§ 18 EStG 1988

Berechnen Sie Ihre absetzbaren Sonderausgaben: Versicherungsbeiträge, Spenden und Kirchenbeitrag.

Letzte Aktualisierung: 1. 1. 2026 · Gültig für: 2026 · Version: 1.0.0

Rechtsgrundlage

Kurz zum Thema: Sonderausgaben nach § 18 EStG 1988

Sonderausgaben sind eine Kategorie von Ausgaben, die steuerlich besonders begünstigt werden, aber nicht direkt mit der Erzielung von Einkünften zusammenhängen. Sie werden vielmehr als Ausdruck sozialpolitischer Ziele steuerlich absetzbar gemacht — etwa zur Förderung des Ehrenamts, der Krankenversicherung oder religiöser Beiträge.

Versicherungsbeiträge

Beiträge zu Krankenversicherung, Unfallversicherung und Pensionsversicherung können als Sonderausgaben abgesetzt werden, sofern diese nicht bereits im Rahmen von Werbungskosten oder als Arbeitgeberbeiträge erfasst sind. Die Absetzbarkeit setzt voraus, dass die Beiträge tatsächlich geleistet wurden und der Steuerpflichtige selbst Versicherungsnehmer ist.

Spendenabzug

Der Spendenabzug ist auf 10% des Einkommens begrenzt. Begünstigt sind Spenden an Organisationen, die nach dem österreichischen Spendenrecht als spendenempfangende Organisationen anerkannt sind. Die Spendenbestätigung muss dem Finanzamt vorgelegt werden können.

Kirchenbeitrag

Der Kirchenbeitrag ist bis €400 pro Jahr absetzbar — ein fixer Betrag, der unabhängig von der tatsächlichen Höhe des Kirchenbeitrags gilt. Diese Pauschale wurde eingeführt, um die steuerliche Gleichbehandlung der Religionsgemeinschaften zu gewährleisten.

Häufige Fragen zu Sonderausgaben

Was sind Sonderausgaben?

Sonderausgaben sind Aufwendungen, die weder Betriebsausgaben noch Werbungskosten sind, aber steuerlich absetzbar sind. Dazu zählen Versicherungsbeiträge, Spenden und der Kirchenbeitrag.

Wie hoch ist der Spendenabzug?

Spenden an spendenbegünstigte Organisationen sind bis zu 10% des Einkommens absetzbar. Bei höheren Spenden bleibt der übersteigende Betrag unberücksichtigt.

Ist der Kirchenbeitrag absetzbar?

Ja, der Kirchenbeitrag ist bis zu einem Betrag von €400 pro Jahr als Sonderausgabe absetzbar.

Welche Versicherungsbeiträge sind absetzbar?

Beiträge zu Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherungen können als Sonderausgaben abgesetzt werden, sofern sie nicht bereits durch die Arbeitnehmerpauschale erfasst sind.

Muss ich Sonderausgaben belegen?

Ja, für Sonderausgaben sollten Belege aufbewahrt werden. Bei Spenden ist eine Bestätigung der spendenempfangenden Organisation erforderlich.

Weitere Rechner

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