§ 4 UStG 1994

Berechnung der USt-Bemessungsgrundlage nach § 4 UStG 1994 — Umrechnung von Brutto zu Netto und umgekehrt mit allen Steuersätzen (20%, 10%, 13%).

Letzte Aktualisierung: 16. 5. 2026 · Gültig für: 2026 · Version: 1.0.0

Rechtsgrundlage

Kurz zum Thema: Bemessungsgrundlage nach § 4 UStG 1994

Die Bemessungsgrundlage für die Umsatzsteuer ergibt sich aus dem Entgelt, das der Leistungsempfänger für die Lieferung oder sonstige Leistung aufwendet. Bei Bruttobeträgen (inklusive USt) lässt sich die Bemessungsgrundlage durch Division durch den Faktor (1 + Steuersatz) ermitteln. Bei einem Standardsteuersatz von 20% bedeutet dies: Netto = Brutto ÷ 1,20. Bei einem ermäßigten Steuersatz von 10% lautet der Divisor 1,10. Die korrekte Ermittlung der Bemessungsgrundlage ist Voraussetzung für die zutreffende Berechnung der Umsatzsteuer und für die Abgrenzung von Vorsteueransprüchen.

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