§ 212 BAO

Berechnung der Stundungszinsen nach § 212 BAO — Basiszinssatz + 4,5% (standardmäßig 6,62% p.a. bei 2,12% Basiszinssatz).

Letzte Aktualisierung: 12. 5. 2026 · Gültig für: 2026 · Version: 1.0.0

Rechtsgrundlage

Kurz zum Thema: Stundungszinsen nach § 212 BAO

Stundungszinsen sind ein wichtiges Instrument der österreichischen Abgabenverwaltung, das den finanziellen Vorteil ausgleicht, den ein Abgabepflichtiger erhält, wenn er seine Steuerschuld später als ursprünglich fällig bezahlen darf. Anders als Säumniszuschläge sind sie keine Sanktion, sondern ein Entgelt für die zeitweise Inanspruchnahme öffentlicher Mittel.

Gesetzliche Grundlage und Höhe

Die gesetzliche Grundlage findet sich in § 212 Abs 4 BAO, der einen Zinssatz von 4,5% über dem jeweiligen Basiszinssatz vorsieht. Der Basiszinssatz wird von der Oesterreichischen Nationalbank halbjährlich angepasst und orientiert sich am Leitzins der EZB. Für 2026 beträgt der Basiszinssatz 2,12%, wodurch sich ein Stundungszinssatz von 6,62% ergibt.

Die Zinsen werden taggenau berechnet, wobei für jeden angefangenen Tag Zinsen anfallen. Die Formel lautet: Gestundeter Betrag × (Basiszinssatz + 4,5%) × (Tage/365). Beispiel: 10.000 € über 30 Tage → 10.000 × 0,0662 × 30/365 = 54,41 € Zinsen.

Anwendung in der Praxis

Stundungszinsen kommen regelmäßig bei Anträgen auf Zahlungsaufschub vor, etwa wenn ein Unternehmen vorübergehend in Liquiditätsschwierigkeiten gerät und beim Finanzamt eine Stundung der Umsatzsteuerschuld beantragt. Auch Ratenzahlungsvereinbarungen können Stundungszinsen auslösen.

Abgrenzung

Es ist wichtig, Stundungszinsen von anderen Zinsarten zu unterscheiden: Die Anspruchszinsen (§ 205 BAO) betreffen den Zeitraum zwischen Entstehung und Festsetzung, Aussetzungszinsen (§ 212a BAO) fallen während eines Rechtsmittelverfahrens an, und Säumniszuschläge (§ 217 BAO) sind Zuschläge bei verspäteter Zahlung ohne Stundungsbewilligung.

Häufige Fragen zu § 212 BAO

Wann entstehen Stundungszinsen?

Stundungszinsen entstehen, wenn das Finanzamt einem Antrag auf Zahlungsaufschub stattgibt und die Abgabe zu einem späteren Zeitpunkt gezahlt werden darf.

Wie hoch ist der Stundungszinssatz?

Der Stundungszinssatz beträgt den aktuellen Basiszinssatz + 4,5 Prozentpunkte. Bei einem Basiszinssatz von 2,12% (2026) ergibt das 6,62% p.a.

Wird taggenau oder monatsgenau berechnet?

Die Berechnung erfolgt taggenau nach der Formel: Betrag × Zinssatz × (Tage/365).

Kann ich Stundungszinsen absetzen?

Ja, Stundungszinsen sind als Betriebsausgabe oder Werbungskosten absetzbar, wenn sie mit einer Einkunftsart zusammenhängen.

Was ist der Unterschied zu Aussetzungszinsen?

Stundungszinsen betreffen einen genehmigten Zahlungsaufschub, während Aussetzungszinsen (§ 212a BAO) während eines Rechtsmittelverfahrens anfallen, wenn die Vollziehung ausgesetzt wurde.

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