Buchführungspflicht für Unternehmer
Rechtsgrundlage
- § 189 Unternehmensgesetzbuch (BGBl. I S 219/1897) ↗
§ 189 UGB — Rechnungslegungspflicht: Jeder Unternehmer ist zur Buchführung und Rechnungslegung verpflichtet
Gültig ab: 1. 1. 2024
- § 190 Unternehmensgesetzbuch (BGBl. I S 219/1897) ↗
§ 190 UGB — Buchführungspflicht: Umfang richtet sich nach Unternehmensform und Größe
Gültig ab: 1. 1. 2024
Kurz zum Thema: UGB Rechnungslegungspflicht Rechner 2026
Häufige Fragen zu § 189 UGB
Wer ist buchführungspflichtig nach UGB?
Alle Kaufleute (Einzelkaufleute im Handelsregister, OHG, KG, GmbH, AG) sind nach UGB buchführungs- und rechnungslegungspflichtig. Freiberufler sind von der HGB-Buchführungspflicht befreit und genügen mit der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung.
Welche Befreiungen gibt es für Einzelkaufleute?
Einzelkaufleute, die nicht im Handelsregister eingetragen sind, unterliegen keiner Buchführungspflicht nach UGB. Im Handelsregister eingetragene Einzelkaufleute sind befreit, wenn Umsatz und Gewinn bestimmte Schwellenwerte (800.000 € Umsatz oder 80.000 € Gewinn) nicht überschreiten.
Was ist der Unterschied zwischen EÜR und doppelter Buchführung?
Die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung (EÜR) ist eine vereinfachte Form der Rechnungslegung, bei der nur Bareinnahmen und -ausgaben erfasst werden. Die doppelte Buchführung (Doppen Bookkeeping) erfasst alle Geschäftsfälle in Soll und Haben und ermöglicht eine vollständige Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.
Wie lange müssen Bücher aufbewahrt werden?
Die Aufbewahrungsfrist für Bücher und Belege beträgt nach § 212 UGB 7 Jahre für Geschäftsbriefe und Aufzeichnungen, 10 Jahre für Handelsbücher und Jahresabschlüsse.
Braucht eine GmbH immer eine doppelte Buchführung?
Ja, jede GmbH ist als Kapitalgesellschaft stets buchführungs- und rechnungslegungspflichtig mit doppelter Buchführung — unabhängig von Umsatz oder Gewinn. Die Größe des Unternehmens beeinflusst nur den Umfang der Pflichten, nicht die Art der Buchführung.