Aktiv- und Passivgliederung für Kapitalgesellschaften
Rechtsgrundlage
- § 224 Unternehmensgesetzbuch (BGBl. I S 219/1897) ↗
§ 224 UGB — Gliederung der Bilanz in Aktiv- und Passivseite
Gültig ab: 1. 1. 2024
Kurz zum Thema: UGB Bilanzgliederung Rechner 2026
Häufige Fragen zu § 224 UGB
Was ist die Aktivseite der Bilanz?
Die Aktivseite zeigt die Vermögensgegenstände des Unternehmens: Anlagevermögen (immaterielle Vermögensgegenstände, Sachanlagen, Finanzanlagen) und Umlaufvermögen (Vorräte, Forderungen, Wertpapiere, Kassenbestand).
Was ist die Passivseite der Bilanz?
Die Passivseite zeigt die Finanzierung des Vermögens: Eigenkapital (Grundkapital, Kapitalrücklagen, Gewinnrücklagen, Gewinnvortrag) und Fremdkapital (Rückstellungen, Verbindlichkeiten, Rechnungsabgrenzungsposten).
Wann gilt eine Bilanz als ausgeglichen?
Eine Bilanz ist ausgeglichen, wenn die Summe der Aktivposten der Summe der Passivposten entspricht. Dies folgt aus dem Grundsatz, dass das Vermögen (Aktivseite) durch Eigenkapital und Fremdkapital (Passivseite) finanziert sein muss.
Welche Posten gehören zum Anlagevermögen?
Zum Anlagevermögen gehören immaterielle Vermögensgegenstände (Patente, Lizenzen, Firmenwert), Sachanlagen (Grundstücke, Gebäude, Maschinen) und Finanzanlagen (Beteiligungen, Wertpapiere des Anlagevermögens).
Was sind Rechnungsabgrenzungsposten?
Rechnungsabgrenzungsposten sind Einnahmen vor dem Abschlussstichtag, die Erträge für eine bestimmte Zeit nach dem Abschlussstichtag darstellen (z.B. vorausgezahlte Mieten).