Klassifizierung von Kapitalgesellschaften nach § 221 UGB

Kleinst, klein, mittel oder groß

Letzte Aktualisierung: 1. 1. 2026 · Gültig für: 2026 · Version: 1.0.0

Rechtsgrundlage

Kurz zum Thema: UGB Größenklassen Rechner 2026

## UGB § 221 — Größenklassen von Kapitalgesellschaften Das Unternehmensgesetzbuch (UGB) definiert in § 221 die vier Größenklassen für Kapitalgesellschaften (GmbH, AG, kooperativ). Diese Klassifizierung ist von erheblicher praktischer Bedeutung, da sie über den Umfang der Rechnungslegungspflichten, Offenlegungspflichten und möglicher Erleichterungen entscheidet. Die europäische Accounting-Richtlinie (2013/34/EU), umgesetzt in österreichisches Recht, legt die Schwellenwerte fest, die seit der Reform 2024 angehoben wurden. Diese Anhebung entlastet kleinere Unternehmen von bürokratischen Pflichten. ### Kleinstkapitalgesellschaften (§ 221 Abs. 2 UGB) Kleinstkapitalgesellschaften überschreiten zwei der drei Merkmale nicht: Bilanzsumme 450.000 €, Umsatzerlöse 900.000 € und durchschnittliche Arbeitnehmeranzahl 10. Sie profitieren von der Befreiung von der Pflichtprüfung und dürfen die Bilanz stark verkürzen. ### Kleine Kapitalgesellschaften Kleine Kapitalgesellschaften überschreiten zwei der drei Merkmale nicht: Bilanzsumme 6.250.000 €, Umsatzerlöse 12.500.000 € und durchschnittliche Arbeitnehmeranzahl 50. Sie dürfen den Jahresabschluss verkürzen (§ 274a UGB) und sind unter bestimmten Bedingungen vom Lagebericht befreit. ### Mittelgroße Kapitalgesellschaften Mittelgroße Kapitalgesellschaften überschreiten zwei der drei Merkmale nicht: Bilanzsumme 25.000.000 €, Umsatzerlöse 50.000.000 € und durchschnittliche Arbeitnehmeranzahl 250. Bei Erreichen dieser Stufe gelten erweiterte Pflichten, insbesondere die Pflichtprüfung und Offenlegung beim Bundesanzeiger. ### Große Kapitalgesellschaften Große Kapitalgesellschaften überschreiten mindestens zwei der drei Merkmale. Sie unterliegen der vollen Rechnungslegungspflicht mit Anhang und Lagebericht, der Pflichtprüfung durch einen Abschlussprüfer und der Offenlegung innerhalb von 4 Monaten. Nichtfinanzielle Erklärungen sind ab 500 Mitarbeitern verpflichtend. ### Praktische Bedeutung für Unternehmer Die Wahl der Rechtsform als GmbH oder AG bringt automatisch die Kaufmannseigenschaft und damit die Rechnungslegungspflicht nach UGB mit sich. Die Größenklasseneinstufung bestimmt dann den Umfang der Pflichten und möglicher Erleichterungen. Ein jährlicher Check-up mit diesem Rechner hilft, die richtige Kategorisierung sicherzustellen und böse Überraschungen bei der Offenlegung zu vermeiden.

Häufige Fragen zu Klassifizierung von Kapitalgesellschaften nach § 221 UGB

Was bedeutet die Zwei-von-drei-Regel bei UGB § 221?

Eine Kapitalgesellschaft gilt als klein, mittel oder groß, wenn mindestens zwei von drei Kriterien (Bilanzsumme, Umsatzerlöse, Arbeitnehmeranzahl) überschritten werden. Diese Regel stellt sicher, dass nur Unternehmen mit erheblicher wirtschaftlicher Bedeutung als große Kapitalgesellschaften eingestuft werden.

Welche Schwellenwerte gelten für Kleinstkapitalgesellschaften 2024?

Kleinstkapitalgesellschaften überschreiten zwei der drei folgenden Merkmale nicht: Bilanzsumme 450.000 €, Umsatzerlöse 900.000 €, durchschnittliche Arbeitnehmeranzahl 10. Sie profitieren von vereinfachten Offenlegungspflichten.

Welche Erleichterungen haben kleine Kapitalgesellschaften?

Kleine Kapitalgesellschaften dürfen einen verkürzten Jahresabschluss erstellen (§ 274a UGB), sind von der Pflicht zum Lagebericht befreit (§ 264 Abs. 1 S. 3 UGB), und können die Offenlegung vereinfachen (§ 326 UGB).

Was passiert wenn ein Unternehmen die Größenklasse wechselt?

Ein Wechsel der Größenklasse ist erst möglich, wenn die Schwellenwerte zwei Jahre hintereinander überschritten (Großwerdung) oder unterschritten (Kleinwerdung) werden. Dies gibt dem Unternehmen Planungssicherheit für die Rechnungslegung.

Wie unterscheiden sich die Offenlegungspflichten nach Größenklasse?

Kleinst- und kleine Kapitalgesellschaften reichen den Jahresabschluss beim Firmenbuch ein (vereinfachte Offenlegung). Mittelgroße müssen zusätzlich den Lagebericht offenlegen. Große Kapitalgesellschaften müssen innerhalb von 4 Monaten beim Bundesanzeiger vollständig veröffentlichen.

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