Prüfen Sie die Gewerbeberechtigung als Immobilientreuhänder nach § 117 GewO — Immobilienmakler, Immobilienverwalter und Bauträger. Berechnen Sie die anfallenden Gebühren für die Gewerbeanmeldung.
Rechtsgrundlage
- § 117 Gewerbeordnung 1994 (GewO) ↗
Immobilientreuhänder — Makler, Verwalter und Bauträger
Gültig ab: 1. 7. 1994
- § 94 Z 35 Gewerbeordnung 1994 (GewO) ↗
Reglementiertes Gewerbe — Immobilientreuhänder
Gültig ab: 1. 7. 1994
Kurz zum Thema: Immobilientreuhänder nach § 117 GewO
Das Gewerbe des Immobilientreuhänders ist ein reglementiertes Gewerbe nach § 94 Z 35 der Gewerbeordnung 1994 (GewO). § 117 GewO regelt die konkreten Tätigkeitsbereiche und Voraussetzungen für die Ausübung dieses Berufs in Österreich.
Tätigkeitsbereiche nach § 117 GewO
Der Immobilientreuhänder umfasst drei Teilbereiche: den Immobilienmakler, der Transaktionen zwischen Käufern und Verkäufern bzw. Mietern und Vermietern vermittelt, den Immobilienverwalter, der fremde Liegenschaften im Auftrag verwaltet, sowie den Bauträger, der Immobilienprojekte auf eigene Rechnung entwickelt und verwertet.
Voraussetzungen für die Gewerbeberechtigung
Als reglementiertes Gewerbe erfordert der Immobilientreuhänder den Nachweis der fachlichen Eignung. Dies kann durch eine einschlägige Ausbildung, praktische Erfahrung oder durch Ablegen der Befähigungsprüfung vor der Wirtschaftskammer Österreich nachgewiesen werden. Zusätzlich ist eine Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen.
Gewerbeanmeldung und Gebühren
Die Gewerbeanmeldung erfolgt über das Unternehmensserviceportal (USP) oder direkt bei der zuständigen Behörde. Dabei fallen Verwaltungsgebühren nach dem Gebührengesetz (GebG) an. Die genaue Höhe hängt von der Art der Anmeldung und allfälligen Prüfungsgebühren ab.
Häufige Fragen zu GewO § 117 Immobilientreuhänder
Was umfasst das Gewerbe des Immobilientreuhänders nach § 117 GewO?
Das Gewerbe des Immobilientreuhänders nach § 117 GewO umfasst drei Tätigkeitsbereiche: Immobilienmakler (Vermittlung von Kauf, Pacht und Miete von Grundstücken, Gebäuden und Wohnungen), Immobilienverwalter (Verwaltung fremder Liegenschaften) und Bauträger (Planung und Durchführung von Bauprojekten auf eigene Rechnung). Für alle drei Bereiche ist eine besondere Berufsberechtigung erforderlich.
Welche Voraussetzungen gelten für die Gewerbeberechtigung als Immobilientreuhänder?
Als reglementiertes Gewerbe (§ 94 Z 35 GewO) erfordert die Gewerbeberechtigung als Immobilientreuhänder den Nachweis der fachlichen Eignung. Dies kann durch eine einschlägige Ausbildung (z.B. Abschluss an einer Handelsakademie oder Fachhochschule), durch praktische Tätigkeit oder durch eine Befähigungsprüfung vor der Wirtschaftskammer nachgewiesen werden.
Was unterscheidet Immobilienmakler, -verwalter und Bauträger?
Der Immobilienmakler vermittelt zwischen Käufern/Mietern und Verkäufern/Vermietern und erhält dafür eine Provision. Der Immobilienverwalter verwaltet Liegenschaften im Auftrag des Eigentümers (z.B. Wohnhausverwaltung nach WEG). Der Bauträger hingegen errichtet Gebäude auf eigene Rechnung und verkauft diese anschließend. Alle drei Tätigkeiten können im Rahmen einer einheitlichen Gewerbeberechtigung ausgeübt werden.
Welche Gebühren fallen bei der Gewerbeanmeldung für Immobilientreuhänder an?
Bei der Gewerbeanmeldung fallen Verwaltungsgebühren nach dem Gebührengesetz (GebG) an. Die konkrete Höhe richtet sich nach Art und Umfang der Anmeldung sowie nach allfälligen Prüfungsgebühren für die Befähigungsprüfung. Hinzu kommen Pflichtversicherungsbeiträge zur Sozialversicherung der Selbständigen (SVS) und gegebenenfalls Beiträge zur Wirtschaftskammer.
Gibt es besondere Haftpflichtvorschriften für Immobilientreuhänder?
Ja, Immobilientreuhänder sind verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen. Diese sichert Ansprüche der Auftraggeber ab, die durch Fehler bei der Berufsausübung entstehen. Die Mindestversicherungssummen sind gesetzlich vorgeschrieben. Darüber hinaus gelten besondere Treuhandpflichten beim Umgang mit Fremdgeldern.
Darf ein Immobilientreuhänder alle drei Tätigkeitsbereiche gleichzeitig ausüben?
Grundsätzlich ja — eine einheitliche Gewerbeberechtigung als Immobilientreuhänder nach § 117 GewO umfasst alle drei Teilbereiche. Es können jedoch Interessenkonflikte entstehen, wenn jemand gleichzeitig als Makler für Käufer und als Bauträger auftritt. In solchen Fällen sind die standesrechtlichen Regelungen der Wirtschaftskammer und die Transparenzpflichten gegenüber den Auftraggebern zu beachten.