§ 189 UGB

Buchführungspflicht für Unternehmer

Letzte Aktualisierung: 1. 1. 2026 · Gültig für: 2026 · Version: 1.0.0

Rechtsgrundlage

Kurz zum Thema: UGB Rechnungslegungspflicht Rechner 2026

## UGB § 189 — Rechnungslegungspflicht Das Unternehmensgesetzbuch legt in § 189 die allgemeine Rechnungslegungspflicht für Unternehmer fest. Diese Pflicht ist eine der grundlegenden Verpflichtungen im österreichischen Unternehmensrecht und bildet die Grundlage für die Erstellung des Jahresabschlusses. ### Buchführungspflichtige Unternehmen Die Buchführungspflicht nach UGB trifft alle Kaufleute: im Handelsregister eingetragene Einzelkaufleute, offene Handelsgesellschaften (OHG), Kommanditgesellschaften (KG), Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH) und Aktiengesellschaften (AG). Kapitalgesellschaften sind stets buchführungspflichtig, Personenhandelsgesellschaften ebenfalls. ### Befreiung für Kleinunternehmer Nicht im Handelsregister eingetragene Gewerbetreibende (Kleingewerbetreibende) sind keine Kaufleute im Sinne des UGB und unterliegen daher keiner Buchführungspflicht nach UGB. Sie genügen steuerlich mit der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung nach § 4 Abs. 3 EStG. Im Handelsregister eingetragene Einzelkaufleute sind befreit, wenn sie zwei aufeinanderfolgende Jahre lang sowohl einen Umsatz von höchstens 800.000 Euro als auch einen Gewinn von höchstens 80.000 Euro aufweisen. Die Befreiung gilt rückwirkend ab dem ersten Jahr der Unterschreitung. ### Aufbewahrungsfristen Die Aufbewahrungspflichten sind in § 212 UGB geregelt: Handelsbücher, Inventare und Eröffnungsbilanzen sind 10 Jahre, Handelsbriefe und Buchungsbelege 7 Jahre aufzubewahren. Diese Fristen beginnen mit dem Ende des Kalenderjahres, in dem die Handlung vorgenommen oder die Aufzeichnung erfolgt ist.

Häufige Fragen zu § 189 UGB

Wer ist buchführungspflichtig nach UGB?

Alle Kaufleute (Einzelkaufleute im Handelsregister, OHG, KG, GmbH, AG) sind nach UGB buchführungs- und rechnungslegungspflichtig. Freiberufler sind von der HGB-Buchführungspflicht befreit und genügen mit der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung.

Welche Befreiungen gibt es für Einzelkaufleute?

Einzelkaufleute, die nicht im Handelsregister eingetragen sind, unterliegen keiner Buchführungspflicht nach UGB. Im Handelsregister eingetragene Einzelkaufleute sind befreit, wenn Umsatz und Gewinn bestimmte Schwellenwerte (800.000 € Umsatz oder 80.000 € Gewinn) nicht überschreiten.

Was ist der Unterschied zwischen EÜR und doppelter Buchführung?

Die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung (EÜR) ist eine vereinfachte Form der Rechnungslegung, bei der nur Bareinnahmen und -ausgaben erfasst werden. Die doppelte Buchführung (Doppen Bookkeeping) erfasst alle Geschäftsfälle in Soll und Haben und ermöglicht eine vollständige Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.

Wie lange müssen Bücher aufbewahrt werden?

Die Aufbewahrungsfrist für Bücher und Belege beträgt nach § 212 UGB 7 Jahre für Geschäftsbriefe und Aufzeichnungen, 10 Jahre für Handelsbücher und Jahresabschlüsse.

Braucht eine GmbH immer eine doppelte Buchführung?

Ja, jede GmbH ist als Kapitalgesellschaft stets buchführungs- und rechnungslegungspflichtig mit doppelter Buchführung — unabhängig von Umsatz oder Gewinn. Die Größe des Unternehmens beeinflusst nur den Umfang der Pflichten, nicht die Art der Buchführung.

Weitere Rechner

UGB Rechnungslegungspflicht Rechner 2026 | RuleCalc | RuleCalc