§ 17 UStG 1994

Berechnung der Ist-Besteuerung nach § 17 UStG 1994 — Steuer fällt erst bei Vereinnahmung des Entgelts an, nicht bei Rechnungsstellung.

Letzte Aktualisierung: 16. 5. 2026 · Gültig für: 2026 · Version: 1.0.0

Rechtsgrundlage

Kurz zum Thema: Ist-Besteuerung nach § 17 UStG 1994

Die Ist-Besteuerung nach § 17 UStG stellt eine Abweichung vom Regularitätsprinzip dar und kommt vor allem Kleinunternehmern zugute. Bei dieser Methode entsteht die Umsatzsteuerschuld erst dann, wenn das Entgelt tatsächlich vereinnahmt wird — also wenn der Kunde tatsächlich bezahlt hat. Dies unterscheidet sich grundlegend von der Soll-Besteuerung, bei der die Steuerschuld bereits mit Ausstellung der Rechnung entsteht. Für Unternehmer mit liquiden Engpässen oder langen Zahlungszielen kann die Ist-Besteuerung einen wichtigen finanziellen Vorteil darstellen. Die Vorsteuer aus Eingangsrechnungen wird in gleicher Weise nach Zahlung abgezogen. Die Umsatzgrenze von 200.000 € bezieht sich auf die im Vorjahr vereinnahmten Entgelte.

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