Pruefen Sie, ob Ihr Unternehmen die Voraussetzungen fuer die Aufnahme in die HFU-Liste (Liste der haftungsfreistellenden Unternehmen) nach § 67b ASVG erfuellt. Alle drei Bedingungen muessen gleichzeitig erfuellt sein: Bauleistungsdauer, Beitragsrueckstand und Beitragsgrundlagenmeldungen.
Rechtsgrundlage
- § 67b Allgemeines Sozialversicherungsgesetz (ASVG) ↗
HFU-Liste — Aufnahmeveraussetzungen, Bagatellregelung, Streichung aus der Liste
Gültig ab: 1. 1. 2020
- § 19 Abs. 1a Umsatzsteuergesetz 1994 (UStG 1994) ↗
Bauleistungsdefinition fuer HFU-Aufnahmeveraussetzung
Gültig ab: 1. 1. 2020
- § 34 Abs. 2 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz (ASVG) ↗
Beitragsgrundlagenmeldung — Ausstand als Aufnahmehindernis
Gültig ab: 1. 1. 2020
- § 67c Allgemeines Sozialversicherungsgesetz (ASVG) ↗
Dienstleistungszentrum — schriftlicher Aufnahmeantrag ist dorthin zu richten
Gültig ab: 1. 1. 2020
Kurz zum Thema: HFU-Liste nach § 67b ASVG
Die Haftungsfreistellungs-Liste, kurz HFU-Liste, ist ein zentrales Instrument des oesterreichischen Sozialversicherungsrechts zur Bekaempfung von Beitragsschwachstellen in der Bauwirtschaft. Das ASVG sieht in § 67b vor, dass Unternehmen, die Bauleistungen im Sinne des § 19 Abs. 1a UStG 1994 erbringen, eine Haftungsfreistellung beantragen koennen.
Zweck und Bedeutung der HFU-Liste
Ohne Eintragung in die HFU-Liste haften Bauherren und Auftraggeber dafuer, dass Sozialversicherungsbeitraege, die ein beauftragtes Bauunternehmen fuer seine Arbeitnehmer abzufuehren hat, tatsaechlich bezahlt werden. Diese Nachhaftung kann erhebliche finanzielle Risiken bergen — besonders bei Insolvenzen von Subunternehmern. Die HFU-Liste schafft hier Abhilfe: werden Bauleistungen an ein in der Liste eingetragenes Unternehmen vergeben, entfaellt die Hafthung des Auftraggebers vollstaendig.
Die drei Aufnahmeveraussetzungen
Fuer die Aufnahme in die HFU-Liste muessen drei kumulative Voraussetzungen erfuellt sein. Erstens muss das Unternehmen insgesamt mindestens drei Jahre lang Bauleistungen nach § 19 Abs. 1a UStG 1994 erbracht haben. Diese Mindestdauer soll sicherstellen, dass nur etablierte, erfahrene Unternehmen in die Liste aufgenommen werden. Zweitens duerfen keine rueckstaendigen Beitraege fuer Zeiträume bis zu dem der Antragstellung zweitvorangegangenen Kalendermonat bestehen — wobei Bagatellrueckstaende bis 10% des monatlichen Beitragsaufkommens ausgenommen sind. Drittens duerfen keine ausstaendigen Beitragsgrundlagenmeldungen nach § 34 Abs. 2 ASVG vorliegen.
Bagatellregelung und weitere Erleichterungen
Die Bagatellregelung in § 67b ASVG stellt sicher, dass geringfuegige Beitragsrueckstaende die Aufnahme nicht blockieren. Betraegt der monatliche Beitrag beispielsweise 10.000 EUR, sind Rueckstaende bis 1.000 EUR unschaedlich. Darueber hinaus bleiben vereinbarungsgemaesse Beitragsstundungen und Ratenzahlungen bei der Pruefung unberuecksichtigt — auch wenn das Unternehmen derzeit in Raten zahlt, kann es die Aufnahme beantragen. Ebenso sind Stundungen, die mit dem Krankenversicherungstraeger vereinbart wurden, kein Hindernis fuer die HFU-Aufnahme.
Antragstellung und Verfahren
Der Antrag auf Aufnahme in die HFU-Liste ist schriftlich an das Dienstleistungszentrum nach § 67c ASVG zu richten. Der zuständige Krankenversicherungstraeger prueft dann, ob alle Voraussetzungen erfuellt sind. Eine förmliche Bescheidunterfertigung ueber das Nichtbestehen eines Beitragsrueckstandes ist nicht erforderlich — das Verfahren ist bewusst schlank gehalten. Ueber eine allfallige Versagung ist das Unternehmen zu verstaendigen; ein Bescheid wird nur auf ausdrueckliches Verlangen des Unternehmens erlassen.
Streichung aus der Liste
Sobald die Voraussetzungen fuer die HFU-Liste nicht mehr zutreffen — etwa weil erhebliche Beitragsrueckstaende entstehen oder keine Arbeitnehmer mehr angemeldet sind — ist das Unternehmen unverzueglich aus der Liste zu streichen. Das Mahnschreiben, das der Streichung vorausgeht, muss auf die drohende Streichung und deren Grund hinweisen. Zwischen Versendung des Mahnschreibens und tatsaechlicher Streichung muessen mindestens fuenf Werktage liegen. Die Streichung selbst ist dem Unternehmen mitzuteilen; ein förmlicher Bescheid ist auch hier nur auf Verlangen zu erlassen.
Haeufige Fragen zur HFU-Liste
Was ist die HFU-Liste nach § 67b ASVG?
Die HFU-Liste (Liste der haftungsfreistellenden Unternehmen) ist eine elektronische Liste, die vom beitragskontrollfuehrenden Krankenversicherungstraeger tagesaktuell gefuehrt wird. Unternehmen, die in dieser Liste eingetragen sind, sind von der Haftung fuer Sozialversicherungsbeitraege befreit — das heisst, der Bauherr oder Auftraggeber muss keine Haftung fuer abgefuehrte Beitraege mehr uebernehmen.
Welche Voraussetzungen muessen fuer die HFU-Liste erfuellt sein?
Es gibt drei kumulative Voraussetzungen: (1) mindestens 3 Jahre Bauleistungen nach § 19 Abs. 1a UStG 1994, (2) keine erheblichen Beitragsrueckstaende (Bagatelle bis 10% des Monatsbeitrags sind erlaubt), (3) keine ausstaendigen Beitragsgrundlagenmeldungen nach § 34 Abs. 2 ASVG. Alle drei Bedingungen muessen gleichzeitig erfuellt sein.
Wie wird die Bagatellschwelle berechnet?
Die Bagatellschwelle betraegt 10% der im Kalendermonat vor Antragstellung abzufuehrenden Beitraege. Betraegt der Monatsbeitrag beispielsweise 5.000 EUR, sind Rueckstaende bis 500 EUR unschaedlich. Ueberschreitet der Rueckstand diesen Betrag, gilt die HFU-Aufnahmeveraussetzung als nicht erfuellt. Auch vereinbarungsgemaesse Beitragsstundungen und Ratenzahlungen bleiben unberuecksichtigt.
Was passiert bei Streichung aus der HFU-Liste?
Ein in die Liste aufgenommenes Unternehmen ist unverzueglich zu streichen, wenn die Voraussetzungen nicht mehr zutreffen. Vor der Streichung wird ein Mahnschreiben versandt, das auf die drohende Streichung und den Grund hinweist. Die Streichung darf fruehestens 5 Werktage nach Versendung des Mahnschreibens erfolgen. Ueber die Streichung ist das Unternehmen zu verstaendigen; ein Bescheid ist nur auf Verlangen zu erlassen.
Wo und wie ist der Antrag auf HFU-Liste zu stellen?
Der schriftliche Antrag auf Aufnahme in die HFU-Liste ist an das Dienstleistungszentrum (§ 67c ASVG) zu richten. Der Antragsteller muss nachweisen, dass er die Voraussetzungen erfuellt. Eine förmliche Entscheidung ueber das Bestehen eines Beitragsrueckstandes ist nicht erforderlich — es genuegt die Pruefung anhand der vorliegenden Daten.
Welche Bedeutung hat die HFU-Liste fuer Bauherren und Auftraggeber?
Fuer Bauherren und Auftraggeber, die Bauleistungen an ein in der HFU-Liste eingetragenes Unternehmen vergeben, entfaellt die Hafthung fuer ordnungsgemaess abgefuehrte Sozialversicherungsbeitraege. Dies reduziert das Risiko erheblich, da bei nicht eingetragenen Unternehmen eine Nachhaftung bestehen kann.