§ 224 UGB

Aktiv- und Passivgliederung für Kapitalgesellschaften

Letzte Aktualisierung: 1. 1. 2026 · Gültig für: 2026 · Version: 1.0.0

Rechtsgrundlage

Kurz zum Thema: UGB Bilanzgliederung Rechner 2026

## UGB § 224 — Bilanzgliederung für Kapitalgesellschaften Das Unternehmensgesetzbuch schreibt in § 224 eine verbindliche Bilanzgliederung für Kapitalgesellschaften vor. Diese Standardstruktur ermöglicht den Vergleich von Jahresabschlüssen verschiedener Unternehmen und erleichtert Investoren, Gläubigern und Behörden die Beurteilung der wirtschaftlichen Lage. ### Aktivseite Die Aktivseite gliedert sich in Anlagevermögen und Umlaufvermögen. Das Anlagevermögen umfasst Vermögensgegenstände, die dem Geschäftsbetrieb dauerhaft dienen sollen: immaterielle Vermögensgegenstände (Patente, Markenrechte, Firmenwert), Sachanlagen (Grundstücke, Gebäude, Maschinen, Betriebs- und Geschäftsausstattung) und Finanzanlagen (Beteiligungen, Ausleihungen, Wertpapiere). Das Umlaufvermögen umfasst Vermögensgegenstände, die nicht dauerhaft dem Geschäftsbetrieb dienen: Vorräte (Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, unfertige Erzeugnisse, fertige Erzeugnisse, Waren), Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände, Wertpapiere und Anteile sowie Kassenbestand, Schecks und Bankguthaben. ### Passivseite Die Passivseite gliedert sich in Eigenkapital, Rückstellungen, Verbindlichkeiten und Rechnungsabgrenzungsposten. Das Eigenkapital umfasst das gezeichnete Kapital (Grundkapital), die Kapitalrücklagen, die Gewinnrücklagen und den Gewinnvortrag oder Verlustvortrag. Rückstellungen sind für ungewisse Verbindlichkeiten und drohende Verluste aus schwebenden Geschäften zu bilden. Verbindlichkeiten sind nach ihrer Fälligkeit gegliedert. ### Grundsatz der Bilanzidentität Die Bilanz muss stets ausgeglichen sein — Aktivsumme gleich Passivsumme. Dieser Grundsatz folgt aus der doppelten Buchführung und stellt sicher, dass jede Mittelverwendung durch eine Mittelherkunft gedeckt ist.

Häufige Fragen zu § 224 UGB

Was ist die Aktivseite der Bilanz?

Die Aktivseite zeigt die Vermögensgegenstände des Unternehmens: Anlagevermögen (immaterielle Vermögensgegenstände, Sachanlagen, Finanzanlagen) und Umlaufvermögen (Vorräte, Forderungen, Wertpapiere, Kassenbestand).

Was ist die Passivseite der Bilanz?

Die Passivseite zeigt die Finanzierung des Vermögens: Eigenkapital (Grundkapital, Kapitalrücklagen, Gewinnrücklagen, Gewinnvortrag) und Fremdkapital (Rückstellungen, Verbindlichkeiten, Rechnungsabgrenzungsposten).

Wann gilt eine Bilanz als ausgeglichen?

Eine Bilanz ist ausgeglichen, wenn die Summe der Aktivposten der Summe der Passivposten entspricht. Dies folgt aus dem Grundsatz, dass das Vermögen (Aktivseite) durch Eigenkapital und Fremdkapital (Passivseite) finanziert sein muss.

Welche Posten gehören zum Anlagevermögen?

Zum Anlagevermögen gehören immaterielle Vermögensgegenstände (Patente, Lizenzen, Firmenwert), Sachanlagen (Grundstücke, Gebäude, Maschinen) und Finanzanlagen (Beteiligungen, Wertpapiere des Anlagevermögens).

Was sind Rechnungsabgrenzungsposten?

Rechnungsabgrenzungsposten sind Einnahmen vor dem Abschlussstichtag, die Erträge für eine bestimmte Zeit nach dem Abschlussstichtag darstellen (z.B. vorausgezahlte Mieten).

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