Prüfen Sie, ob Sie in Österreich unbeschränkt oder beschränkt steuerpflichtig sind.
Rechtsgrundlage
- § 1 Einkommensteuergesetz 1988 (EStG 1988) ↗
Unbeschränkte und beschränkte Steuerpflicht
Gültig ab: 1. 1. 2026
Kurz zum Thema: Steuerpflicht nach § 1 EStG 1988
Die Steuerpflicht nach dem österreichischen Einkommensteuergesetz unterscheidet zwischen unbeschränkter und beschränkter Steuerpflicht. Die unbeschränkte Steuerpflicht ist der Regelfall für in Österreich ansässige natürliche Personen. Sie umfasst alle Einkünfte aus der ganzen Welt und bildet die Grundlage für die Berechnung der österreichischen Einkommensteuer nach dem Stufentarif des § 33.
Unbeschränkte Steuerpflicht
Die unbeschränkte Steuerpflicht besteht, wenn der Steuerpflichtige seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich hat. Der Wohnsitzbegriff erfordert ein tatsächliches, nicht nur vorübergehendes Beisichführen der Wohnung. Der gewöhnliche Aufenthalt bezeichnet den Lebensmittelpunkt — auch ohne formellen Wohnsitz kann diese Voraussetzung erfüllt sein.
Beschränkte Steuerpflicht
Die beschränkte Steuerpflicht erfasst Personen ohne inländischen Wohnsitz, die bestimmte inländische Einkünfte erzielen. Typische Fälle sind ausländische Arbeitnehmer im entsandten Ausland, Grenzgänger oder Personen mit Vermietungseinkünften aus österreichischen Immobilien. Die beschränkte Steuerpflicht wird oft durch Doppelbesteuerungsabkommen reguliert, um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden.
Einkunftsarten
§ 1 Abs. 1 EStG zählt die sieben Einkunftsarten auf: Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, aus Kapitalvermögen, aus Vermietung und Verpachtung, aus selbständiger Arbeit, aus Pensionen, aus Land- und Forstwirtschaft sowie sonstige Einkünfte. Jede Einkunftsart unterliegt eigenen Berechnungs- und Abzugsvorschriften.
Die Unterscheidung der Steuerpflicht hat weitreichende Folgen für die persönliche Steuerplanung, für Abfindungen und für die Berechnung von Sozialversicherungsbeiträgen. Der Status „unbeschränkt steuerpflichtig" ist dabei nicht an die Staatsbürgerschaft gebunden — maßgeblich ist einzig der Ort des Wohnsitzes.
Häufige Fragen zur Steuerpflicht
Was ist der Unterschied zwischen unbeschränkter und beschränkter Steuerpflicht?
Die unbeschränkte Steuerpflicht gilt für Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Österreich — weltweite Einkünfte werden besteuert. Die beschränkte Steuerpflicht gilt für Personen ohne Wohnsitz in Österreich, die nur bestimmte Inlands einkünfte haben.
Wann liegt ein unbeschränkter Steuerpflicht vor?
Ein unbeschränkter Steuerpflicht liegt vor, wenn der Steuerpflichtige seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich hat. Alle weltweiten Einkünfte unterliegen dann der österreichischen Einkommensteuer.
Welche Einkunftsarten gibt es nach § 1 EStG?
§ 1 nennt folgende Einkunftsarten: Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, Kapitalvermögen, Vermietung und Verpachtung, selbständiger Arbeit, Pensionen, Land- und Forstwirtschaft sowie sonstige Einkünfte.
Was bedeutet „nicht temporär ansässig"?
Personen, die sich nur vorübergehend (weniger als 183 Tage im Jahr) in Österreich aufhalten, sind grundsätzlich nicht steuerpflichtig — es sei denn, sie erzielen bestimmte Inlands einkünfte.
Wie wirkt sich die Steuerpflicht auf die Sozialversicherung aus?
Bei unbeschränkter Steuerpflicht gelten auch die österreichischen Sozialversicherungsregelungen. Bei beschränkter Steuerpflicht können je nach Abkommen andere Regelungen gelten.