Berechnung der Mindest-Körperschaftsteuer nach § 24 KStG — GmbH €1.750/Jahr, AG/sonstige €500/Jahr.
Rechtsgrundlage
- § 24 Körperschaftsteuergesetz 1988 (KStG) (KStG 1988) ↗
Mindestkörperschaftsteuer — GmbH €1.750/Jahr, AG/sonstige €500/Jahr
Gültig ab: 1. 1. 2023
Kurz zum Thema: Mindestkörperschaftsteuer nach § 24 KStG
Die Mindestkörperschaftsteuer nach § 24 KStG ist eine österreichische Besonderheit, die sicherstellen soll, dass Körperschaften auch dann eine substanzielle Steuer leisten, wenn ihre tatsächliche Steuerbelastung aufgrund geringer Gewinne oder hoher Absetzungen unter einem bestimmten Schwellenwert liegt. Diese Regelung wurde eingeführt, um eine Mindestbesteuerung von Kapitalgesellschaften zu gewährleisten.
Staffelung nach Rechtsform
Die Mindest-Körperschaftsteuer differenziert nach der Rechtsform der Körperschaft. Für die GmbH — die mit Abstand häufigste Unternehmensform in Österreich — beträgt die Mindest-KSt €1.750 pro Jahr. Dies entspricht einem fiktiven zu versteuernden Einkommen von €7.609 bei einem Steuersatz von 23%. Für Aktiengesellschaften und sonstige Körperschaften (darunter fallen auch Privatstiftungen) gilt ein niedrigerer Mindestbetrag von €500 pro Jahr.
Anrechnung auf zukünftige Jahre
Ein wichtiger Aspekt ist die Anrechnungsmöglichkeit: Zahlt eine Körperschaft die Mindest-KSt, weil ihre reguläre Steuer unter dem Mindestbetrag liegt, wird der Mehrbetrag nicht einfach einbehalten — er kann auf spätere Jahre angerechnet werden, in denen die reguläre Körperschaftsteuer über dem Mindestbetrag liegt. Dies bedeutet, dass die Mindest-KSt quasi als Vorauszahlung auf zukünftige Steuern fungiert.
Praktische Bedeutung
Für junge Unternehmen oder Unternehmen in Verlustphasen ist die Mindest-KSt besonders relevant. Eine GmbH, die im Gründungsjahr oder in einem Verlustjahr nur einen geringen Gewinn erzielt, muss trotzdem mindestens €1.750 KSt zahlen. Dies stellt sicher, dass auch diese Unternehmen einen Beitrag zum öffentlichen Budget leisten.
Häufige Fragen zu § 24 KStG 1988
Was ist die Mindest-Körperschaftsteuer?
Die Mindest-Körperschaftsteuer ist ein Sockelbetrag, den jede Körperschaft unabhängig von ihrer tatsächlichen Steuerbelastung zahlen muss. Er soll sicherstellen, dass auch profitable Unternehmen eine Mindeststeuer entrichten.
Wie hoch ist die Mindest-KSt für GmbHs?
Für GmbHs beträgt die Mindest-Körperschaftsteuer €1.750 pro Jahr. Das entspricht einem fiktiven Einkommen von €7.609 bei einem Steuersatz von 23%.
Was gilt für Aktiengesellschaften?
AGs und sonstige Körperschaften (Stiftungen, Vereine etc.) haben eine Mindest-KSt von €500 pro Jahr.
Wann muss ich die Mindest-KSt zahlen?
Die Mindest-KSt ist zu entrichten, wenn die nach dem regulären Steuersatz (23%) berechnete Körperschaftsteuer unter dem jeweiligen Mindestbetrag liegt.
Kann ich die Mindest-KSt auf zukünftige Jahre anrechnen?
Ja, die über den regulären Steuersatz hinaus gezahlte Mindest-KSt kann auf spätere Jahre angerechnet werden, in denen die Steuerprogression über dem Mindestbetrag liegt.