§ 22 UStG 1994

Berechnung der Pauschalbesteuerung für Landwirte nach § 22 UStG 1994 — 10% für Normalumsätze, 13% für Umsätze an Unternehmer, Vorsteuerabzug in gleicher Höhe.

Letzte Aktualisierung: 16. 5. 2026 · Gültig für: 2026 · Version: 1.0.0

Rechtsgrundlage

Kurz zum Thema: Pauschalbesteuerung Landwirtschaft § 22 UStG 1994

Die Pauschalbesteuerung nach § 22 UStG bietet nichtbuchführungspflichtigen Landwirten eine vereinfachte Form der Umsatzsteuer. Bei dieser Methode beträgt der Steuersatz 10% für allgemeine Umsätze und 13% für Umsätze, die an andere Unternehmer erbracht werden oder bei denen der ermäßigte Steuersatz nach § 10 Abs. 3 gilt. Die Besonderheit liegt in der Vorsteuerpauschale: Die abziehbaren Vorsteuerbeträge werden in derselben Höhe festgesetzt wie die Umsatzsteuer-Schuld. Dadurch ergibt sich in den meisten Fällen eine Netto-Steuer von 0 €, was den administrativen Aufwand erheblich reduziert. Die Umsatzgrenze für die Inanspruchnahme liegt bei 600.000 € jährlich. Einmal gewählte Pauschalierung bindet für mindestens 5 Jahre.

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