Berechnung der Haftungssumme nach § 2 BAO — Geschäftsführer, Steuerschuldner und sonstige haften für Abgaben.
Rechtsgrundlage
- § 2 Bundesabgabenordnung (BAO) (BAO) ↗
Sachliche Haftung — Geschäftsführer, Steuerschuldner und sonstige haften für Abgaben
Gültig ab: 1. 1. 2023
Kurz zum Thema: Sachliche Haftung nach § 2 BAO
Die sachliche Haftung nach § 2 BAO ist ein Rechtsinstitut, das es der Finanzverwaltung ermöglicht, auch Personen für Abgabenverbindlichkeiten in Anspruch zu nehmen, die nicht selbst Abgabepflichtige sind. Dies dient der Sicherung des Steueraufkommens, indem sich die Haftung nicht nur auf den eigentlichen Steuerschuldner beschränkt, sondern auch auf Dritte erstreckt, die in besonderer Beziehung zur Steuerverbindlichkeit stehen.
Geschäftsführerhaftung
Die praktisch wichtigste Form der sachlichen Haftung ist die Geschäftsführerhaftung nach § 9 Abs 1 BAO. Ein Geschäftsführer haftet für Abgaben des Unternehmens, wenn er seine gesetzlichen Pflichten verletzt hat — etwa indem er es unterließ, fällige Abgaben rechtzeitig anzumelden oder zu entrichten, obwohl er von der Abgabenpflicht Kenntnis hatte. Die Haftung ist dabei auf den Betrag beschränkt, der durch die Pflichtverletzung nicht beigetrieben werden konnte.
Steuerschuldnerhaftung
Daneben haften Steuerschuldner nach § 6 BAO persönlich für ihre Steuerschuld. Bei mehreren Schuldnern haften diese zur ungeteilten Hand — das heißt, das Finanzamt kann sich an jeden einzelnen Schuldner wenden, um die gesamte Verbindlichkeit einzuziehen.
Sonstige Haftungstatbestände
§ 2 Abs 1 BAO sieht auch sonstige Haftungstatbestände vor, etwa für Sicherheitsgeber oder Personen, die in besonderer Weise mit der Abgabeneinhebung betraut sind. Die Haftung ist in diesen Fällen auf den Betrag beschränkt, der durch die besondere Beziehung zum Abgabenanspruch gedeckt ist.
Häufige Fragen zur sachlichen Haftung nach § 2 BAO
Wer haftet nach § 2 BAO?
Dritte Personen, die nicht selbst Abgabepflichtige sind, können für Abgaben haften — etwa Geschäftsführer (§ 9 BAO), Steuerschuldner (§ 6 BAO) oder sonstige Personen, die gesetzlich zur Haftung herangezogen werden.
Wann haftet ein Geschäftsführer?
Ein Geschäftsführer haftet, wenn er seiner Anzeigepflicht nicht nachgekommen ist oder Zahlungen trotz Kenntnis der Abgabenpflicht unterlassen hat. Die Haftung ist auf die Abgaben beschränkt, deren Entrichtung nicht erzielt werden konnte.
Was ist der Unterschied zwischen direkter Haftung und Ausfallshaftung?
Bei der direkten Haftung haftet der Dritte für die gesamte Steuerschuld. Bei der Ausfallshaftung haftet er nur für den Teil, der bei der primary Haftungsschuldner nicht beigetrieben werden konnte.
Kann ich mich gegen eine Haftungsinanspruchnahme wehren?
Ja, gegen einen Haftungsbescheid kann innerhalb eines Monats ab Bekanntmachung Berufung eingebracht werden.
Welche Pflichten hat ein Geschäftsführer?
Der Geschäftsführer hat Anzeigepflichten gegenüber dem Finanzamt und darf keine Zahlungen leisten, wenn er weiß, dass eine Abgabenforderung besteht und nicht bezahlt werden kann.