version: 1.0.0

Rechtsgrundlage

Kurz zum Thema: ASVG § 138 Krankengeld in Österreich

Das Krankengeld nach § 138 ASVG ist eine Geldleistung der österreichischen Krankenversicherung, die bei Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit oder Unfall gewährt wird. Es sichert das Einkommen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, wenn sie aufgrund einer Erkrankung ihrer Arbeit nicht nachgehen können und die Entgeltfortzahlungspflicht des Arbeitgebers ausläuft oder nicht besteht.

Berechnung des Krankengelds

Die Höhe des Krankengelds richtet sich nach der monatlichen Beitragsgrundlage des Versicherten. Das Tageskrankengeld wird berechnet, indem die monatliche Beitragsgrundlage durch 30 dividiert wird. Von diesem Tagesbetrag werden 60 % als Krankengeld ausbezahlt. Ab dem 43. Krankenstandstag erhöht sich der Prozentsatz auf 75 %, was einen spürbaren Einkommensunterschied bedeutet. Die Beitragsgrundlage ist dabei nach oben auf die Höchstbeitragsgrundlage begrenzt (2026: € 6.510 monatlich).

Wartezeit und Anspruchsvoraussetzungen

Der Krankengeldanspruch entsteht ab dem 4. Krankenstandstag. Die ersten drei Tage werden durch die Entgeltfortzahlungspflicht des Arbeitgebers nach dem Angestelltengesetz (AngG) abgedeckt. Voraussetzung ist eine aufrechte Pflichtversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung. Der Krankenstand muss durch eine ärztliche Bestätigung nachgewiesen werden, die unverzüglich dem Arbeitgeber und der Krankenkasse zu übermitteln ist.

Bezugsdauer und Verlängerung

Das Krankengeld wird grundsätzlich für maximal 26 Wochen (182 Tage) pro Krankenfall gewährt. Bei nachgewiesener Versicherungszeit von mindestens 26 Wochen im laufenden Jahr verlängert sich der Anspruch auf bis zu 52 Wochen. Nach Erschöpfung des Krankengeldanspruchs kann — sofern die Arbeitsfähigkeit nicht wiederhergestellt ist — ein Antrag auf Rehabilitationsgeld oder Berufsunfähigkeitspension gestellt werden. Die ÖGK (Österreichische Gesundheitskasse) entscheidet über die Weitergewährung.

Verhältnis zur Entgeltfortzahlung

Während der Entgeltfortzahlungsphase ruht der Krankengeldanspruch grundsätzlich. Die Krankenversicherung erstattet dem Arbeitgeber einen Teil der Entgeltfortzahlungskosten über den Entgeltfortzahlungsfonds (EFZF). Für Klein- und Mittelbetriebe (bis 50 Dienstnehmer) werden 50 % der Entgeltfortzahlungskosten rückerstattet. Erst nach Ende der Entgeltfortzahlung fließt das Krankengeld direkt an den Versicherten.

Krankengeldbemessung und Nettoprinzip

Das Krankengeld wird grundsätzlich auf Nettobasis berechnet. Das bedeutet, die Beitragsgrundlage wird zunächst um die anfallenden Sozialversicherungsbeiträge reduziert, um das Nettoeinkommen zu ermitteln. Auf dieses Nettoeinkommen werden dann 60 % (bzw. 75 %) angewendet. Das Krankengeld selbst ist sozialversicherungsfrei, jedoch einkommensteuerpflichtig — Versicherte erhalten eine Jahresmitteilung der Krankenkasse zur Berücksichtigung bei der Arbeitnehmerveranlagung.

Häufige Fragen zum ASVG § 138 Krankengeld

Ab wann hat man Anspruch auf Krankengeld nach § 138 ASVG?

Der Anspruch auf Krankengeld beginnt grundsätzlich ab dem 4. Tag des Krankenstands. Die ersten 3 Krankenstandstage werden vom Arbeitgeber als Entgeltfortzahlung abgedeckt. Voraussetzung für den Krankengeldanspruch ist eine aufrechte Pflichtversicherung in der Krankenversicherung nach ASVG sowie das Vorliegen einer Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit, die durch ärztliches Zeugnis bestätigt wird.

Wie hoch ist das Krankengeld nach § 138 ASVG?

Das Krankengeld beträgt 60 % des täglichen Nettoeinkommens. Ab dem 43. Krankenstandstag erhöht sich das Krankengeld auf 75 % des Tagesnettoeinkommens, sofern der Krankenstand ununterbrochen dauert. Die Berechnung basiert auf der monatlichen Beitragsgrundlage dividiert durch 30. Das so ermittelte Tagesnettoeinkommen wird mit dem jeweiligen Prozentsatz multipliziert.

Wie lange wird Krankengeld bezahlt?

Krankengeld wird für maximal 26 Wochen (182 Tage) pro Krankenfall ausbezahlt. Bei Versicherten mit mindestens 6 Monaten Versicherungszeit im laufenden Jahr verlängert sich der Anspruch auf bis zu 52 Wochen. Nach Erschöpfung des Krankengeldanspruchs kann unter bestimmten Voraussetzungen Rehabilitationsgeld oder eine Pensionsleistung in Frage kommen.

Was passiert, wenn der Arbeitgeber Entgeltfortzahlung leistet?

Zahlt der Arbeitgeber während des Krankenstands volles oder teilweises Entgelt fort, ruht der Krankengeldanspruch für den entsprechenden Zeitraum. Die Krankenversicherung zahlt in diesem Fall das Krankengeld direkt an den Arbeitgeber (Rückersatz). Erst wenn die Entgeltfortzahlung endet, wird das Krankengeld direkt an den Versicherten ausbezahlt.

Wie wird das Krankengeld bei Teilzeitbeschäftigung berechnet?

Bei Teilzeitbeschäftigung richtet sich das Krankengeld nach der tatsächlichen Beitragsgrundlage. Das Taggeld ergibt sich aus dem monatlichen Bruttobezug geteilt durch 30, multipliziert mit dem Nettofaktor und dem Krankengeldprozentsatz. Geringfügig Beschäftigte (2026: unter € 551,10 monatlich) sind in der Krankenversicherung nicht pflichtversichert und haben daher keinen Krankengeldanspruch.

Haben Selbstständige Anspruch auf Krankengeld nach ASVG?

Der § 138 ASVG gilt ausschließlich für Pflichtversicherte nach dem ASVG, also primär Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Selbstständige, die nach dem GSVG versichert sind, haben grundsätzlich keinen automatischen Krankengeldanspruch und müssen diesen optional zukaufen. Der GSVG-Krankengeldanspruch richtet sich nach abweichenden Regelungen.

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